hygienebericht_shuttleimbiss_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Shuttle-Imbiss, Hamburg

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel BezirksamtEimsbüttel.Grindelbetg02-66. D • 20144 Hamburg FachamtVerbraucherschutz. Gewerbeund Umwelt -Vetertnarwesen und Lebensmitte/überwac.hung• Grindelbetg 62-66 █▉█████████ █████████ ████▊███ Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)vom wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom nach dem Verbraucherinformationsgesetzund in- formieren Sie nachfolgend Ober die letzten beiden lebensmittelrechtlichenKontrollen. Im Folgenden er- halten Sie die vollständigenfestgestelltennicht zulässigenAbweichungenvon den Anforderungengemäß S 2 (1) Nr. 1 VIG. Betrieb: Shuttle-Imbiss,Volksparkstraße64. 22525 Hamburg Feststellungenbei der letzten Kontrolleam: 10.05.2019 Die Türdichtungdes Kühlschrankeswar verunreinigt. 2. Der vorhandene Deckel befand sich nicht auf dem Abfallbehälter. 3. Es wurden keine der Art und Größe des Unternehmens angemessenen Doku- mente und Aufzeichnungen erstellt, um nachzuweisen, dass die Verfahren, die auf HACCP-Grundsätzenberuhen, eingerichtet, durchgeführt und aufrechterhal- ten werden. Feststellungen bei der letzten Kontrolle am: 10.05.2019 Kein Verstoß Der Betrieb wurde zur Abhilfe aufgefordert. Diese Informationist Ihnen als Verbraucherim Rahmen Ihres Anspruchesauf freien Zugang nach dem Verbraucherinformationsgesetzmitgeteilt worden. Dieses Gesetz erlaubt Ihnen nicht. dass Sie die Infor- mation an Dritte weitergeben.Sollten Sie das tun, so müssten Sie sich selber über die Rechtmäßigkeit des betroffenen Betriebes einer Datenübermittlungund über ggf. entstehendeSchadenersatzansprüche informieren. Unsere Datenschutzerklärungund allgemeinen Informationen nach den Art. 12-14 der Datenschutz- grundverordnungfinden Sie hier: https://www.hamburg.de/eimsbuettel/datenschutzerklaerungen.
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