2018-07-12BesuchsberichtVIGRemstalMarktMack

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Remstal-Markt Mack, Weinstadt

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Landratsamt Rems-Murr-Kreis Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung                        Besuchsbericht Standort Remstal - Markt Mack e.K. Strümpfelbacher Str. 11 D-71384 Weinstadt Besuch am 12.07.2018 von 09:30 Uhr bis 13:30 Uhr, Ergebnisse des Betriebsbesuches: Nr. Verstoß/Behebung 1    Verstoß: Metzgerei: 1. Auf dem Wandregal aus Metall wurden Schmierstoffe und Reinigungsmittel, ein Schleifgerät für die Messer und verschieden Gewürzsorten und weitere Lebensmittel in unmittelbarer Nähe aufbewahrt. 2. Die Vakuumkammer und die Einlegeplatten aus Kunststoff waren teilweise mit Lebensmittelresten verunreinigt. 3. Die Silikonfuge zwischen Wandfliesen und Spülbecken war teilweise schwarz verunreinigt. 4. Nach der Abnahme der Messerverkleidung der Aufschnittmaschine waren am Rand des Rundmessers Verunreinigungen sichtbar. 5. Im Kühlraum waren die Schutzgitter und die Flügelblätter der Ventilatoren des Verdampfers mit Staubflusen und weiteren dunklen Partikeln verunreinigt. 6. Zum Kontrollzeitpunkt standen die beiden Abfallbehälter unverschlossen im Zubereitungsbereich der Metzgereiabteilung. 7. Im Verkaufsbereich der Metzgerei stand ein Fleischhammer, dessen Holzgriff an der Oberfläche beschädigt war. Behebung: Zu 1. Die Lebensmittel, die Gewürze, die Schmierstoffe, die Reinigungsmittel und das Messerschleifgerät sind getrennt zu lagern, damit die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel oder eventuelle Verwechslungen der Gegenstände in Zukunft verhindert wird. §3 Lebensmittelhygiene VO (LMHV) Frist: Sofort Zu 2. Die Reinigungsintervalle der Einlegeplatten und der Vakuumkammer des Vakuumverpackungsgerätes sind zu verkürzen. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel I Nr.1 Frist: Sofort Zu 3. Die Silikonfuge ist zu erneuern, damit eine eventuelle Verunreinigung, der im Raum zubereitenden Lebensmittel, in Zukunft verhindert wird. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel I Nr.1 Frist: 07.10.2018 Zu 4. Die Reinigung des Rundmessers der Aufschnittmaschine ist künftig so Seite 1 von 6
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durchzuführen, dass für die Lebensmittel kein Kontaminationsrisiko durch Verunreinigungen beim Aufschneiden besteht. VO 852/2004 Anhang II Kapitel V Nr.1b Frist: Sofort Zu 5. Die Schutzgitter und die Flügelblätter der Ventilatoren sind zu reinigen und zu desinfizieren. In Zukunft sind die Abstände der Reinigung zu verkürzen, damit eine Kontamination, der im Kühlraum gelagerten Lebensmittel, über die Luftströme im Kühlhaus vermieden wird. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel I Nr.1 Frist: Sofort Zu 6. Die Abfälle sind in verschließbaren Behältnissen im Zubereitungsraum der Metzgerei aufzubewahren. EU VO 852/2004 Anhang II Kapitel VI Nr.2b Frist: Sofort Zu 7. Die Oberfläche des Holzgriffes vom Fleischhammer ist so zu gestalten, dass die Oberfläche glatt, abriebfest, wasserabstoßend, wasserundurchlässig, stoßfest, korrosionsfest ist und aus nicht toxischem Material besteht, um die Lebensmittel vor einer nachteiligen Beeinflussung durch eventuelle Fremdkörper und Verunreinigungen zu schützen. EU VO 852/2004 Anhang II Kapitel V Nr.1b Frist: 07.10.2018 2 Verstoß: Frischfischabteilung: 1. Die Schutzgitter und die Flügelblätter der Ventilaturen der Verdampfer im Kühlraum waren mit bräunlichen Flusen und weiteren Partikeln verunreinigt. 2. Der Bereich der Kunststoffdecke des Kühlraumes war zwischen der Stromverteilerdose und des Gehäuses der Deckenleuchte mit schwarzen Ablagerungen verunreinigt. 