Kontrollbericht vom 30.07.2018.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Sudhaus, Bonn“
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Bericht über eine amtliche Kontrolle gemäß 8 42 LFGB Betrieb: Durchführende Behörde: En Bundesstadt Bonn - Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Sudhaus Lokale Agenda Friedensplatz 010 Engeltalstraße 4 53111 Bonn 53103 Bonn BN-0005119H Tel.-Nr.: +49 0228 773975 Fax-Nr.: +49 0228 77 9619634 E-Mail: lebensmittelueberwachungsamt@bonn.de Datum/Uhrzeit: 30.07.2018 von 11:15 bis 12:30 Uhr Ansprechpartner vor Ort: Behördenvertreter: Herr Tel.-Nr: 0228 77 3975 Weiteres Betriebspersonal: Weiteres Kontrollpersonal: Kontrollart: planmäßige Routinekontrolle Betriebsart Risikopunkte: 40 _/ Punkte Produktrisiko: Kontrollierte Betriebsart/en: Speisegaststätte l. Kontrollierte Kontrollbereiche/Einrichtungen (Inventar/Mobilar) Küche, Lagerraum / Vorbereitungsraum, Treppenhaus, Keller, Kühlraum, Gemüsekühlhaus, Tiefkühlraum, Bierkühlhaus, Umkleideraum, Personaltoilette, Gastraum / Getränketresen, Personalschulung, Schädlingskontrolle, Eigenkontrollsystem / HACCP Il. Kontrollierte Punkte Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Il. Kontrollergebnis (Feststellungen zu allen kontrollierten Räumen und Punkten) Küche 1. Die Grundbodenunterseiten des Edelstahlarbeitstisches bestand aus unbehandelten, porösen, offenporigen Holz. Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Die Flächen aus offenporigen Holz sind glatt und leicht reinigungsfähig instand zu setzen. Frist: 14.09.2018 2. Einige Wandfliesen, insbesondere unter dem Arbeitstisch, waren schadhaft. Wandflächen sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sämtliche schadhaften Fliesen sind instand zu setzen. Frist: 15.09.2018 Seite 1 von 7
3. Die Dichtungen der Untertischkühlungen waren eingerissen und stark beschädigt. Frist: 14.09.2018 4. Der Tellerwärmerständer war mit staubigen, flusigen Rückständen verunreinigt. Frist: unverzüglich 5. An beiden Hochkühlschränken wurde die Transportschutzfolie nicht komplett entfernt. Sie war teilweise noch in Fragmenten oder stark beschädigt auf der Oberfläche verklebt. Frist: unverzüglich Seite 2 von 7
6. Die Bodenabdichtung der Sanitärinstallation unter dem Spültisch war in einem stark beschädigten und verunreinigten Zustand. Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, müssen so angelegt, konzipiert, gebaut, gelegen und bemessen sein, dass eine angemessene Instandhaltung, Reinigung und/oder Desinfektion möglich ist. Die Installation ist einwandfrei instand zu setzen und so herzurichten, dass eine angemessen Reinigung gewährleistet werden kann. Frist: unverzüglich A EL R% : T. Das nach innen geöffnete Fenster, war an der Außenseite durch dunkle Anhaftungen verunreinigt. Teilweise waren Splitterschäden an der Oberfläche vorhanden. Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. a. Das Fenster ist gründlich zu reinigen. b. Splitterschäden sind zu beseitigen. Frist: unverzüglich 8. Das Insektenschutzgitter war beschädigt und ausgefranst. Das Insektenschutzgitter ist gegen ein einwandfreies auszutauschen. Frist: unverzüglich Seite 3 von 7
9. Die Unterseite des Grundbodens der Herdzeile, war massiv mit dicken Fettrückständen verunreinigt. 10. Das Untergestell des Hackblocks war massiv beschädigt, die Lackversiegelung war größtenteils kaum vorhanden. Flächen (einschließlich Flächen von Ausrüstungen) in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, und insbesondere Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend aus glattem, abriebfestem, korrosionsfestem und nichttoxischem Material bestehen, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass andere verwendete Materialien geeignet sind. Seite 4 von 7
11. Die Bodenfläche und Türschwelle zum Treppenhaus war beschädigt und aufgrund der Beschaffenheit, waren Reinigungsergebnisse nicht erkennbar. Die Bodenbeläge sind in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend wasserundurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest sein und aus nichttoxischem Material bestehen Die Bodenfläche ist einwandfrei instand zu setzen und so herzurichten, dass eine angemessen Reinigung gewährleistet werden kann. Frist: 15.09.2018 Lagerraum / Vorbereitungsraum 12. Eine räumliche Trennung zwischen Vorbereitungsraum und dem Lager für Reinigungsmittel, Verpackungsmaterialien und verpackten Lebensmitteln war nicht vorhanden. Räume, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder verarbeitet werden müssen so konzipiert und angelegt sein, dass eine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet ist und Kontaminationen zwischen und während Arbeitsgängen vermieden werden. Der Lagerraum und der Vorbereitungsraum sind durch eine Wand räumlich zu trennen. Frist: 15.09.2018 Treppenhaus 13. Die Lackierung des Treppengeländers war nur noch in Fragmenten vorhanden. Die Lackierung des Treppengeländers ist zu erneuern. Frist: 15.09.2018 Keller 14. Der Bodenbereiche im Kellerbereich wies einen stark verbrauchten Zustand auf. Die Oberflächenstruktur macht eine gründliche Reinigung schwierig und nicht erkennbar. Bodenbeläge müssen sauber, glattflächig, Wasser undurchlässig sein und sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Die Bodenbereiche sind einwandfrei, hell und leicht reinigungsfähig instand zu setzen. Für die Ausführung wird, wie mit besprochen, ein verlängerter Zeitraum für die Erledigungsfrist eingeräumt. legt der Behörde zeitnah, einen Durchführungsplan mit Zielvorgabe vor. Frist: 3 Monat(e) Seite 5 von 7
Kühlraum 15. Die Fugen zwischen dem Wand- und Deckenbereich waren durch schwarzschimmelige Anhaftungen verunreinigt. Frist: unverzüglich Tiefkühlraum 16. Es wurden selbst eingefrorene Lebensmittel ohne Angabe des Einfrierdatums vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht zweifelsfrei zu bestimmen war. Frist: unverzüglich Umkleideraum 17. Die Bodenfläche unter den Umkleidespinden war mit alten Staubschichten, Spinnenweben und anderen Rückständen erheblich verunreinigt. Frist: unverzüglich Seite 6 von 7
Gastraum / Getränketresen 18. Der Innenraum der Untertischkühlung war mit schimmeligen Anhaftungen verunreinigt. Frist: unverzüglich Gemüsekühlhaus, Bierkühlhaus, Personaltoilette, Personalschulung, Schädlingskontrolle, Eigenkontrollsystem / HACCP wiesen keine Mängel auf IV. Kontrollbewertung Hinweis: Dieser Kontrollbericht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. ME ©5.05.20': Lebensmiittelkontrolleur Seite 7 von 7