Kontrollbericht vom 30.07.2018.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Sudhaus, Bonn

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Bericht über eine amtliche Kontrolle
gemäß 8 42 LFGB

Betrieb: Durchführende Behörde:
En Bundesstadt Bonn - Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und
Sudhaus Lokale Agenda

Friedensplatz 010 Engeltalstraße 4
53111 Bonn 53103 Bonn

BN-0005119H Tel.-Nr.: +49 0228 773975 Fax-Nr.: +49 0228 77 9619634
E-Mail: lebensmittelueberwachungsamt@bonn.de

Datum/Uhrzeit: 30.07.2018 von 11:15 bis 12:30 Uhr

Ansprechpartner vor Ort: Behördenvertreter:

Herr
Tel.-Nr: 0228 77 3975

Weiteres Betriebspersonal: Weiteres Kontrollpersonal:

Kontrollart: planmäßige Routinekontrolle Betriebsart Risikopunkte: 40 _/ Punkte Produktrisiko:

Kontrollierte Betriebsart/en: Speisegaststätte

 

l. Kontrollierte Kontrollbereiche/Einrichtungen (Inventar/Mobilar)

Küche, Lagerraum / Vorbereitungsraum, Treppenhaus, Keller, Kühlraum, Gemüsekühlhaus, Tiefkühlraum, Bierkühlhaus,
Umkleideraum, Personaltoilette, Gastraum / Getränketresen, Personalschulung, Schädlingskontrolle, Eigenkontrollsystem /
HACCP

 

Il. Kontrollierte Punkte

Hygiene allgemein (Betriebshygiene)

Il. Kontrollergebnis (Feststellungen zu allen kontrollierten Räumen und Punkten)

Küche

1. Die Grundbodenunterseiten des Edelstahlarbeitstisches bestand aus unbehandelten, porösen, offenporigen Holz.
Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, sind in
einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein.

Die Flächen aus offenporigen Holz sind glatt und leicht reinigungsfähig instand zu setzen.
Frist: 14.09.2018

 

2. Einige Wandfliesen, insbesondere unter dem Arbeitstisch, waren schadhaft.
Wandflächen sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren
sein.

Sämtliche schadhaften Fliesen sind instand zu setzen.
Frist: 15.09.2018

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3. Die Dichtungen der Untertischkühlungen waren eingerissen und stark beschädigt.

Frist: 14.09.2018

 

4. Der Tellerwärmerständer war mit staubigen, flusigen Rückständen verunreinigt.

Frist: unverzüglich
5. An beiden Hochkühlschränken wurde die Transportschutzfolie nicht komplett entfernt. Sie war teilweise noch in Fragmenten

oder stark beschädigt auf der Oberfläche verklebt.

Frist: unverzüglich

  

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6. Die Bodenabdichtung der Sanitärinstallation unter dem Spültisch war in einem stark beschädigten und verunreinigten
Zustand.
Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen so angelegt, konzipiert, gebaut, gelegen und
bemessen sein, dass eine angemessene Instandhaltung, Reinigung und/oder Desinfektion möglich ist.
Die Installation ist einwandfrei instand zu setzen und so herzurichten, dass eine angemessen Reinigung
gewährleistet werden kann.
Frist: unverzüglich

    

A EL R% :

T. Das nach innen geöffnete Fenster, war an der Außenseite durch dunkle Anhaftungen verunreinigt. Teilweise waren
Splitterschäden an der Oberfläche vorhanden.

Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, sind in
einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein.

a. Das Fenster ist gründlich zu reinigen.

b. Splitterschäden sind zu beseitigen.

Frist: unverzüglich

   

8. Das Insektenschutzgitter war beschädigt und ausgefranst.
Das Insektenschutzgitter ist gegen ein einwandfreies auszutauschen.
Frist: unverzüglich

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9. Die Unterseite des Grundbodens der Herdzeile, war massiv mit dicken Fettrückständen verunreinigt.

 

10. Das Untergestell des Hackblocks war massiv beschädigt, die Lackversiegelung war größtenteils kaum vorhanden.
Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, und
insbesondere Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen
leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend aus glattem, abriebfestem,
korrosionsfestem und nichttoxischem Material bestehen, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können gegenüber der
zuständigen Behörde nachweisen, dass andere verwendete Materialien geeignet sind.

 

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11.

Die Bodenfläche und Türschwelle zum Treppenhaus war beschädigt und aufgrund der Beschaffenheit, waren
Reinigungsergebnisse nicht erkennbar.

Die Bodenbeläge sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu
desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest sein und aus
nichttoxischem Material bestehen

Die Bodenfläche ist einwandfrei instand zu setzen und so herzurichten, dass eine angemessen Reinigung
gewährleistet werden kann.
Frist: 15.09.2018

 

Lagerraum / Vorbereitungsraum

12. Eine räumliche Trennung zwischen Vorbereitungsraum und dem Lager für Reinigungsmittel, Verpackungsmaterialien und
verpackten Lebensmitteln war nicht vorhanden.
Räume, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet werden müssen so konzipiert und angelegt sein, dass
eine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet ist und Kontaminationen zwischen und während Arbeitsgängen vermieden
werden.
Der Lagerraum und der Vorbereitungsraum sind durch eine Wand räumlich zu trennen.
Frist: 15.09.2018

Treppenhaus

13. Die Lackierung des Treppengeländers war nur noch in Fragmenten vorhanden.
Die Lackierung des Treppengeländers ist zu erneuern.
Frist: 15.09.2018

Keller

14. Der Bodenbereiche im Kellerbereich wies einen stark verbrauchten Zustand auf. Die Oberflächenstruktur macht eine

gründliche Reinigung schwierig und nicht erkennbar. Bodenbeläge müssen sauber, glattflächig, Wasser undurchlässig sein
und sich in einem einwandfreien Zustand befinden.
Die Bodenbereiche sind einwandfrei, hell und leicht reinigungsfähig instand zu setzen.

Für die Ausführung wird, wie mit besprochen, ein verlängerter Zeitraum für die Erledigungsfrist eingeräumt.
legt der Behörde zeitnah, einen Durchführungsplan mit Zielvorgabe vor.

Frist: 3 Monat(e)

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Kühlraum

15. Die Fugen zwischen dem Wand- und Deckenbereich waren durch schwarzschimmelige Anhaftungen verunreinigt.

Frist: unverzüglich

 

Tiefkühlraum

16. Es wurden selbst eingefrorene Lebensmittel ohne Angabe des Einfrierdatums vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit
die Verkehrsfähigkeit nicht zweifelsfrei zu bestimmen war.

Frist: unverzüglich
Umkleideraum

17. Die Bodenfläche unter den Umkleidespinden war mit alten Staubschichten, Spinnenweben und anderen Rückständen
erheblich verunreinigt.

Frist: unverzüglich

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Gastraum / Getränketresen

18. Der Innenraum der Untertischkühlung war mit schimmeligen Anhaftungen verunreinigt.

Frist: unverzüglich

   

Gemüsekühlhaus, Bierkühlhaus, Personaltoilette, Personalschulung, Schädlingskontrolle, Eigenkontrollsystem / HACCP wiesen
keine Mängel auf

 

IV. Kontrollbewertung

Hinweis: Dieser Kontrollbericht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

ME ©5.05.20':

Lebensmiittelkontrolleur

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