Kooperationsvereinbarung CovApp - Charite und KRY - Empfehlungen für eine Video-Sprechstunde bei einem privaten Anbieter für Arztdienstleistungen

Sie sind die Aufsichtsbehörde der Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin.

Unter der URL https://fragdenstaat.de/a/183326 habe ich eine IFG Anfrage zu
"Kooperationsvereinbarung CovApp - Charite und KRY - Empfehlungen für eine Video-Sprechstunde bei einem privaten Anbieter für Arztdienstleistungen" gestellt. Am Ende erschien bei mir im Ergebnis von der CovApp, dass ich entweder den Kassenärztlichen Notdienst +49 116 117 kontaktieren kann oder den privatwirtschaftlichen Anbieter KRY (https://www.kry.de) der für Privatpatienten eine Video-Sprechstunde anbietet.

Es erscheint mir eigenartig, dass nur ein Anbieter für Ärztliche Video-Sprechstunden dort gelistet ist.

Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu, die sich bezüglich einer Kooperation oder Vereinbarung der Charite und KRY haben. Sie sind die zuständige Aufsichtsbehörde.

Danke

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperationsvereinbarung CovApp - Charite und KRY - Empfehlungen für eine Video-Sprechstunde bei einem privaten Anbieter für Arztdienstleistungen [#183332]
Datum
24. März 2020 19:23
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie sind die Aufsichtsbehörde der Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin. Unter der URL https://fragdenstaat.de/a/183326 habe ich eine IFG Anfrage zu "Kooperationsvereinbarung CovApp - Charite und KRY - Empfehlungen für eine Video-Sprechstunde bei einem privaten Anbieter für Arztdienstleistungen" gestellt. Am Ende erschien bei mir im Ergebnis von der CovApp, dass ich entweder den Kassenärztlichen Notdienst +49 116 117 kontaktieren kann oder den privatwirtschaftlichen Anbieter KRY (https://www.kry.de) der für Privatpatienten eine Video-Sprechstunde anbietet. Es erscheint mir eigenartig, dass nur ein Anbieter für Ärztliche Video-Sprechstunden dort gelistet ist. Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu, die sich bezüglich einer Kooperation oder Vereinbarung der Charite und KRY haben. Sie sind die zuständige Aufsichtsbehörde. Danke
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183332 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags. Nach erfolgter Prüfung - …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Kooperationsvereinbarung CovApp - Charite und KRY - Empfehlungen für eine Video-Sprechstunde bei einem privaten Anbieter für Arztdienstleistungen [#183332]
Datum
30. März 2020 11:42
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags. Nach erfolgter Prüfung - die etwas Zeit in Anspruch nehmen kann - melde ich mich erneut bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft ist hier eingegangen. Die Bearbeitun…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: IFG-Antrag FW: Kooperationsvereinbarung CovApp - Charite und KRY - Empfehlungen für eine Video-Sprechstunde bei einem privaten Anbieter für Arztdienstleistungen [#183332]
Datum
22. April 2020 12:59
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft ist hier eingegangen. Die Bearbeitung wird angesichts der aktuellen Situation noch einige Tage in Anspruch nehmen. Der Antrag fällt in den Anwendungsbereich des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes. Zur Bearbeitung ist zunächst die Angabe Ihrer Postanschrift erforderlich, damit Ihnen Bescheide aufgrund Ihres Antrags zugestellt werden können. Akteneinsicht oder Aktenauskunft und das Widerspruchsverfahren sind gemäß § 16 Satz 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach § 16 Satz 2 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes in Verbindung mit dem Gesetz über Gebühren und Beiträge sowie der Verwaltungsgebührenordnung. Nach Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 der Verwaltungsgebührenordnung betragen die Gebühren für eine Aktenauskunft oder Akteneinsicht je nach Verwaltungsaufwand fünf bis 500,– EUR. Ich bitte vor diesem Hintergrund um kurzfristige Rückäußerung, ob an dem Antrag festgehalten wird, und ggf. um Angabe einer Postadresse für die Übersendung des noch zu erstellenden Bescheides. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in kein Problem wenn es länger dauert. Gemäß §2 VGebO bean…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag FW: Kooperationsvereinbarung CovApp - Charite und KRY - Empfehlungen für eine Video-Sprechstunde bei einem privaten Anbieter für Arztdienstleistungen [#183332]
Datum
22. April 2020 19:00
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in kein Problem wenn es länger dauert. Gemäß §2 VGebO beantrage ich die Gebührenbefreiung, da ich dies in Rahmen meiner wissenschaftlichen Tätigkeit an der Stiftung Leuphana Universität Lüneburg erledige. Der Antrag wird aufrechterhalten. Meine Adresse ist in der Signatur. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183332 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183332 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie hatten darum gebeten, Ihnen alle Unterlagen zu senden, die hier bezüglich einer …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Kooperationsvereinbarung CovApp - Charite und KRY - Empfehlungen für eine Video-Sprechstunde bei einem privaten Anbieter für Arztdienstleistungen [#183332]
Datum
5. Mai 2020 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Sie hatten darum gebeten, Ihnen alle Unterlagen zu senden, die hier bezüglich einer Kooperation oder Vereinbarung der Charite und KRY vorliegen. Als Hintergrund Ihrer Anfrage nannten Sie eine "Kooperationsvereinbarung CovApp - Charite und KRY - Empfehlungen für eine Video-Sprechstunde bei einem privaten Anbieter für Arztdienstleistungen". Die Prüfung hat ergeben, dass es in der Senatskanzlei keine derartigen Unterlagen gibt. Diese Auskunft ist für Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen