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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Wanderheim, Mainz

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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e              Landeshauptstadt Mainz Stadtverwaltung Mainz | Amt 30 | Postfach 3820 | 55028 Mainz www.mainz.de Mainz, 25.11.2019 /len Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über das Online-Portal "FragDenStaat'"; hier: Gasthaus Wanderheim #169137 Aktenzeichen: 32 33 10 Sehr geehrter Herr Eu wir nehmen Bezug auf unseren Grundbescheid mit Datum vom 07.11.2019 und übermitteln Ihnen nachfolgend die gewünschten Informationen: Die beiden letzten Betriebskontrollen fanden statt am: 28.02.2018 und am 11.02.2019. Ergebnis am 28.02.2018: Keine unzulässigen Abweichungen/Beanstandungen. Ergebnis am 11.02.2019: Keine unzulässigen Abweichungen/Beanstandungen. Grüßen Sparkasse Mainz                     Information zur Verwendung IBAN: DE58 5505 0120 0000 0003 31   Ihrer Daten; Alle Buslinien, außer 70 Swift-Bic. MALADE5S1MNZ             www.mainz.de/dsgvo’
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