3. Das Schutzgitter der Luft - Ansaugung der Eismaschine war mit Flusen und weitern Partikeln verunreinigt. 4. Die Silikonfuge zwischen den Wandfliesen an der Rückwand und dem Spülbecken war teilweise schwarz verunreinigt. 5. Die Bodenfliesen im Fußboden unter der Scherbeneismaschine und der Unterbau der Scherbeneismaschine waren mit Kalkbelägen und weiteren Verschmutzungen verunreinigt. 6. Vor dem Bodenabfluss befand sich ein verunreinigter Putzlappen aus Baumwolle. 7. In der Frischfischabteilung hing eine schwarze abwaschbare Schürze, an deren Oberfläche Verunreinigen erkennbar waren. 8. In der Frischfischabteilung lagerten unverschlossene Müllsäcke mit verunreinigten Verpackungsmaterialen, Folien usw. 9. Im Bearbeitungsbereich der Frischfischabteilung befand sich ein weißes Schneidbrett, welches an der Oberfläche tiefere Riefen und Einkerbungen aufwies. In den Riefen und Einkerbungen hatten sich braun - rötliche Verunreinigungen und weitere Partikel abgelagert. 10. Im Thekenbereich hing ein verunreinigtes Handtuch aus Baumwolle. Seite 2 von 6
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Behebung: Zu 1. Die Schutzgitter und die Flügelblätter der Ventilatoren sind zu reinigen und zu desinfizieren. In Zukunft sind die Abstände der Reinigungsmaßnahmen zu verkürzen, damit eine Verunreinigung, der im Kühlraum gelagerten Lebensmittel, über die Luftströme im Kühlhaus vermieden wird. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel I Nr.1 Frist: Sofort Zu 2. Der Bereich zwischen der Verteilerdose und des Deckenlampengehäuses ist zu reinigen. In Zukunft sind die Abstände der Reinigungsmaßnahmen zu verkürzen, damit eine Verunreinigung, der im Kühlraum gelagerten Lebensmittel, über die Luft Verwirbelungen verhindert wird. VO 852/2004 Anhang II Kapitel I Nr.2 b Frist: Sofort Zu 3. Das Schutzgitter ist zu reinigen, damit ein Kontaminieren, der im Zubereitungsraum befindlichen Lebensmitteln und der Bedarfsgegenstände, mit den Verwirbelungen in Zukunft verhindert wird und die Scherbeneismaschine seine optimale Kühlleistung erbringen kann. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel I Nr.1 Frist: Sofort Zu 4. Die Silikonfuge ist zu erneuern, damit eine eventuelle Verunreinigung, der im Raum zubereitenden Lebensmittel und der Bedarfsgegenstände, in Zukunft verhindert wird. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel I Nr.1 Frist: 07.10.2018 Zu 5. Der Bereich unter der Eismaschine ist zu reinigen und in Zukunft sind die Reinigungsabstände zu verkürzen. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel II Nr.1a Frist: Sofort Laut Aussage des Betreibers ist eine neue Scherbeneismaschine im Haus. Zu 6. Der Putzlappen ist vom Fußboden zu entfernen und aus dem Bereich zu nehmen, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird. In Zukunft sind Reinigungsutensilien so aufzubewahren, dass sie vor Verunreinigungen und Nässe geschützt sind. EU VO 852/2004 Anhang II Kapitel I Nr.2.c Frist: Sofort Zu 7. Die schwarze Schürze ist nach den Arbeitsschritten gründlich zu reinigen und zu desinfizieren oder es sind nur Einmalschürzen zu verwenden, damit eine Kontamination der Speisefische, der Fischprodukte und der Feinkostspezialitäten mit den Verunreinigungen der schwarzen Schürze während der Bearbeitung und der Herstellung vermieden wird. EU VO 852/2004 Anhang II Kapitel VIII Nr.1 Frist: Sofort Zu 8. Abfälle sind so rasch wie möglich aus den Bereichen zu entfernen, in denen mit Lebensmittel umgegangen wird. Des Weiteren sind Abfälle in verschließbaren Behälternissen aufzubewahren, damit künftig eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel über die Gerüche der Abfälle verhindert wird und ein eventuelles Anlocken von Schädlingen durch intensiven Gerüche der Abfälle vermieden wird. EU VO 852/2004 Anhang II Kapitel VI Nr.1 EU VO 852/2004 Anhang II Kapitel VI Nr.2 Frist: Sofort Zu 9. Die Oberfläche des Schneidbrettes ist so zu gestalten, damit sie glatt, leicht zu Seite 3 von 6
