Kontrollbericht vom 07.10.2020.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Sudhaus, Bonn

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Bericht über eine Kontrolle
gemäß Art. 9 VO (EU) 2017/625

Betrieb: Durchführende Behörde:

En Bundesstadt Bonn Amt für Umwelt und Stadtgrün
Sudhaus Heilsbachstr. 26

Friedensplatz 010 53123 Bonn

53111 Bonn Tel.-Nr.: +49(0)228772756 Fax-Nr.: +49 228-779619634

BN-0005119H E-Mail: lebensmittelueberwachungsamt@bonn.de

Datum/Uhrzeit: 07.10.2020 von 10:05 bis 10:55 Uhr

Ansprechpartner vor Ort: Behördenvertreter:

Tel.-Nr: +49 228-772325

Weiteres Betriebspersonal: Weiteres Kontrollpersonal:

Zweck der amtlichen Kontrolle: planmäßige Routinekontrolle | Betriebsart Risikopunkte: 40 / Punkte Produktrisiko: 10
Kontrollierte Betriebsart/en: Speisegaststätte

l. Kontrollierte Kontrollbereiche/Einrichtungen (Inventar / Mobiliar)

 

Treppenhaus, Keller, Küche, Lagerraum / Vorbereitungsraum, Gemüsekühlhaus, Kühlraum, Tiefkühlraum, Bierkühlhaus,
Umkleideraum, Personaltoilette, Gastraum / Getränketresen, Personalschulung, Schädlingskontrolle, Eigenkontrollsystem /
HACCP

 

Il. Kontrollierte Punkte/Angewandte Kontrollmethoden

v = kontrolliert = = nicht kontrolliert O = nicht zutreffend
03 Zusammensetzung -nicht

triebliche Eigenkontrolle) (Betriebshygiene) mikrobiologisch

Untersuchung von Produkten | +|
2. Personalhygiene | v [04 Kennzeichnung / Aufmachung |
3. Schädlingsbekämpfundn || 3.Produktionshygiene ___|v| Kemzecnung_—2—__|y
%.Reinigung/Desinfektion [| 4.Temperatureinhaitung ___|Y|05AndereKontrollpunkte __|v|
a — — — — — ———T|

III. Kontrollergebnis (Feststellungen zu allen kontrollierten Räumen und Punkten)

 

 

Küche

1. Verstoß: Die Unterseite des Edelstahltisches war aus offenporigem Holz. Dieses bröselte teilweise
schon ab.
Die Unterseite ist in einen Zustand zu versetzen, dass diese leicht zu reinigen ist. (Beispielsweise
durch eine Lackierung)
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1f
Frist: 12.11.2020

Kühlraum

2. Verstoß: In den Wänden befanden sich nicht verschlossene Dübellöcher.
Die Dübellöcher sind zu verschließen.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1

Gastraum / Getränketresen

3. Verstoß: Der Ablauf der Tropfmulde des Schanktisches/Schanktresens war verunreinigt.
Der Ablauf der Tropfmulde ist zu reinigen.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1

Folgende Kontrollbereiche wiesen keine Mängel auf: Treppenhaus, Keller, Lagerraum / Vorbereitungsraum, Gemüsekühlhaus,

Tiefkühlraum, Bierkühlhaus, Umkleideraum, Personaltoilette, Personalschulung, Schädlingskontrolle, Eigenkontrollsystem / HACCP

 

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IV. Kontrollbewertung
Hinweis: Dieser Kontrollbericht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Herr En. 08.10.2020

Lebensmiittelkontrolleur

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