🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Korrigierter berechneter Kohlevorrat des Geologischen Dienst zur Tagebaufigur des Gutachtens der Coal Exit Research Group "Gasknappheit: Auswirkungen auf die Auslastung der Braunkohlekraftwerke und den Erhalt von Lützerath"

Im "Ergebnisbericht: Braunkohleausstieg 2030 in Nordrhein-Westfalen" verweist das MWIKE NRW auf S. 28f. im Rahmen der Prüfung der Studie: "Gasknappheit: Auswirkungen auf die Auslastung der Braunkohlekraftwerke und den Erhalt
von Lützerath" der Coal Exit Research Group auf eine vom Geologischen Dienst erstellte Prüfung der Tagebaufigur, die zeige, dass die angenommene Braunkohlemenge zu hoch sei. Ich bitte um Zusendung dieser Prüfung bzw. wenn möglich aller dazu notwendigen Daten (Karten, Berechnungen etc.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im…
An Geologischer Dienst NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrigierter berechneter Kohlevorrat des Geologischen Dienst zur Tagebaufigur des Gutachtens der Coal Exit Research Group "Gasknappheit: Auswirkungen auf die Auslastung der Braunkohlekraftwerke und den Erhalt von Lützerath" [#267489]
Datum
10. Januar 2023 20:01
An
Geologischer Dienst NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im "Ergebnisbericht: Braunkohleausstieg 2030 in Nordrhein-Westfalen" verweist das MWIKE NRW auf S. 28f. im Rahmen der Prüfung der Studie: "Gasknappheit: Auswirkungen auf die Auslastung der Braunkohlekraftwerke und den Erhalt von Lützerath" der Coal Exit Research Group auf eine vom Geologischen Dienst erstellte Prüfung der Tagebaufigur, die zeige, dass die angenommene Braunkohlemenge zu hoch sei. Ich bitte um Zusendung dieser Prüfung bzw. wenn möglich aller dazu notwendigen Daten (Karten, Berechnungen etc.)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267489/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Geologischer Dienst NRW
UIG Anfrage Sehr [geschwärzt], der UIG-Anfrage vom 10.01.2023 gebe ich hiermit statt. Aufgrund dessen kann ich Ih…
Von
Geologischer Dienst NRW
Betreff
UIG Anfrage
Datum
10. Februar 2023 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], der UIG-Anfrage vom 10.01.2023 gebe ich hiermit statt. Aufgrund dessen kann ich Ihnen die als Anlage beigefügte Berechnung mit Stand 08/2022 zur Verfügung stellen. In diesem Zusammenhang hat der Geologische Dienst NRW - Landesbetrieb - (nachfolgend auch "GD NRW" genannt) die in der Studie der Coal Exit Research Group "Gasknappheit: Auswirkungen auf die Auslastung der Braunkohlekraftwerke und den Erhalt von Lützerath" ermittelten Braunkohlemengen überschlägig nachberechnet. Dazu wurde die in der Studie benannte Tagebaufigur verwendet und mit dem Tagebaustand vom 18.07.2022 abgeglichen. Unter Verwendung einer erforderlichen Abbauböschung 1:5 (siehe Anlage, blau eingefärbter Bereich) wurde aus diesen Geometrien das Abraum- sowie das Kohlevolumen ermittelt und über die Dichte von 1,15 t/m³ die rechnerische Kohlemenge aus dem aktuell regionalen geologischen 3D-Modell des GD NRW berechnet. Die Studie hatte bei den Mengenberechnungen keine Abbauverluste berücksichtigt. Der GD NRW hat etwaige Abbauverluste, insbesondere Vertaubungsbereiche und Schnittverluste, mit einem Abschlag von etwa 20% berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: UIG Anfrage [#267489] Guten Tag, Ich hatte ja auch nach Berechnungen gefragt. Gibt es nachvollziehbare Rechenw…
An Geologischer Dienst NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: UIG Anfrage [#267489]
Datum
23. Februar 2023 23:32
An
Geologischer Dienst NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich hatte ja auch nach Berechnungen gefragt. Gibt es nachvollziehbare Rechenwege oder ist das der Output des Modells? Und woher kommt der Abschlag von 20%? Dazu liegen in der Grafik keine Erläuterungen vor. Über diese würde ich mich noch freuen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267489/
Geologischer Dienst NRW
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Geologischer Dienst NRW
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Februar 2023 23:32
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Geologischer Dienst NRW
AW: UIG Anfrage [#267489] Sehr << Antragsteller:in >> die Volumenberechnungen wurden mit Hilfe der ge…
Von
Geologischer Dienst NRW
Betreff
AW: UIG Anfrage [#267489]
Datum
10. März 2023 14:56
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Volumenberechnungen wurden mit Hilfe der geologischen 3D-Modellierungssoftware GoCAD/SKUA durchgeführt. Dies bedeutet, dass die Volumina der einzelnen Flözkörper mit dem entsprechenden Softwarebefehl "Get Volume" berechnet wurden. Das Ergebnis ist dann jeweils der Wert für ein Flöz. Die Aufaddierung der Werte für die drei vorhandenen Flöze ergibt somit das Gesamt-Flözvolumen. Der bei der Berechnung vorgenommene Abschlag in Höhe von 20 %, berücksichtigt die typischen geologischen Risiken, insbesondere vertaubte Bereiche (Sand- und Tonlinsen), Durchsetzung mit anderen Materialien (Ton, Schluff oder Sand), technische Gewinnungsverluste und nicht nutzbare Mächtigkeiten (geringer als 3 Meter). Im Übrigen verweise ich Sie auf die Details der bereits veröffentlichten Unterlagen und Gutachten des Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, einsehbar unter dem nachfolgenden Link: https://www.wirtschaft.nrw/eckpunktevereinbarung-kohleausstieg-2030 . Mit freundlichen Grüßen