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reinigen, zu desinfizieren ist und ein Ablagern von Lebensmittelresten in der Oberfläche in Zukunft verhindert wird. Die Oberflächenbeschaffenheit der Schneidfläche ist so zu wählen, dass sie, abriebfest, wasserabstoßend, wasserundurchlässig, stoßfest, korrosionsfest ist und aus nicht toxischem Material besteht, um die Lebensmittel vor einer nachteiligen Beeinflussung zu schützen. Alternativ kann das Schneidbrett erneuert werden. EU VO 852/2004 Anhang II Kapitel V Nr.1b Frist Sofort Zu 10. Das Baumwollhandtuch ist aus dem Verkaufsbereich zu entfernen, da in Bereichen, in denen leichtverderbliche Lebensmittel bearbeitet und vertrieben werden Einmalhandtücher zu verwenden sind, damit eine hygienische Händereinigung ermöglicht wird. Die Prinzipien der guten Hygienepraxis sind in allen Bereichen einzuhalten. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel I Nr.4 Frist: Sofort 3 Verstoß: Käseabteilung: 1. Zum Kontrollzeitpunkt wurden zahlreiche Stubenfliegen im Vorbereitungsraum festgestellt. Am geöffneten Kippfenster, unterhalb der Raumdecke, fehlte das Insektenschutzgitter. 2. An der Raumdecke war ein alter Wasserschaden erkennbar. Zum Teil lösten sich kleinere Gipspartikel in den Oberflächen der Seitenwände ab. Behebung: Zu 1. Am Kippfenster ist ein Insektenschutzgitter anzubringen, damit ein Eindringen von Insekten in Zukunft verhindert wird. Das Eindringen von Insekten ist zu verhindern, damit eine Kontamination der Käsesorten mit dem an den Insektenbefindlichen Verunreinigungen und Mikroorganismen vermieden wird. Eventuell sind die aktuellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen in diesem Bereich zu überprüfen. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel II Nr.1d Frist: 07.10.2018 Zu 2. Die Oberflächen der Decken- und Wandbereiche sind so zu gestalten, dass ein Ablösen von Wandpartikeln verhindert wird, welche die Käsespezialitäten Kontaminieren können. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel II Nr.1b VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel II Nr.1c Frist: 07.10.2018 4 Verstoß: Backbereich. 1. Die Oberfläche des Fußbodens war zum Teil beschädigt. Am Übergang zweier Bodenbeläge hinter der Verkaufstheke war am Anstoßbereich zweier Fußbodenbeläge die Oberflächenbeschichtung teilweise abgestoßen und rechts vom Backofen war ein Loch in der Oberflächenbeschichtung. Behebung: Zu 1. Die Oberflächenbeschichtungen ist so zu gestalten, dass sie glatt und leicht zu reinigen ist und ein Ablösen von Materialteilchen und weitern Partikeln in Zukunft verhindert wird. Die Oberflächenbeschaffenheit des Fußbodens ist so zu wählen, dass sie glatt, abriebfest, wasserabstoßend, wasserundurchlässig, stoßfest, korrosionsfest ist und aus nicht toxischem Material besteht, um die Lebensmittel vor einer nachteiligen Beeinflussung durch eventuelle Fremdkörper zu schützen. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel II Nr.1a Seite 4 von 6
