263-20KontrollberichtTapaBarBonneria22-5-2019

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Tapa Bar Bonneria, Bonn

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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BUNDESSTADT BONN Bonn, den 27.05.2019

Der Oberbürgermeister

Amt für Umwelt, Verbraucherschutz
und Lokale Agenda
Lebensmittelüberwachung und
Veterinärdienste

BETRIEBSKONTROLLE
im Rahmen der Lebensmittelüberwachung

Name des
Lebensmittelunternehmers:

Ort: Siegfried-Leopold-Str. 64-66, 53229 Bonn
Datum der Besichtigung: 22.05.2019
Lebensmnittelkontrolleur: Herr Kluth

 

O.g. Lebensmittelunternehmen ist am 22.05.2019 im Rahmen der amtlichen Lebensmit-
telüberwachung besichtigt worden. Bei der Kontrolle war Herr anwesend.

Dabei wurde folgendes festgestellt:
l. Lagerbereich

1. Die Wandbereiche im Lagerbereich waren stellenweise mit schmierigen Anhaf-
tungen und ausgelaufener Flüssigkeit verunreinigt. Wandbereiche müssen stets
sauber und instand sein.

a) Die Wandbereiche sind zu reinigen. _
b) Die Wandbereiche sind mit einem neuen Anstich zu versehen.

2. Auf den Gewürzbehältern war kein Anbruchdatum vermerkt. Es ist deswegen von
äußerster Wichtigkeit für eine dokumentierte innerbetriebliche Rückverfolgbarkeit
ein entsprechendes System einzurichten, damit im Havariefall sofort reagiert wird
und der entstandene Schaden minimiert werden kann.

Die Gewürz-Boxen sind entsprechend zu kennzeichnen.

3. Die Gefriertruhe war mit einem dicken Eispanzer versehen und war an den
Randbereichen und der Dichtung mit anhafteten Verklebungen verunreinigt.
Die Eistruhe ist abzutauen und einer Reinigungsmaßnahme zu unterziehen.

4. Hinter der Eistruhe war der Bodenbereich verunreinigt.
Die Eistruhe ist von ihrem Standpunkt zu verschieben, damit der Bodenbereich
gereinigt werden kann.

5. Die Zwischentür (ehemalige Toilette) aus Holz war stellenweise aus offenpori-
gem Holz. Die Oberfläche war abgenutzt, so dass eine fachgerechte Reinigung
nicht mehr möglich war.

Die Tür ist abzuschleifen und wasserdicht zu versiegeln.

6. Am Wandbereich neben der Tür kam offenes Mauerwerk zum Vorschein und der
Lichtschalter war defekt.
Der Wandbereich ist glattflächig instand zu setzen und die Abdeckung vom
Lichtschalter ist ordnungsgemäß einzusetzen.
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2

. Der Gesamte Bodenbereich war an den Eckbereichen und an den Einrichtungs-

gegenständen stark verunreinigt. Bodenbereiche müssen stets sauber und in-
stand gehalten werden.
Die Bodenbereiche sind zu reinigen und in Zukunft im Reinigungsplan öfter zu

_ vermerken.

IV.

. Im gesamten Lagerbereich war keine Struktur zu erkennen.

Der Lagerbereich ist aufzuräumen und einer Reinigungsmaßnahme zu unterzie-
hen.

. Küche

. Am Konvektomat war das Wassersdampf-Abzugsrohr an der Wrasenabzugs-

haube undicht, so dass Kondenswasser auf den darunter installierten Grill tropf-
te.
Das Abzugsrohr ist zu überprüfen und fachgerecht instand zu setzen.

. Die Silikondichtung an der Doppelspüle war nichtmehr durchgehend schließend.

Die Dichtung ist instand zu setzen.

. Sämtliche Dichtungen von allen Unterkühlungen sind dahingehen zu überprüfen,

ob diese noch durchgehend schließend sind.
Defekte Dichtungen sind auszutauschen.

. Am Handwaschbecken war kein Spender für Handseife, sowie Einweghandtü-

cher vorhanden.
Beides ist am Wandbereich zu installieren.

. Der Wandbereich zum Restaurant Service war dunkel verfärbt und mit ebenfalls

schmierigen Anhaftungen verunreinigt.
a) Der Wandbereich ist zu reinigen.
b) Der Wandbereich ist mit einem neuen Anstrich zu versehen.

Kühlraum Gemüse

. Das Schutzgitter, der Ventilator des Verdampfers, das Entlüftungsgitter der Kühl-

zelle sowie das Leitungssystem waren innen und außen mit schwarzschimmel-
ähnlichen Anhaftungen verschmutzt. Ausrüstungsgegenstände müssen in einem
einwandfreien, sauberen Zustand gehalten werden.

Die verunreinigten Bereiche sind zu reinigen, zu desinfizieren und künftig häufi-
ger im Reinigungsplan zu berücksichtigen. Aufgrund der Kontamination ist die
gesamte Kühlzelle zu reinigen und zu desinfizieren.

Kühlraum Fleisch

. Des Weiteren wurden verpackte Lebensmittel (Geflügel, Rindfleisch) ohne aus-

reichende Kenntlichmachung in den Kühleinrichtungen vorgefunden. Der Le-
bensmittelunternehmer muss nachweisen, woher er das Erzeugnis bezogen hat
und wann welches Produkt wann geöffnet und wieder verschlossen wurde. Es ist
deswegen von äußerster Wichtigkeit für eine dokumentierte innerbetriebliche
Rückverfolgbarkeit ein entsprechendes System einzurichten, damit im Havariefall
sofort reagiert wird und der entstandene Schaden minimiert werden kann.

Die verpackten Lebensmittel sind entsprechend zu kennzeichnen.
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V. Bierkühlhaus

1. Der gesamte Bodenbereich war klebrig und verunreinigt. Bodenbereiche müssen
stets sauber und instand gehalten werden.
Die Bodenbereiche sind zu reinigen und in Zukunft im Reinigungsplan öfter zu
vermerken.

V

. Sonstiges

1. Die erforderlichen Eigenkontrollen konnten zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht
ordnungsgemäß nachgewiesen werden. Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 for-
dert gemäß Art. 4 und 5 betriebseigene Kontrollsysteme zur Erfassung und Be-
herrschung kritischer Punkte.

Es müssen angemessene Sicherungsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt und
überprüft werden. Dabei sind mindestens der Wareneingang, die vorbeugende
Schädlingsbekämpfung, die Lagerung der Lebensmittel und die damit verbunde-
nen Temperaturen sowie die dem Reinigungsplan entsprechende Reinigung zu
kontrollieren und zu dokumentieren.

2. Die erforderlichen Personalschulungen konnten zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht
nachgewiesen werden.
Das Personal ist sofort und in Zukunft mindestens jährlich in Fragen der Le-
bensmittelhygiene zu schulen. Weiterhin sind die Personen, die für das Eigen-
kontrollsystem verantwortlich sind, in allen Fragen der Anwendung der HACCP-
Grundsätze zu schulen. Die Schulungen sind im Rahmen der Eigenkontrollen zu
dokumentieren.

Die o.g. Beanstandungen stellen Verstöße gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang Il Kapitel
I, II, V, IX, XII und Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. 8 3 der Lebensmittel-
hygiene-Verordnung sowie gegen Art. 18 der Verordnung (EG) 178/2002 dar.

gez.
Kluth
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