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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Tuscolo Frankenbad, Bonn

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Bericht über eine gemäß § 42 Betrieb:                    Durchführende Behörde: ███████████████             Bundesstadt Bonn ██████                      Amt für Umwelt, Verbraucherschu ███████████████████         Engeltalstraße 4 53111 Bonn                  53103 Bonn BN-10750422                 Tel.-Nr.: ████████████████ Fax-Nr.: █████████████ ███████ ███████████████████████████ ██████████████ ██████████ ██████     ██ ███████ Ansprechpartner vor Ort:    Behördenvertreter: ██████████ ████████████ Weiteres Betriebspersonal:  Weiteres Kontrollpersonal: Kontrollart: Beschwerdekontrolle   Betriebsart40Risikopunkte: / Punkte Produktr 10 Kontrollierte Speisegaststätte Betriebsart/en: I. Kontrollierte Kontrollbereiche/Einrichtungen (Invent Küche, Anlieferungsbereich, Lagerraum, Kühlraum, Pizza-Kühl Pizzakartons, Pizzabereich, Getränkeschankanlage, Schädling Folgendes wurde nicht kontrolliert: Eigenkontrollsystem / H II. Kontrollierte Punkte Hygiene allgemein (Betriebshygiene) III. Kontrollergebnis (Feststellungen zu allen kontroll Küche 1. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- un Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden ist zu reinigen. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh Frist: unverzüglich 2. Der Innenboden der Kühltheke war unter den Kü Der Innenboden der Kühltheke ist zu reinigen. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh Frist: unverzüglich 3. Die Schubladendichtungen der Kühltheke waren Die Anschläge der Schubladen am Kühlmöbel war Die Schubladendichtungen der Kühltheke sind z Die Kühlmöbel sind insgesamt einer gründliche Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh 4. Das Lüftungsgitter des Kühlregals war verunre Das Lüftungsgitter des Kühlregals ist zu rein Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh Kühlraum 5. Der Wandventilator war verunreinigt. Der Wandventilator ist zu reinigen. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh Frist: unverzüglich Seite 1 von
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Spülbereich 6.      Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden ist zu reinigen. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 Frist: unverzüglich 7.      Die Silikonfugen im Wandbereich sowie an den Metallblechen waren teilweise dunkel verfärbt und auch beschädigt. Die Silikonfugen sind zu erneuern. Frist: 1 Monat(e) Umkleideraum 8.      Der Umkleideraum war nicht aufgeräumt. Auf den Spinden und auf den Bänken lag überall private Kleidung und anderen nicht dort zu gebrauchende Gegenstände. Der Umkleideraum ist aufzuräumen und alle nicht benötigte Dinge sind zu entfernen. Frist: unverzüglich Lager Pizzakartons 9.      Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Fußboden ist zu reinigen. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 Frist: unverzüglich Folgende Kontrollbereiche (oder Kontrollpunkte) wiesen keine Mängel auf: Anlieferungsbereich, Lagerraum, Pizza-Kühlraum, Getränkekühlhaus, Pizzabereich, Getränkeschankanlage, Schädlingskontrolle Anmerkung: Kontrolle aufgrund eines Hinweises der Polizei die bei einem Einsatz einen Schädlingsbefall sowie Unsauberkeiten in den Produktionsräumen festgestellt hatten. Bei der Kontrolle konnte eine tote Schabe vorgefunden werden. Im Betrieb besteht eine regelmäßige Schädlingskontrolle durch die Firma APC die ein Monitoring für Schaben und Mäuse durchführt. Die letzte Kontrolle vom 28.06.19 weist auf einen Befall hin aber es wurden zu diesem Zeitpunkt keine Schädlinge vorgefunden. Die Hygiene in der Küche war zum Zeitpunkt der Kontrolle beanstandungswürdig aber nicht in einem kritischen Maße. Die Lagerung von Lebensmittel war nicht zu beanstanden. Der Betrieb wurde auf die notwendigen Arbeiten hingewiesen. IV. Kontrollbewertung Hinweis: Dieser Kontrollbericht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. ██████████████████ Lebensmittelkontrolleur Seite 2 von 2
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