taverna-symposion_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Taverna Symposion, Leichlingen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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wm Rheinisch-Bergischer                              >               Kreis Der Landrat Landrat « Postfach 20 04 50 « 51434BergischGladbach                                    Dienststelle:  Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Technologiepark,    Haus56 Friedrich-Ebert-Str. 75 51429Bergisch    Gladbach Öffnungszeiten: Mo.-Fr.    09:00 - 12:00 Uhr Mo.-Do.14:00     -16:00  Uhr Buslinie:      455,Haltestelle  Technologie-Park Bearbeiter/in: Telefon: Telefax: E-Mail:        ████████████████████████ Datum:            12% Lebensmittelüberwachung IhreAnfragenachdem Verbraucherinformationsgesetz                                (VIG) Siehabenam 02.12.2019                 überdieonline       Plattform  fragdenstaat.de      Auskunft     überdieErgebnisse derzurückliegenden           amtlichen      Kontrollen    beantragt.   IchkannIhnenunter          Bezugnahme        auf 8 6 VIG folgende     Auskünfte      zum Betrieb       geben: Betrieb:    TavernaSymposion, Hochstraße                  7,42799Leichlingen unter   deraktuellen       Geschäftsführung          seit 11.02.2019 Kontrolle    am 04.07.2019: ausgewaschene Fliesenfugenund                                    kleinereLöcher sind zu verschließen,     Ventilatorgitter   derKühlzelle     sindzu reinigen Reinvorsorglich         weiseichnochdarauf               hin, dasseineVeröffentlichung            von Name und/oder              Unter- schrift  des Sachbearbeiters            im Internet     nichterlaubt  (vgl.  hierzuVGH       Bayern,Urteil       v.25.03.2015— 5 B 14.2164)     ist.DieseAuskunft          stellt   auchkeineErlaubnis        dar,dieerhaltenen         Auskünfte      im Internet zu veröffentlichen.        Ob eineVeröffentlichung          durchSieerlaubt        ist,müssenSieselbst           prüfen    undsich hierzu   ggf.Rechtsrat        einholen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen   diesen Bescheid           kann  innerhalbeinesMonatsnachBekanntgabe                      Klageerhobenwerden.Die KlageistbeimVerwaltungsgericht                     Köln,Appellhofplatz,       50667 Kölnschriftlich          einzureichen       oder mündlich      zurNiederschrift         des Urkundsbeamten          derGeschäftsstelle         zu erklären.       DieKlagekann auchdurchÜbertragung                eineselektronischen        Dokumentsan dieelektronische                 Poststelle     des Ge- richts  erhobenwerden.Das elektronische                    Dokumentmuss fürdieBearbeitung                    durchdas Gericht geeignet     sein.  Es muss miteiner           qualifizierten  elektronischen      Signatur   derverantwortenden             Person versehenseinodervon derverantwortenden                       Person  signiertund aufeinem sicherenÜbermittlungs- weg gemäß $ 55a Absatz 4 VwGO eingereicht                        werden. Die fürdie Übermittlung               und Bearbeitung Am Rübezahlwald 7           Telefonzentrale: 022021%                Zentrale E-Mail:info@rbk-online.de IBAN DE$3 3705029903110012 06 51469Bergisch Gladbach      Zentrales Fax    0220213-102600         Internet     www.rbk-direkt. de      BICCOKSDE 33
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-d- geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmensich nach näherer Maßgabe der Verord- nung über die technischen Rahmenbedingungendes elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. | S. 3803). Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de Mit freundlichen Grüßen
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