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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Subway, Potsdam

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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ren N Landeshaupistadt Potsdam Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam Ihre Antwortan Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Soziales und Gesundheit Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Datum 17. Juli 2019 Amtliche Lebensmittelüberwachung Bescheid zum Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 18.01.2019 bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 18.01.2019 erlässt die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Potsdam folgenden Bescheid: 1. Ihrem Antrag auf Informationen über das jeweilige Datum der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie auf Auskunft, ob hierbei Beanstandungen festgestellt wurden, wird stattgegeben. 2. Ihrem Antrag auf Übersendung des Beanstandungen wird nicht stattgegeben. 3. 4. Kontrollberichtes für den Fall festgestellter Die Informationen zu Punkt 1 werden Ihnen 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides zugesandt. Für diesen Bescheid werden keine Gebühren erhoben. Sachverhalt: Mit Ihrer E-Mail vom 18.01.2019 stellten Sie einen Antrag nach dem VIG auf Herausgabe folgender Informationen: « das Datum der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie « das Vorliegen festgestellter Beanstandungen in Bezug auf folgendes Unternehmen: Subway Babelsberger Str. 16 14473 Potsdam Telefon: 0331 289-0 Telefax 0331 289-1155 E-Mail: poststelle@rathaus.potsdam,de Internet: www.potsdam.de Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam USt-IdNr.: DE138408386 Landeshauptstadt Potsdam Stadtkasse IBAN: DE65 1605 0000 3502 2215 36 BIC: WELADED1PMB Mittelbrandenburgische Sparkasse Datenschutzinformationen: www.potsdam.de:; Suchbegriff „Veterinär“; Downloads -
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POTadam N Landeshauptstadt Poisdam #9: Mit Ihrem Antrag begehrten Sie speziell Informationen über unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Für den Fall festgestellter Beanstandungen wurde die Übersendung des Kontrollberichtes beantragt. Rechtliche Begründung: Ihr Antrag wurde gemäß $ 2 Abs. 1 Nr. 1 und $ 4 Abs. 1 VIG gestellt. Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Potsdam ist gemäß $ 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 VIG in Verbindung mit $ 3 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, dem Verbraucherinformationsgesetz und weiteren Vorschriften (LFGBZV) die für den Erlass dieses Bescheides zuständige Behörde. . Da Ihrem Antrag keine Ausschluss- oder Beschränkungsgründe gemäß $ 3 VIG entgegenstehen, ist Ihrem Auskunftsersuchen in Bezug auf die Herausgabe der Informationen über das jeweilige Datum der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie die Auskunft, ob hierbei Beanstandungen festgestellt wurden, stattzugeben. Diese Informationen werden Ihnen 14 Tage nach Zugang dieses Bescheides zugesandt. Gemäß $ 5 Abs. 2 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 und 3 VIG ist dem beteiligten Dritten - hier dem für das betroffene Unternehmen verantwortlichen Lebensmittelunternehmer - zunächst die Entscheidung über Ihren Antrag mitzuteilen und ihm ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen. Eine Übersendung von Kontrollberichten für den Fall festgestellter Beanstandungen erfolgt aus folgenden Gründen nicht: - Kontrollberichte enthalten neben den angefragten unzulässigen Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) oder anderer geltender Hygienevorschriften weitere amtliche Feststellungen oder Hinweise an den Lebensmittelunternehmer, die nicht Gegenstand Ihrer Anfrage und des Regelungsbereiches - des VIG sind. Des Weiteren ist durch den Weg der Antragstellung über die Plattform „www.fragdenstaat.de“ davon auszugehen, dass eine Veröffentlichung der Informationen, die behördlicherseits an Sie herausgegeben werden, über das Internet vorgesehen ist. Durch die Veröffentlichung von Kontrollberichten auf der Internetplattform „www.fragdenstaat.de“ könnte der Eindruck einer behördlichen Information vermittelt werden. Eine Information der Öffentlichkeit durch die Behörde über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht ist jedoch nur in den Fällen des $ 40 - - Abs. 1a LFGB unter Beachtung und Einhaltung der Regelungen von Abs. 2, 3, 4 und 4a dieses Paragraphen möglich. Im Land Brandenburg erfolgt die Veröffentlichung von Verstößen im Sinne von $ 40 Abs. 1a LFGB auf der Internetseite des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Gemäß $ 4 Abs. 5 VIG kann ein Antrag auf Informationszugang nach dem VIG abgelehnt werden, wenn sich der Antragsteller die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Zudem kann eine Herausgabe von ggf. in den Kontrollberichten aufgeführten geringfügigen Beanstandungen und deren folgende Platzierung auf der Internetplattform „www.fragdenstaat.de“, die Berufsfreiheit der betroffenen Unternehmen nach Artikel 12 Grundgesetz (GG) verletzen.
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rorspant Landeshauptstadt | Potsdam -3- Ihr Auskunftsersuchen bezieht sich auf $ 2 Abs. 1 VIG undist damit gemäß 8 7 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales und Gesundheit, Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Friedrich- Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam oder bei jedem anderen Verwaltungsbereich der Landeshauptstadt Potsdam einzulegen. Hinweis: Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß $ 5 Abs. 4 VIG in den Fällen des $ 2 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 VIG keine aufschiebende Wirkung. Rechtsgrundlagen: Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucher- informationsgesetz - VIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2166, 2725) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. IS. 3154) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBi. I S. 1426), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. April 2019 (BGBl. | S. 498) geändert wordenist Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, dem Verbraucherinformationsgesetz und weiteren Vorschriften (LFGBZV) vom 12. Juli 2006 (GVBi.Il/06, [Nr. 17], S.286) zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBI.l/16, [Nr. >]) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil Ill, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung — zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I S. 404) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
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