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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Zum Gutshof, Staufenberg

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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LANDKREIS        GÖHINGEN Fachbereich für Veterinärwesen und Verbraucherschutz           DER LANDRAT für den Landkreis und die Stadt Göttingen Servicezeiten Montag, Mittwoch und Freitag Postanschrift: Landkreis Göttingen • 37070 Göningen 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Herrn Donnerstag Hinweis LK Göttingen 04.06.2020: 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr GutWißmannshof 34355 Staufenberg Specie Die Mängel wurden                                    Nutzen Sie unser Angebot zwischenzeitlich vollständig               zurTerminabsprache ausgeräumt. Bei Zahlungen bitte angeben: Niederschrift über eine amtliche Kontrolle                                    PK:| Betrieb: BB, ^B, Gut Wißmannshof, 34355 Staufenberg Speele Göttingen, 03.05.2019 Sehr geehrter Herr ||^ Auskunft erteilt: am 29.04.2019 in der Zeit von 10:50 bis 12:00 Uhr habe ich in Ihrem           Frau     o.g. Betrieb eine planmäßige Routinekontrolle durchgeführt. Die festgestellten Mängel wurden dabei den bei der Kontrolle anwesenden Personen E-Mail: aufgezeigt und erläutert. ██████ █████████████████████████████████                                             ███████████ ████████████████████████████████ Ihnen durchgeführten Maßnahmen schriftlich bis spätestens 29.05.2019          Telefon: 0551-525 mit     BB und belegen diese anhand von Fotos oder anderen geeigneten Unterlagen wie Arbeitsaufträgen, Rechnungen, Untersuchungsbefunden.                     Fax: 0551-5251^1 Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt nichts von Ihnen erhalten haben, werde ich bei einer erneuten Überprüfung feststellen, ob alle Mängel                     beseitigt Zimmer: Büro^B wurden. Sollten Sie Ihre Antwort per Email zusenden, geben Sie bitte dabei Datum und Zeichen unbedingt Ihren Namen, den Namen Ihrer Firma, den Betriebssitz,              Ihres das Schreibens: Aktenzeichen und den /die Kontrolleur*in an, da Ihre Mitteilung sonst nicht zugeordnet werden kann. Mein Zeichen: Folgende Mängel/Abweichungen wurden von mir bei der Kontrolle                391099/BB festgestellt: l. Eigenkontrollen (HACCP) Standort: Die Temperaturen der auf der Küchenebene befindlichen Kühlgeräte Landkreis Göttingen wurden nicht dokumentiert bzw. die Dokumentation konnte nicht WalkemühlenwegS eingesehen werden.                                                      37083 Das Schädlingsmonitoring wurde nicht dokumentiert. Da im                 Göttingen Trockenlager Mäusekot lag, müssen Sie einen anerkannten www.landkreisgoettingen.de Schädlingsbekämpfer beauftragen und mir die Dokumentation der Maßnahmen zur Verfügung stellen. Sollten Sie das Monitoring nach erfolgreicher Bekämpfung selber          Sparkasse    Göttingen durchführen wollen, müssen Sie sich vorab von einem anerkannten          IBAN:     DE78260500010000505792 BIC:     NOLADE21GOE Schädlingsbekämpfer schulen lassen. Sparkasse Osterode am Harz Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 5IBAN:            Abs.    l DE02263510150003204476 /. V.m. Abs. 2 b und Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. IX Nr. 3         BIC:    NOLADE21HZB 2. Kennzeichnung                                                             Kreis- und Stadtsparkasse Münden IBAN: DE04260514500000006510 Es wurden Lebensrnittel mit einem Gehalt eines oder mehrerer Sparkasse Duderstadt Zusatzstoffe/s in den Verkehr gebracht, ohne die Zusatzstoffe in         IBAN:der  DE352605126000001219G2 MFB-05-907-GÖ, Vers. 2.0, Seite l von 2
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Speise- und Getränkekarte, auch nicht in Fußnoten, kenntlich zu machen. Es wurden Lebensrnittel ohne Verpackung in Verkehr gebracht, ohne die Allergene vollständig anzugeben. Zusatzstoff-Zulassungsverordnung § 9 Abs. l i.V.m. Abs. 6 Nr. 5 und Lebensmittelinformations- Durchführungsverordnung § 4 Abs. 2 Nr. l i.V.m. Abs. 3 3. Küche Die Bodenschiene der Fahrstuhltür war stark verunreinigt. Mehrere Fußbodenabflüsse waren verunreinigt. Die Oberfläche des Konvektomaten war verunreinigt. Der Blecheinschub war verunreinigt. Am Pizzaofen und am Transportwagen war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden. Eine Schublade war verunreinigt. Die Reinigungsvorrichtung (Handbrause) für die Arbeitsgeräte und die Ausrüstungen war verunreinigt. Die Decke war verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Ein Reinigungsgerät war erheblich verunreinigt. Die Lagerung erfolgte nicht bodenfern. Eine elektrische Insektenfalle war unmittelbar über einem Bereich aufgestellt, in dem mit Lebensrnitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensrnittel nicht sicher ausgeschlossen war.Das Vakuumiergerät war verunreinigt. Es wurden Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine nachteilige Beeinflussung der damit in Berührung kommenden Lebensrnittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. l Nr. l, la und If sowie Kap. IX Nr. 3 4. Schanktresenbereich Zwei Besen im Keller waren verunreinigt. Die Lagerung erfolgte nicht bodenfern. An der Eiswürfelmaschine war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden. Die Kelle für die Eiswürfel lag so in der Eiswürfelmaschine, dass man beim Nutzen dieser zwangsläufig mit dem Eis in Berührung kommt. Die Kelle sollte besser in einem Behältnis, das mit Zitronenwasser gefüllt ist, aufbewahrt werden. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensrnittel hygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. V N r. l, la und If 5. Tiefkühlraum Der Fußboden war verunreinigt. Der Verdampfer des Tiefkühlraums war leicht vereist.. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. l Nr. l 6. Trockenlager Der Fußboden war verunreinigt. Das Regal war verunreinigt. Im Trockenlager befanden sich Kotspuren von Mäusen. Sie müssen einen anerkannten Schädlingsbekämpfer beauftragen und mir die Dokumentation (in Kopie, per Post, per Mail oder Fax) senden. Ein wirksames Monitoring muss etabliert und dokumentiert werden. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i. V.m. Anh. Il Kap. l Nr. l und Kap. IX           N       r.      3 7. Vorbereitungsküche Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensrnittel übertragen und diese kontaminieren können. An der Einrichtung war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. Il Kap. IX Nr. 3 und Kap.                                     Il          Nr.                           If Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0551-525 ^B zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen im Auftrage B|LMK Hinweis: Allgemeine Informationen in Form von Merkblättern finden Sie auf unserer Internetseite www.landkreisQoettincfen.de unter dem Menüpunkt "Tiere und Lebensrnittel" / "Verbraucherschutz" MFB-05-907-GÖ, Vers. 2.0, Seite 2 von 2
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