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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Studierendenwerk Hamburg, Mensa Stellingen, Hamburg

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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riß Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel Bezirksamt Eimsbüttel, Grindelberg 62-66, D - 20144 Hamburg Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung- ██████████ ███████████████ ███████████ Ghndelberg 62-66 D - 20144 Hamburg Telefon 040 - 4 28 01 - 2937 Hamburg, den 09.05.2019 Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.02.2019 ████████████████████ wir kommen - nach Rücksprache mit dem hiesigen Rechtsamt - zurück auf Ihren Antrag vom 14.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz und informieren Sie nachfolgend über die letzten beiden le- bensmittelrechtlichen Kontrollen. Im Folgenden erhalten Sie die vollständigen festgestellten nicht zulässi gen Abweichungen von den Anforderungen gemäß § 2 (1) Nr. 1 VIG. Betrieb: Studierendenwerk Hamburg, Mensa Stellingen, Vogt-Kölln-Straße 30, 22527 Hamburg Feststellungen bei der letzten Kontrolle am: 11.09.2018 1. Küche Das Schneidebrett war verunreinigt. 2. Küche Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. 3. Kühlraum (EG) Das Ventilatorschutzgitter war verunreinigt. Feststellungen bei der vorletzten Kontrolle am: 17.10.2017 1. Küche 2. Kühlraum (EG) Das Dichtungsgummi der Kühleinrichtung war beschädigt und deshalb nicht mehr leicht zu reinigen. Unterseite verunreinigt. Der Regalboden war an der Der Betrieb wurde jeweils zur Abhilfe aufgefordert. Diese Information ist Ihnen als Verbraucher im Rahmen Ihres Anspruches auf freien Zugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz mitgeteilt worden. Dieses Gesetz erlaubt Ihnen nicht, dass Sie die Infor- mation an Dritte weitergeben. Sollten Sie das tun, so müssten Sie sich selber über die Rechtmäßigkeit einer Datenübermittlung und über ggf. entstehende Schadenersatzansprüche des betroffenen Betriebes informieren. Öffentliche Verkehrsmittel: U3 Hoheluftbrücke Bus 5, 115, 35 Bezirksamt Eimsbüttel
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