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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Thai Orchid, Karlsruhe

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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gl) Karlsruhe Stadt Karlsruhe.76124 Karlsruhe,Ordnungs— und Bürgeramt Ordnungs-undBürgeramt und Veterinärwesen Lebensmittelübenrvachung Qggen Zustellggngsurkunde H.erm. ███ ███████ █ ███▏ █████▏ ████▏ █████ NI|S Brarne ███ Wolfergleiche 34454 ████▏ ██ 1 1 █████ ███ █████ Bad Arolsen ██ ███ ███████ ████████████████████████▏ Haltestelle: Tullastraße 27. Mal 2019 Lebensmittelüberwachung; Ihr auf Aktenauskunft Antrag und FragDen$taat Betrieb: Sehr geehrter Herr Ihrem entsprechend 27. vom Gaststätte über das Online-Portal Secret“ „Topf von foodwatch 2019 April Adlerstraße „Thai-Orchid“, Karlsruhe 44, 76133 ██, Antrag vom 27. April 2019 ergeht folgende Verfügung: 1. Ihrem Antrag wird Sehen Sie stattgegeben. Informationen: Kontrolle am 13. Dezember An der Küchendecke Kontrolle am wurde 9. Januar Die 2. Diese Ihnen angefragten ein Wasserschaden festgestellt. 2018: war wurden Mängel von 2016: verfettet. Dunstabzugshaube Silikonfuge beim Spülbecken war Die folgend die Die Frontseite des Kühlschranks war versport. Die versport. zwischenzeitlich behoben. Entscheidungergeht gebührenfrei. Sachverhalt: |. Mit Antrag vom 27. Orchid", Adlerstraße April 44, 2019 76133 flecydingpapier Prozent haben Sie in Karlsruhe Bezug eine auf den Betrieb Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetzgestellt. Die Fragen lauteten 100 auf Gedruckt „Gaststätte Thai- wie folgt:
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_2_ 1. Wann haben die beiden letzten Iebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Antrag angehört und über die an Sie zu übermittelnden Informationen unterrichtet. Eine Anfrage Ihrer persönlichen Daten durch den Betreiber erfolgte bis heute noch nicht. Der Betrieb wurde zu Ihrem Gemäß 5 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist zuständig die nach Landesrecht zuständige Stelle. Nach 5 38 Absatz 1 und € 39 Absatz 1 des Lebensmittel— und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit den 55 18 Absatz 4 des Lebensmittel- und (AGLMBG) ist demnach die Stadt Karlsruhe und 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung Bedarfsgegenständegesetzes Lebensmittelüberwachungsbehörde. Anspruch auf von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind. Nach 5 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG freien Zugang zu allen Daten über hatjeder nach Maßgabe zuständige dieses Gesetzes Gemäß & 7 Absatz 1 VIG werden für Amtshandlungen der Behörden nach diesem Gesetz vorbehaltlich des Satzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Zugang zu Informationen nach 5 2 Absatz 1 Nummer 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Rechtsbehelfsbelebrgng: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Stadt Karlsruhe, bevorzugt beim Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelübervvachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe, oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Karlsruhe, Widerspruch erhoben werden. Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe bei eingelegt wurde. Die H' w is: Die VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendung erhaltener Informationen durch die Verbrau‘cherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung beziehungsweise Weitergabe der Informationen erfolgt
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_3_ daher in eigener Verantwortung, wobei Sie dabei das geltende‘Rechtzu beachten Im Hinblick auf die mit der haben. Informationsplattform „Topf-Secret" verbundene kontroverse Diskussion kännen wir Sie nur vorsorglichdarauf hinweisen, dass Sie, wie bei allen über von diesen rechtlich in auf Dritte, Meinungsäußerungen Unterlassung Anspruch werden können. Die Beantwortung der Rechtsfrage,ob derartigeAnsprüche genommen im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereichder Verwaltung und ist daher auch nicht Gegenstand der vorliegendenbehördlichen Auskunft. lm Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten liegt die rechtsverbindliche solcher bei den Rechtsfragen Klärung zuständigen Gerichten. Mit freundlichen „ „„„„ Grüßen „„„ „„„„
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