1809-19KontrollberichtTains8-8-2019_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Tains 大熊猫超市, Bonn

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Bericht über eine amtliche Kontrolle gemäß § 42 LFGB Betrieb:                                                            Durchführende Behörde: Tains BN GmbH                                                       Bundesstadt Bonn - Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Tains mein-asiamarkt                                                Lokale Agenda Oxfordstr. 012                                                      Engeltalstraße 4 53111 Bonn                                                          53103 Bonn BN-0012246                                                          ████ ██████████                 █████ █████████████ E-Mail: lebensmittelueberwachungsamt@bonn.de Datum/Uhrzeit: 08.08.2019 von 13:31 bis 14:27 Uhr Ansprechpartner vor Ort:                                            Behördenvertreter: ████████████ █████████████ Weiteres Betriebspersonal:                                          Weiteres Kontrollpersonal: Kontrollart: planmäßige Routinekontrolle                            Betriebsart Risikopunkte:       / Punkte Produktrisiko: Kontrollierte Betriebsart/en: Lebensmittelgeschäft und (eigenständige) -verkaufsabteilung (incl. Supermarkt) I. Kontrollierte Kontrollbereiche/Einrichtungen (Inventar / Mobiliar) Verkaufsraum, Obst- und Gemüseabteilung, Mopro-Abteilung, Lagerraum, Kühlraum, Umkleideraum, Personaltoilette, Anlieferungsbereich II. Kontrollierte Punkte ü = kontrolliert          § = nicht kontrolliert            ¡ = nicht vorhanden/nicht zutreffend 01 Hygiene (-managment, be-                    02 Hygiene allgemein                       03 Zusammensetzung -nicht triebliche Eigenkontrolle)                     (Betriebshygiene)                          mikrobiologisch 1. Mitarbeiterschulung                    ü     1. Bauliche Beschaffenheit           ü      Untersuchung von Produkten               § 2. Rückverfolgbarkeit                     ü     2. Personalhygiene                   ü  04 Kennzeichnung / Aufmachung 3. Schädlingsbekämpfung                   ü     3. Produkthygiene                    ü      Kennzeichnung                           ü 4. Reinigung / Desinfektion               ü     4. Temperatureinhaltung              ü  05 Andere Kontrollpunkte                    ü 5. HACCP-Verfahren                        ü III. Kontrollergebnis (Feststellungen      zu allen kontrollierten Räumen und Punkten) Eigenkontrolle HACCP/Leitlinien 1.           Verstoß: Es konnten keine Eigenkontrollen nachgewiesen werden. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 fordert gemäß Art. 4 und 5 betriebseigene Kontrollsysteme zur Erfassung und Beherrschung kritischer Punkte. Es müssen angemessene Sicherungsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und überprüft werden. Dabei sind mindestens der Wareneingang, die Lagerung der Lebensmittel und die damit verbundenen Temperaturen sowie die regelmäßige Reinigung zu kontrollieren und zu dokumentieren. Folgende Dokumentationen der Eigenkontrollen sind durchzuführen und vor Ort bereitzuhalten. 1. Wareneingangskontrolle 2. Temperaturkontrolle 3. Reinigungsplan. Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Abs. 2 Frist: unverzüglich Seite 1 von 2
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Personalschulung 2.           Verstoß: Der Nachweis, dass eine Schulung/Unterweisung im Bereich der Lebensmittelhygiene durchgeführt wurde, konnte nicht vorgelegt werden. Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, sind entsprechend ihrer Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene zu unterweisen und/oder zu schulen. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. XII Nr.1 Frist: unverzüglich Schädlingskontrolle 3.           Verstoß: Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring, fehlte. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen ist anzuwenden. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 4 Frist: unverzüglich Obst- und Gemüseabteilung 4.           Verstoß: Es wurde Obst und/oder Gemüse mit falschen Herkunftsangaben in Verkehr gebracht. Das Lebensmittel ist mit geeigneten Informationen in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels, insbesondere in Bezug auf Art, Identität, Eigenschaften, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprungsland oder Herkunftsort und Methode der Herstellung oder Erzeugung in den Verkehr zu bringen. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. Art. 7 Abs. 1 a VO (EU) Nr. 1169/2011 Frist: unverzüglich Umkleideraum 5.           Verstoß: Für das Personal stand keine ausreichende Umkleidemöglichkeit zur Verfügung. Für das Personal müssen angemessene Umkleideräume vorhanden sein. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 9 Frist: unverzüglich Folgende Kontrollbereiche wiesen keine Mängel auf: Verkaufsraum, Mopro-Abteilung, Lagerraum, Kühlraum, Personaltoilette, Anlieferungsbereich IV. Kontrollbewertung Hinweis: Dieser Kontrollbericht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. ████████████████████ Lebensmittelkontrolleur Seite 2 von 2
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