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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Rheinpfalz, München

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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iM        Landeshauptstadt =        München. Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat I Ruppertstr. 19, 80466 München                                                        Hauptabteilung IN Gewerbeangelegenheiten Bezirksinspektionen Lebensmittelüberwachung KVR-II/112 Ruppertstr. 19 Ihr Schreiben vom                  Ihr Zeichen    Unser Zeichen                      Datum KVR111/112 Zi                      17.03.2020 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz — VIG) Ihr VIG-Antrag zum Betrieb: „Rheinpfalz ” Kurfürstenstr. 35 in 80801 München Anlage: Kontrollberichte vom 03.05.2017 und 14.11.2018 Sehr geehrter rn der Betrieb : „Rheinpfalz ” Kurfürstenstr. 35 in 80801 München wurde am 03.05.2017 und 14.11.2018 kontrolliert Der Betreiber stimmte der Informationsweitergabezu.. Das Verfahren nach dem Verbraucherinformationsgesetzist mit diesem Schreiben als abgeschlossen anzusehen. Hinweise: In den anliegenden Kontrollberichten vom 03.05.2017 und 14.11.2018 wurden die personen- bezogenen Daten, die nicht den Lebensmittelunternehmer direkt betreffen, herausgenommen (Kontrollpersonal,Betriebspersonal etc.). Zudem wurden alle Inhalte, die nicht dem Anwen- dungsbereich des LFGBunterliegen, entfernt. U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linie 62                   .                 Öffnungszeiten: Haltestelle Poccistraße                           Mo, Mi, Fr 7.30-12.00 Uhr Bus: Linie 132                                     Di 8.30-12.00 und 14.00-16.00 Uhr Internet: Haltestelle Senserstraße                           Do 8.30-15.00 Uhr                 www.kvr-muenchen.de
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Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY - Ergebnisprotokoll Stadt München TEBetr: Anschrift: ei Schwabing-West (Standort)             Kurfürstenstr. 35 80801 München Art der Kontrolle:      planmäßige Routinekontrolle vom 03.05.2017 Schwerpunkt(e): Kontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en): Speisegaststätte Gesamtergebnis:          Verstoß Verstöße:                                          .                              |  Kontrollbereich 1. Der Anstrich der Wände war beschädigt, so dass die Wände nicht              Gastraum mit mehr leicht zu reinigen waren.                                              Barbereich Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1b Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Maßnahmen: Datum:         n      Art der Maßnahme:                             | Status: 04.05.2017           mündliche Belehrung                             abgeschlossen (beendet,erledigt, durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...)
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Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY - Ergebnisprotokoll Stadt München Anschrift:              Schwabing-West (Standort)              Kurfürstenstr. 35 80801 München Artder Kontrolle:        planmäßige Routinekontrolle vom 14.11.2018 Schwerpunkt(e): Kontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en): Speisegaststätte Gesamtergebnis:          Verstoß Verstöße:                                    il                                      Kontrollbereich 1. An den Fenstern und Öffnungen, die ins Freie geöffnet werden                Küche können, sind keine zu Reinigungszweckenleicht abnehmbare Insektengitter vorhanden. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1d Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 2. Das Schneidebrett war beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu           Küche reinigen war. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. 1b Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 3. Das Schneidebrett war verunreinigt.                                         Küche Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Maßnahmen: Datum:                Art der Maßnahme:                               Status:            - 14.11.2018            mündliche Belehrung                            abgeschlossen (beendet, erledigt, durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...)
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