2019_03_21_lebensmitteluberwachung-_landrat_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Zur Landwehr, Overath

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Rheinisch-Bergischer                                   IST                 Kreis Der Landrat Landrat ■ Postfach 20 04 50 ■ 51434 Bergisch Gladbach                                                         Dienststelle:   Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Herrn                                                                                                                     Kreishaus Gronau Refrather Weg       30 Julian Pascal Beier 51469 Bergisch Gladbach █████              ▊ ███         ████         █ ██        ██                                                                   Bearbeiter/in:  ████▏████▏ Telefon:        █████▏ ███████▏ Telefax:        █████▏ ██████████ E-Mail:         ██████████████████████████▏ Zeichen:        39/6 Be-201    9-062 Datum:          14.02.2019 Lebensmittelüberwachung IhreAnfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz(VIG) Sehr geehrter Herr Beier, Sie haben am 28.01.2019 über die online Plattform fragdenstaat.de Auskunft über die Ergebnisse der beiden letzten amtlichen Lebensmittelkontrollen beantragt. Unter Bezugnahme                                                      auf § 6 VIG erteileich Ihnen folgende Auskunft: Betrieb: Bistro-Kneipe Zur Landwehr,                             Landwehr  26, 51491         Overath 06.07.2017               Keine Beanstandungen 24.05.2018               Keine Beanstandungen Rechtsbehelfsbelehrunq: Gegen diesen Bescheid kann innerhalbeines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage istbeim VerwaltungsgerichtKöln, Appellhofplatz,                          50667 Köln schriftlich            einzureichen oder mündlich zur Niederschriftdes Urkundsbeamten der Geschäftsstellezu erklären.Die Klage kann auch durch Übertra­ gung eines elektronischenDokuments an die elektronischePoststelledes Gerichtserhoben werden. Das elektronischeDokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein.Es muss mit einer qualifizierten        elektronischenSignaturder verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwor­ tenden Person signiert             und aufeinem sicherenÜbermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die fürdie Übermittlungund Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen                                                       bestim­ men sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen                                                    des elektro­ nischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronischeBehördenpostfach (Elektronischer-Rechts- verkehr-Verordnung-ERW) vom 24. November 2017 (BGBl. IS. 3803). Hinweis:Weitere InformationenerhaltenSie auf der lnternetseite                                www.justiz.de Mit ███████                 Grüßen ██ █████ ████ Am  Rübezahlwald   7                    Telefonzentrale: 02202 13-0              Zentrale E-Mail:info@rbk-online.de          IBAN DE9337050299031    1001206 51469  Bergisch Gladbach                Zentrales Fax:   02202 13-102600         Internet:       www.rbk-direkt.de           BIG COKSDE33
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