20200721-fichtelsee_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Waldhotel am Fichtelsee, Fichtelberg

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Landratsamt                                                             4               © Akras Bayreuth                                                                  Er Beyreni Landratsamt Bayreuth, 95440 Bayreuth                                                 | Unsere Öffnungszeiten: |   Montag:             07.30 - 14.00 Uhr '   Dienstag:           07.30 - 14.00 Uhr ‘  Mittwoch:           07.30 - 12.00 Uhr ı   Donnerstag:         07.30 - 17.00 Uhr |   Freitag:            07.30 - 13.00 Uhr Ihre Meinung ist uns wichtig! x      Bewerten Sie uns unter \     www.landkreis-bayreuth.de Ihre Nachricht:  | Vom 31. Mai 2020: # 187685 Unsere Zeichen:   | Ansprechpartner:   | Telefon: | Telefax:  | E-Mail: | Datum: | 21.07.2020 Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinforma- tion (VIG); Informationsgewährung nach $ 6 VIG gemäß Ihres Antrags vom 31. Mai 2020 Sie stellten am 31.05.2020 per Emailnachricht einen Antrag auf Informationsgewährung gemäß 84 Abs. 1,82 Abs. 1 VIG. Nach 8 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG wird folgende Information gewährt: Die letzten beiden Betriebskontrollen bei der Firma Am Fichtelsee Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Am Fichtelsee 1, 95686 Fichtelberg, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, fanden am 23.05.2019 und 04.06.2019 statt. Bei der Kontrolle am 23.05.2019 wurden Beanstandun- gen festgestellt (siehe den beiliegenden Kontrollbericht). Die bei der Kontrolle vorhandenen Beanstandungen konntenin der Zwischenzeit nachweislich behoben werden. Hinweis: Wir möchten ausdrücklich_darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunfts- ansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragstellertrifft. Ob und wie Sie die Informationen weiter- verwenden,liegt daherin Ihrer alleinigen Verantwortung und Ihrem alleinigen Risikobereich. Mit freundlichen Grüßen Dienstgebäude:                         Bankverbindungen: Markgrafenallee 5                      Sparkasse Bayreuth 570 001 206 (BLZ: 773 501 10) 95448 Bayreuth                         IBAN: DE36 7735 0110 5700 0012 06 Telefon: (09 21) 72 80                 SWIFT-BIC: BYLADEMI1SBT Telefax: (09 21) 72 88 80              Postbank Nürnberg 198 10-851 (BLZ 760 100 85) E-Mail:   _poststelle@lra-bt.bayern.de IBAN: DE11 7601 0085 0019 8108 51 Internet: www.landkreis-bayreuth.de    SWIFT-BIC: PBNKDEFF
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Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY - Ergebnisprotokoll LRA Bayreuth Betrieb: Am Fichtelsee Hotelbetriebsgesellschaft mbH - Hotel am Fichtelsee Anschrift:             Neubau (Standort)             Am Fichtelsee 1 95686 Fichtelberg Art der Kontrolle:      Nachkontrolle vom 23.05.2019 Schwerpunkt(e): Kontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en): Speisegaststätte Gesamtergebnis:         Verstoß mit Maßnahme Verstöße:                                                                           Kontrollbereich 1. Es wurdenprivate, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände                   Küche neben aufbewahrt. (Fahrrade, Gerätschaften Hausmeister)                          Außenbewirtung Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. || Kap. IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 2. Es wurde nicht geprüft, ob durch die im Umgang mit Lebensmitteln           Küche verwendeten Materialien aufgrund ihrer Eigenschaften ein Kontaminationsrisiko für die Lebensmittel bestand. Verstoß gegenArt. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 3. Die Doppelstock - Pizzaöfen waren verunreinigt.                            Küche Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 4. Die Wand im Fensterbereich war schimmelähnlich verunreinigt.               Nebenraum Kuchen Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. I Nr. 1 Verordnung         und Eisportionierung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 5. Es wurden Lebensmittel so gelagert, dass eine Kontamination nicht          Kühlraum ausgeschlossen werden konnte. LM Behälter werden direkt am Boden gelagert. Verstoß gegenArt. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. IX Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Maßnahmen: Datum:                Art der Maßnahme:                              Status: 23.05.2019           Mängel- / Kontrollbericht mit Anordnungen,     abgeschlossen (beendet, erledigt, die eine Nachkontrolle erfordern(inkl.         durchgesetzt, bezahlt, verurteilt ...) Rechtsbehelf)
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Maßnahmen: Datum:            Art der Maßnahme:                      Status: Abstellung der Mängel zum Zeitpunkt der Informationserteilung (21.07.2020): Alle Mängel wurden beseitigt (Nachkontrolle am 4.6.2020)
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