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Frist: 07.10.2018 5 Verstoß: Obst, Gemüse und Dessertbereich: 1. Die Oberfläche der Flügelblätter und die Schutzgitter der Ventilatoren der Verdampfer des Kühlraumes waren mit beigen Ablagerungen und angetrockneten Partikeln verunreinigt. 2. Die Oberflächenbeschichtung der ausziehbaren Brause des Wasserhahnes des Spülbeckens war an der unteren Hälfte teilweise abgegangen. Teile der Beschichtung des Wasserhahnes konnten leicht entfernt werden und das weiße Kunststoffmaterial wurde sichtbar. 3. Die Oberfläche des Brausekopfes der Voreinigungsdusche der Bedarfsgegenstände war in den Ritzen und Vertiefungen mit bräunlichen Ablagerungen verunreinigt. 4. Die Wandsteckdose in den Fliesen hinter dem Spültisch war mit transparentem Klebeband verklebt. Das transparente Klebeband löste sich zum Teil an den Ecken und Enden ab und es waren kleinere Fugen zwischen den Klebebandstreifen entstanden. 5. Die Kunststoffoberfläche der Magnetdichtung des Unterbaukühlschrankes war an der oberen und unteren linken Ecke verschlissen, der Magnetstreifen war sichtbar. 6. Die Wandoberfläche hinter dem Gemüseschneider bestand aus weiß gestrichenen Beton. An der Oberfläche waren kleinere Vertiefungen sichtbar. 7. Zum Kontrollzeitpunkt stand ein Abfallbehälter mit Verpackungsmaterial unverschlossen im Zubereitungsbereich des Dessertbereichs. Behebung: Zu 1. Die Flügelblätter und die Schutzgitter sind zu reinigen, damit ein Kontaminieren der gelagerten Lebensmittel durch die verunreinigten Luftströme des Kühlraumes verhindert wird. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel I Nr.1 Frist: Sofort Zu 2. Die Oberflächenbeschichtung ist so zu gestalten, damit sie glatt, leicht zu reinigen und ein Ablösen von Materialteilchen in Zukunft verhindert wird. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel I Nr.1 Frist: 07.10.2018 Zu 3. Der Brausekopf ist zu reinigen und künftig sind die Reinigungsintervalle deutlich zu verkürzen. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel I Nr.1 Frist: Sofort Zu 4. Die transparenten Klebebandstreifen sind zu entfernen, damit die Oberfläche glatt und leicht zu reinigen ist und ein Ablösen von Klebebandpartikel in Zukunft verhindert wird, die eventuell die Lebensmittel kontaminieren. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel I Nr.2b Frist: Sofort Zu 5. Die Kunststoffoberfläche der Magnetdichtung ist so zu gestalten, damit die Oberflächenbeschichtung glatt und leicht zu reinigen ist und ein Ablösen von Kunststoffpartikeln in Zukunft verhindert wird. Die Oberflächenbeschaffenheit der Isolierung ist so zu wählen, dass die Oberfläche glatt, abriebfest, wasserabstoßend, wasserundurchlässig, stoßfest, korrosionsfest ist und aus nicht toxischem Material besteht, um die Lebensmittel vor einer nachteiligen Beeinflussung durch eventuelle Seite 5 von 6
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Kunststoffpartikeln zu schützen. Frist: 07.10.2018 Zu 6. Die Wandoberfläche im Bereich hinter der Gemüseschneidemaschine ist so zu gestalten, dass sie glatt, leicht zu reinigen ist und ein Ablagern von Verunreinigungen und Lebensmittelresten in den kleinen Vertiefungen des gegossenen Betons in Zukunft vermieden wird. Die Oberflächenbeschaffenheit der Wandoberfläche in diesem Bereich ist so zu wählen, dass die Oberfläche abriebfest, wasserabstoßend, wasserundurchlässig, stoßfest, korrosionsfest ist und aus nicht toxischem Material besteht, um die Lebensmittel vor einer nachteiligen Beeinflussung durch in den Vertiefungen befindlichen Verunreinigungen und Ablagerungen zu schützen. VO (EG) 852/2004 Anhang II Kapitel II Nr.1b Frist: 07.10.2018 Zu 7. Die Abfälle sind in verschließbaren Behältnissen im Zubereitungsbereich für Desserts aufzubewahren und so rasch wie möglich aus dem Raum zu entfernen. EU VO 852/2004 Anhang II Kapitel VI Nr.1 EU VO 852/2004 Anhang II Kapitel VI Nr.2 Frist: Sofort Angewandte Rechtsvorschriften: Verordnung (EG) 178/2002, Verordnung (EG) 852/2004, Verordnung (EG) 853/2004, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG), Rechtsverordnungen Seite 6 von 6
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