s6131628_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Settele GmbH & Co. KG, Neu-Ulm

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

/ 6
PDF herunterladen
Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen KBLV - Flessastraße 2 - 95326 Kulmbach Zustellungsurkunde Ihre Nachricht         Unser Zeichen             Telefon +49 (9221 ‚20c                          Kulmbach kbiv.bayern.de Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Erteilung von Informationen über den Betrieb Settele GmbH & Co. KG, Messer- schmittstraße 53, 89231 Neu-Ulm Anlage: Kontrolldokumentation vom 30.07.2019 in dieser Angelegenheit nehmen wir Bezug auf unser Schreiben vom 13.07.2020 mit der Entscheidung über eine Informationserteilung nach dem VIG nachIhrem Antrag vom 16.08.2019. Ihnen werden infolgedessen auf der Grundlage Ihrer Fragestellung nachfolgende Informationen erteilt: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Settele GmbH & Co. KG Messerschmittstraße 53 89231 Neu-Ulm Standort              Öffentliche Verkehrsmittel  Telefon                                          E-Mail Flessastraße 2        Stadtbuslinie 3             +49 9221 4070-100             poststelle@kblv.bayern.de 95326 Kulmbach        Haltestelle Luitpoldstraße  Telefax                                        Internet +49 9221 u                          www.kbiv.bayern.de
1

Die Betriebsstätte der Settele GmbH & Co. KG, Messerschmittstraße 53, 89231 Neu- Ulm wurdeletztmalig am 29.04.2019 und 30.07.2019 kontrolliert. 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrageich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ja, bei der Betriebskontrolle am 30.07.2019 hat die amtliche Lebensmittelüberwachung unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmiittel- und Futtermit- telgesetzbuches, der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungenso- wie nicht zulässige Abweichungen von den Vorgaben unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der zuvor genannten Gesetzefestgestellt. Mit diesem Schreiben wird Ihnen der Bericht über die Betriebskontrolle vom 30.07.2019 übermittelt. Die bei der Betriebskontrolle am 30.07.2019 festgestellten nicht zulässigen Abwei- chungen von den Anforderungen des Lebensmittelrechts wurden unmittelbar nach der Kontrolle behoben. Hinweise: Die zuständige Stelle zur Informationserteilung nach $ 2 Absatz 2 i.V.m. $ 2 Absatz 1 Satz 1 VIG übermittelt nur Informationen, die bei dieser vorhanden sind. Sie ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Informationen zu überprüfen. Die dem übermittelten Dokument/ den übermittelten Dokumenten zu entnehmendenFest- stellungen, MaßnahmenundEntscheidungenbilden grundsätzlich nur den zurückliegenden Kontrollzeitpunkt ab und lassen keinen Rückschluss auf das Fortbestehen etwaig bemängel- ter Umständezu, sofern sich aus den übermittelten Informationen nichts anderesergibt. Das VIG umfasst allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden, estrifft jedoch keine Aus- sage zur Zulässigkeit der Weiterverwendungvonerhaltenen Informationen durch Sie als
2

-3- Antragsteller. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleini- gen Verantwortung undin Ihrem eigenen Risiko. Bitte beachten Sie, dass es sich auch bei Name, Kontaktdaten und Unterschrift des den An- trag bearbeitenden Behördenmitarbeiters um personenbezogene Daten im Sinne der DSG- VO handelt. Regierungsrat
3

Kontrolle Fachbereich Lebensmiittel/FLHY - Ergebnisprotokoll Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) Betrieb: Settele GmbH&Co.KG- Anschrift:              Schwaighofen (Standort)              Messerschmittstr. 53 89231 Neu-Ulm |Artder Kontrolle: planmäßigeRoutinekontrolle vom 30.07.2019 ; - Schwerpunkt(e): Kontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en): Herstellungsbetrieb für Fleischerzeugnisse ohne Rohanteil Gesamtergebnis:           Verstoß Verstöße: ee ©                                              ee N, Kontrollbereich Se 1.  Das Lüftungsgitter im Verpackungsraum war altverschmutzt.                  Verpackungsraum, 2.0G Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. II Nr. 1 Buchstabef VO (EG) 852/2004 2. Die Paneele im Produktions- und Lagerbereich waren mit Nieten               Produktion, 2.0G befestigt. Die Nieten waren teilweise locker und fehlten stellenweise. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. || Kap. INr. 2 Buchstabe b VO (EG) 852/2004 3. Das Förderbandfür die Spätzle war an der Unterseite mit Stockflecken        Kochanlage 2 behaftet. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. Il Kap. II Nr.1 Buchstabe f VO (EG) 85272004 4. Die Verkleidung des Lüfters fehlte aufgrund von                              Mischraum Instandhaltungsmaßnahmen. Zudem war die Außenseite des Lüfters verunreinigt. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. Il Kap. II Nr. 1 Buchstabe f VO (EG) 852/2004 5. Der Wassersprühkopfist altverschmutzt.                                       Eierkühlraum, 1. OG Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. Il Kap. V Nr. 1 Buchstabe a VO (EG) 852/2004
4

Verstöße:                                                                      | Kontrolibereich 6. Die Armatur des Handwaschbeckens war defekt.                               Kochanlage, 3. OG Verstoß gegenArt. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004 Die Wasserleitung an der Wandtropfte.                                     Kochanlage, 3. OG Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. Il Kap. INr. 1 VO (EG) 852/2004 Die Silikonverfugung im Bereich des Rammschutzes an der Wand             Kochanlage, 3. OG neben dem „Leberspätzelband"fehlte. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. Il Kap. II Nr. 1 Buchstabe b VO (EG) 852/2004 An dem Teigkneter war der Plastikschaber schadhaft. Es lösten sich        Kochanlage, 3. OG kleine Plastikteilchen an den Rändernab. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. Il Kap. I Nr. 2 Buchstabe b VO (EG) 852/2004 10 Die Decke vor dem Verdampfer war verunreinigt.                             Kühlraum 23, 3. 0G Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2i. V. m. Anh. Il Kap. II Nr. 1 Buchstabe © VO (EG) 852/2004 11 Im Flur vor dem Kühlraum 23. 3.0G tropfte eine Deckenleitung.              Flur vor Kühlraum 23, 3. 0G Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. Il Kap. | Nr. 1 VO (EG) 852/2004 12 Die Spalten zwischen Personenaufzug und Wände waren verunreinigt.           Vorraum, EG Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. Il Kap. II Nr. 1 Buchstabef VO (EG) 852/2004 13 Der Fußboden war stellenweise beschädigt und somit nicht in einem           Produktion, EG einwandfreien Zustand.                                                  “ Kochanlage, 3. OG Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. Il Kap. II Nr.1 Buchstabe a VO (EG) 852/2004 14 Die Armatur des Handwaschbeckens, vor dem Kühlraum 8, war defekt.           Produktion, EG Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr.1 vo (EG) 852/2004
5

Verstöße:                      \   &                                 RER            Kontrollbereich 15 Der Boden war stellenweise, vor dem Kühltunnel 6 (EG), schadhaft.           Produktion, EG Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. II Nr.1 Buchstabe a VO (EG) 852/2004 Maßnahmen: Datum: 2 lAnderMaßnahm: |Status: _ 30.07.2019    .    Mängel- / Kontrollbericht, geringfügige           abgeschlossen (beendet, erledigt, Mängel                                            durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...)
6