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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Wunder Imbiss, Bad Homburg v“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Ergebnis. zum Beanstandungen keinehatten und sta am und 31.05.2016 am 09.05.2016 fanden Betriebskontrollen letzten beide Die lebensmittelre ergeht folgende Information: Rec verzichtet keinen Widerspruch Ihnen von angefragte Lebensmittelunternedas Da aufundhat jegliche eingelegt vom 27.02.2019 stattgegeben. mit Besch Bad in 6135070 „Wunder Imbiss, Saalburgstraße Homburg v.d.H.“ zu dem zug Lebensmittel Fassung der geltenden inf.) derzeit S. 229 3 VIG Ihrem u.2 5 Abs.8 gemäßwurde auf Antrag Informations- der de Veter und Lebensmittelüberw vom 21.03.2005 des Verbraucherschutzes au | eye 1 $ ███ meiner Zuständigkei zum Vollzug 1 des Abs. Gesetzes denauf Gebieten von Aufgaben ███Frau Se geehr nach In dem Verbraucherinformatio (VIG)