antwort_landratsamt_17_07_19.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Zum Moschtschöpfle, Hüfingen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

/ 1
PDF herunterladen
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis : 78045 Villingen-Schwenningen

Herr

Jürgen Kunkel
Hüfinger Str. 13 A
78166 Donaueschingen

17.07.2019

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Ihre Anfrage nach dem VIG über den Betrieb:

Zum Moschtschöpfle, Schosenweg 6, 78183 Hüfingen,
Unser Zeichen: 24-Bs/VIG-Kunkel

Sehr geehrter Herr Kunkel,

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 12.07.2019.

Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz
(VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie
Informationen nach 8 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht
zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie
Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten
Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten
Betriebsprüfungen wünschen.

Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer
Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß 8 5 VIG anhören,
wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert.

Wir bitten um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten
Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen
wie z. B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen.

Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von
1.000 € gemäß 8 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser
Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen
Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden
kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.

Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch.

 

 

SCHWARZWALD
BAAR Bd KREIS

= AMT FÜR VETERINÄRWESEN UND
LEBENSMITTELÜBERWACHUNG

Su DIENSTGEBÄUDE
HUMBOLDTSTR. 11

78166 DONAUESCHINGEN

Su HERR BORNSCHLÄGL
NR 312

  
  
 

ZWALD-BAAR-KREIS.DE

UST-IDNR. DE 142984618

SPARKASSE SCHWARZWALD-BAAR

    

BIC SOLA

IBAN DE48694500650000000315

 
 

MO-DO 8.00-11.30 Ut

DO NACHMITTAG 14.00-17.30 UHR

KFZ-ZULASSUNG UND FÜHRERSCHEINE

MO-MI8.00-14.00 UHF
1