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Konzessionsverträge Tank&Rast NRW

- Konzessionsverträge Ihrer Behörde mit der Tank&Rast AG und deren Tochterunternehmen
- Höhe der Zahlungen Ihrer Behörde an die Tank &Rast AG in den vergangenen 5 Jahren
- Höhe der Zahlungen der Tank&Rast AG an Ihre Behörde in den vergangenen 5 Jahren

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    25. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konzessionsverträge Tank&Rast NRW [#304140]
Datum
25. März 2024 16:20
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Konzessionsverträge Ihrer Behörde mit der Tank&Rast AG und deren Tochterunternehmen - Höhe der Zahlungen Ihrer Behörde an die Tank &Rast AG in den vergangenen 5 Jahren - Höhe der Zahlungen der Tank&Rast AG an Ihre Behörde in den vergangenen 5 Jahren
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 304140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304140/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen hatte der Lande…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Konzessionsverträge Tank&Rast NRW [#304140]
Datum
8. April 2024 14:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen hatte der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen im Namen der Bundesrepublik Deutschland Konzessionsverträge mit der Tank % Rast geschlossen. Im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen liegen hierzu keine Unterlagen vor. Die Unterlagen des Landesbetriebs Straßenbau NRW sind mit dem Übergang der Auftragsverwaltung zum 31.12.2021 auf die Autobahn GmbH des Bundes übergeleitet worden. Die Einziehung der Konzessionsabgaben war nie Aufgabe der Auftragsverwaltung, sondern wurde vom Bundesamt für Güterverkehr (heute Bundesamt für Mobilität) für den Bund durchgeführt. Sollte der Bund Zahlungen an die Tank & Rast geleistet haben, können dies nur Entschädigungsleistungen wegen gesperrter Rastanlagen gewesen sein. Auch darüber liegen die Akten mittlerweile bei der Autobahn GmbH. Ich empfehle daher, Ihren Antrag bei der Autobahn GmbH des Bundes und beim Bundesamt für Mobilität zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Können Sie mir die im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesau…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Konzessionsverträge Tank&Rast NRW [#304140]
Datum
12. April 2024 10:13
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Können Sie mir die im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesautobahnen durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen im Namen der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Konzessionsverträge mit der Tank & Rast zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 304140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304140/

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich schon mitgeteilt habe, sind die die Autobahnen betreffenden Akten…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Konzessionsverträge Tank&Rast NRW [#304140]
Datum
12. April 2024 10:16
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich schon mitgeteilt habe, sind die die Autobahnen betreffenden Akten des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen mit dem Übergang der Autobahnen in bundeseigene Verwaltung zum 01.01.2021 auf die Autobahn GmbH übergeleitet worden. Dies gilt im übrigen auch für einen Großteil des Personals. Im Verkehrsministerium haben die einzelnen Konzessionsverträge nie vorgelegen. Mit freundlichen Grüßen