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Korrespondenz zwischen dem Bundesumweltministerium und der Hamburger Umweltbehörde zu Sulfurylfluorid

Sämtliche Korrespondenz zwischen dem Bundesumweltministerium und der Hamburger Umweltbehörde zu Sulfurylfluorid.

Laut einem Bericht des Spiegels schickte die Hambuger Umweltbehörde im vergangenen Jahr ein Schreiben an das Bundesumweltministerium, in dem vor steigenden Emissionen des Treibhausgases Sulfurylfluorid gewarnt wurde. Bitte schicken Sie mir diesen Brief und alle darauf folgende Korrespondenz zwischen Ihren Behörden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2021
  • Frist
    4. Mai 2021
  • 4 Follower:innen
Hanno Böck
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Hanno Böck
Betreff
Korrespondenz zwischen dem Bundesumweltministerium und der Hamburger Umweltbehörde zu Sulfurylfluorid [#217123]
Datum
31. März 2021 21:57
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sämtliche Korrespondenz zwischen dem Bundesumweltministerium und der Hamburger Umweltbehörde zu Sulfurylfluorid. Laut einem Bericht des Spiegels schickte die Hambuger Umweltbehörde im vergangenen Jahr ein Schreiben an das Bundesumweltministerium, in dem vor steigenden Emissionen des Treibhausgases Sulfurylfluorid gewarnt wurde. Bitte schicken Sie mir diesen Brief und alle darauf folgende Korrespondenz zwischen Ihren Behörden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck Anfragenr: 217123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217123/
Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben …
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUEKEA
Datum
1. April 2021 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Korrespondenz zwischen dem Bundesumweltministerium und der Hamburger Umweltbehörde zu Sulfurylfluorid [#217123]; I…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Anfrage gem. HmbTG; WG: Korrespondenz zwischen dem Bundesumweltministerium und der Hamburger Umweltbehörde zu Sulfurylfluorid [#217123]
Datum
16. April 2021 12:34
Status
Korrespondenz zwischen dem Bundesumweltministerium und der Hamburger Umweltbehörde zu Sulfurylfluorid [#217123]; Ihre E-Mail vom 31.03.2021 Sehr geehrter Herr Böck, um Ihrer Bitte nachzukommen erhalten Sie anbei im Dateianhang zwei Schreiben der Hamburger Umweltbehörde vom 09.01.2020 / 16.01.2020, in denen vor steigenden Emissionen des Treibhausgases Sulfurylfluorid gewarnt wurde sowie das Antwortschreiben des Bundesumweltministeriums vom 29.01.2020. Mit freundlichen Grüßen