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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Schnitzelgarten, Wilsdruff

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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LandkreisSächsische Schweiz-Osterzgebirge                                                                         ER \                 Landratsamt                                                                                        Eiv4 LandkreisSächsischeSchweiz-OsterzgebirgePostfach100253/54 01782 Pirna Datum: 01.07.2019 AmtBereich: f.Gesundheits- u. Verbraucherschutz, Ref.Lebensmittelüberwachungs-       u.Veterinäramt Ansprechpartner/in: Besucheranschrift:Schloßhof 2/4,01796        Pirna Gebäude/Zimmer Telefon:03501 Mn Telefax:03501 515 Aktenzeichen:   MEN E-Mail:██████████████████████████ Betr.VIG Auskunftsersuchen Gaststätte        Schnitzelgarten WilsdrufferStr.9 01723 Kesselsdorf Scven Auf IhrInformationsbegehren vom 01.05.2019 das bei uns als informationspflichtiger                                                     Stelleam 31.01.2019 eingegangenist, ergeht gemäß $ 5 Abs. 2 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)folgender Grundbescheid: Dem      Informationsbegehren                 nach$       2 Abs.1        Satz 1 Nr. 7 VIG wird stattgegeben. —_ 2. Der Zugang zu den nachgesuchten Informationenerfolgtdurch schriftliche                                                               Aus- kunftserteilung nach Ablauf von einem                              Monat nach Bekanntgabe                      dieses Grundbe- scheides gegenüber dem Dritten. 3. Dieser Bescheid istkostenfrei. Das Informationsbegehren                ist daraufgerichtet,               1.wann die letztenzwei lebensmittelrechtlichen Kontrollenstattgefundenhaben und 2. das beifestgestelltenBeanstandungen, die entsprechen- den Kontrollberichte            dem Antragsteller            zur Kenntnisgegeben werden. Das verfahrensgegenständliche Informationsbegehren unterfällt                                           dem     Anwendungsbereich                des VIG. Ausschluss und Beschränkungsgründe                            nach 8 3 VIG sind nichtersichtlich. Der betroffeneDrittehat der Informationsgewährung zugestimmt. Hinweis:KeinZugang fürelektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente. Die Möglichkeit derverschlüsselten elektronischen Kommunikation bestehtüberdie De-Mail-Adresse:kontakt@landratsamt-pima.de-mail.de Hauptsitz:                                       AllgemeineÖffnungszeiten:                           Hinweis: Schloßhof2/4                                     Montag                   08:00- 12:00Uhr            Außerhalbder Öffnungszeiten bleibendie 01796 Pirna                                      Dienstag/Donnerstag 08:00- 12:00Uhr                 Dienstgebäudedes Landratsamtesgeschlossen. 13:00- 18:00Uhr            Terminesindnach vorheriger Vereinbarungmöglich. Telefon:       +493501 515-0 (Vermittlung) Mittwoch                       Schließtag Telefax:       +493501 515-1199                  Freitag                  08:00- 12:00Uhr Internet:      www.landratsamt-pirna.de Bankverbindung:   OstsächsischeSparkasseDresden - BIC:OSDDDE81XXX           IBAN:DE12 8505 0300 3000 001920, USt-IdNr.:     DE 140640911
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Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge                                            Ir’        N Landratsamt seite 2 Demgemäß ist dem oben dargestellten Informationsbegehren stattzugeben. Sie begehren die Übermittlung der Informationen per E-Mail. Nach 8 6 Abs. 1 Satz 1 VIG kann die informationspflichtige Stelle den Informationszugang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise eröffnen. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund aufan- dere Art gewährt werden. Die Informationsgewährung wird vorliegend aus Datenschutzgründen schriftlich (postalisch) erfol- gen. Mit Blick auf die Informationsgewährung wird darauf hingewiesen, dass die inhaltliche Richtigkeit der Informationen nicht überprüft worden ist, soweit es sich nicht um personenbezogene Daten handelt, $ 6 Abs. 3 Satz 1 VIG. Der informationspflichtigen Stelle sind Hinweise auf Zweifel an der Richtigkeit nicht bekannt, $ 6 Abs. 3 Satz 2 VIG. Die letzten beiden Kontrollen fanden am 25.10.2018 und am 04.04.2019 statt. Nicht zugelassene Abweichungen wurden nicht festgestellt. Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens beruht auf 8 7 Absatz 1 Satz 2 VIG. Danachist der Zugang zu Informationen nach $ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VIG bis zu einem Verwal- tungsaufwand von 1.000 Euro gebühren- und auslagenfrei. Der Zugang zu den Informationen ist im vorliegenden Verfahren kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge — Landrats- amt -, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna schriftlich, in elektronischer Form nach $ 3 a Abs. 2 des Ver- waltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
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