vb_restaurant_taufsteinhutte_2019-12-05_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Restaurant Taufsteinhütte, Schotten

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

/ 2
PDF herunterladen
VOGELSBERGKREIS                                                                                    VOGELSBERG Der Landrat Amt für Veterinärwesen          und Verbraucherschutz LebensmittelUberwachung ████ █████▏████ Vogelsbergkreis - Der Landrat - 36339 Lauterbach ██████▏████ █████████ ██████▏████ █████████████████▏ ████████████████████ ████████████████████████ ███                                                                                                Standort: Vogelsbergstr. 32 36341  Lauterbach ███        ██ ████████            ▊                                                                              Zimmer-Nr.:8; EG Sprechtage:  MO.-Fr. 8.00-12.00 Uhr MO.-Do. 13.30-15.30Uhr ████ ████                                                                                          Az:         80.4 - 20 a 18/25 Tgb.-Nr.:   1458/19 StziCa Datum:      05. Dezember 2019 Amtliche      Lebensmittelüberwachung Informationsgewährung nach §5 Abs. 3 Verbraucherinformationsgesetz(VIG) BESCHEID Sehr geehrter Herr ██, aufgrund der§§2 Abs.             1 Satz 1 Nr. 1, 5 Abs.      3 S. 1 i.  §6V.Abs. m.          1 des Gesetzes zur Verbesserung        der gesundheitsbezegenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetzes- VIG) vom                     05.11.2007 (BGB!. I S. 2558)in der gültigen Fassung      ergeht hiermitfolgende Entscheidung: Folgende      Informationenwerden            gewährt: Restaurant Taufsteinhütte Am Hoherodskopf          2 63679     Schotten Kontrolleam: 06.04.2016 Nicht zulässigeAbweichungen                von Anforderungen - Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Verordnung       (EG) 852/2004, Anhang           11zu Kapitel11,    Art. 4; Kapitell,     V, IX Kontrolleam:        18.10.2018 NichtzulässigeAbweichungen                 von Anforderungen - Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Verordnung       (EG) 852/2004, Anhang            II zu Kapitel   11, Art. 4; Kapitell,     11, V Begründung: Durch das Verbraucherinformationsgesetz                  (VIG) erhaltenVerbraucherinnen und Verbraucher freienZugang        zu den bei informationspflichtigen           Stellenvorliegenden Informationenüber Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches.                             Dieser Antrag kann an die zuständigeLebensmittelüberwachungsbehörde                        gestellt werden     und diese hat überden Antrag zu entscheiden. VogelsbergkreiS        Goldhelg 20             mfo@vogelsbergkrelsde     Bankverbmdung Der Landrat            36341 Lauterbach        www vogelsbergkreis de      Sparkasse Oberhessen T +49 6641  977·0                                 IBAN  DE89  5185 0079 0360105440 F +49 6641  977-336                               BIC   HELADEF1FRI                            Seite1 von 2
1

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG hat jeder einen Anspruch auf freien Zugang zu                 allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen        Stellen f        estgestellte   nicht zulässige Abweichungen    von den rechtlichen Anforderungen. Es wurde von Ihnen am 20. Oktober 2019 beantragt folgende Inf                ormationen    herauszugeben: Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen       Bet      riebsüberprüfungen      im folgenden Betrieb stattgefunden: Restaurant Taufsteinhütte Am Hoherodskopf      2 63679 Schotten Kam es hierbei zu Beanstandungen?      Falls ja, beantrage ich hi         ermit die Herausgabe der entsprechenden   Kontrollberichte    an mich. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist der beteiligte Lebensmi             ttelunternehmer,      dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang     betroffen sind, vor          Mitteilung einer Information anzuhören. Die Belange des o. a. Lebensmittelunternehmer          wa       ren betroffen, somit wurde ihm die Möglichkeit gegeben sich im Rahmen der Anhörung zu äußer                 n. Dies ist erfolgt und wurde entsprechend   rechtlich gewürdigt. Die stattgebende      Entsch     eidung vom 19.11.2019 wurde auch dem beteiligten Lebensmittelunternehmer        gegeben. Nach § 6 Abs. 1 VIG kann die informationspflichtige      Stelle den Info        rmationszugang    durch Auskunftserteilung,    Gewährung von Akteneinsicht    oder in s       onstiger Weise eröffnen. Dies erfolgt in Ihrem Fall, nicht wie von Ihnen beantragt, du         rch Herausgabe der entsprechenden    Kontrollberichte,    sondern in Form der Ausk       unftserteilung.   Durch die zu erwartende Veröffentlichung    auf der Plattform "Topf Secret        " wird der Eindruck beim Leser erweckt, dass die Veröffentlichung   der Kontrollberichte    e    in behördlichen     Informationshandeln sei. Somit liegt ein wichtiger Grund nach       § 6 Abs. 1 S. 2 VIG vor, von der beantragten Informationserteilung     abzuweichen. Die Zuständigkeit     des Amtes für Veterinärwesen    und Verbrau       cherschutz   ergibt sich aus        § 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten                   des Veterinärwesens,       der Lebensmittelüberwachung        und des Verbraucherschutzes       vom       21.03.2005 (GVBI. I S. 229, 232). Kostenentscheidung     : Diese Informationen     nach   § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ergeht nach        § 7 Abs. 1 S. 2 1. Alt. VIG in diesem Zusammenhang     kostenfrei, weil es sich um eine Inform            ationen  handelt, die bis zu einem Verwaltungsaufwand       von 1.000,00      € kostenfrei sind. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Beka                  nntgabe schriftlich oder zur Niederschrift   beim Landrat des Vogelsbergkreises,     Amt für       Veterinärwesen     und Verbraucherschutz,     Vogelsbergstraße    32, 36341 Lauterbac       h, Widerspruch     eingelegt werden. Mit freundlichen    Grüßen Seite 2 von 2                                                                                       80 4 - 20 a 18/25 1458/19 StzlCa
2