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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Zur Linde, Lauf a

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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KONTROLLBLATT                       LEBENSMITTELUBERWACHUN Ausdruck der Kontrolle   vom 27.12.2018Ermittlung/Uberprifung Durehgefahrt  von es.                                    Amt/DienststelleLRA Nurnberger Land Betriebsdaten                                                ay Betrieb-            ██████████████                       Registrierung/ Kennzeichen                                              Zulassung Nachname         : Vorname Teilort              Heuchling Ort          ‘       D-91207 Lauf StraRe               Neunkirchener Str. 6 Offnungszeit                                              Ruhetage Nummern Betriebsart                               Kontroll '                                                                                                     =X Dienstleistungsbetriebe                               Speisegaststatte                          X ‘Kontrollpunkte    undVerstéBe ING                                                         KontrollbereichVerstoR= X          Gewichtun MaB8nahmen    — Datum     —-         Ma&nahme          :                                  Stand Bemerkung    (Kontro!c)  actogor Unter Zugrundelegung   dergetroffenenAnordnungen   durch QM         undunter  erganzender BerUcksichtigung   derInhaltedesArt. 4 Abs.21.V.m.Anh.II Kap IXNr.2 VO (EG)Nr.852/2004,      des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 3Satz Nr.1 LMHVist einInverkehrbringen    von Lebensmitteln-vorAbschluss der durch angeordnetenMaBnahmenaus fachlicher       Sichtnichtmoglich und wurde daherim Rahmendes gemeinsamenOrtstermins     am 27.12.2018   durch           zurWahrung des Verbraucherschutzes   zunachst mundlichuntersagt. Gema® § 39 Abs.2Nr.3LFGBtrifft      diezustandige  BehdrdedienotwendigenAnordnungenund Mafsnahmen, diezurFeststellung   oderzurAusraumungeineshinreichenden      Verdachts  einesVerstoes oderzur Beseitigungfestgestellter Versto&e oder zurVerhitung kunftiger Verst6Re sowie zum Schutz vorGefahren furdieGesundheit    odervorTauschung erforderlich  sind.Siekonneninsbesondere   das Herstellen, Behandeln oderdas Inverkehrbringen  von Erzeugnissenverbietenoder beschranken. DerBeiinvelntiaber   HE                  Z<igtesichhinsichtlich derNotwendigkeit dieserMa@nahme vor Ort einsichtig. Entscheidungsfindung: Aufgrund                                                            ,sowie des Gutachtens Ubereinen positiven Befund des Bedarfsgegenstandes   ,Schneidbrett fiir Wurst' (Probenahme am 12.12.2018)warendie hergestelltenLebensmittel dernachteiligen Beeinflussungdurch dievorgefundenen Norovirenausgesetet. Aus diesem Grund wurde derBetrieb derGaststattevorubergehend untersagt.   Siebleibtaufrechterhalten bis allenicht J erhitzten Lebensmittelverworfenwurden und dieReinigungund Desinfekti 1 e     iondurch f eine Fact     é erfolgt ist.Der Betriebkann ausSicht             dann theoretisch 7 wieder                   Herero aufgenommen werden,      cee sobald ein Mitarbeiter,                                                          zurVerfgung steht
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