antwort_landratsamt_17_07_19.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Zum Moschtschöpfle, Hüfingen“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
- fragen Sie in unserem Forum nach
- kontaktieren Sie uns direkt
Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis : 78045 Villingen-Schwenningen Herr Jürgen Kunkel Hüfinger Str. 13 A 78166 Donaueschingen 17.07.2019 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach dem VIG über den Betrieb: Zum Moschtschöpfle, Schosenweg 6, 78183 Hüfingen, Unser Zeichen: 24-Bs/VIG-Kunkel Sehr geehrter Herr Kunkel, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 12.07.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach 8 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß 8 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Wir bitten um Mitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z. B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß 8 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. SCHWARZWALD BAAR Bd KREIS = AMT FÜR VETERINÄRWESEN UND LEBENSMITTELÜBERWACHUNG Su DIENSTGEBÄUDE HUMBOLDTSTR. 11 78166 DONAUESCHINGEN Su HERR BORNSCHLÄGL NR 312 ZWALD-BAAR-KREIS.DE UST-IDNR. DE 142984618 SPARKASSE SCHWARZWALD-BAAR BIC SOLA IBAN DE48694500650000000315 MO-DO 8.00-11.30 Ut DO NACHMITTAG 14.00-17.30 UHR KFZ-ZULASSUNG UND FÜHRERSCHEINE MO-MI8.00-14.00 UHF