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Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014

Eine Aufstellung über alle Kosten die der Veränderungsprozess im Landesamt für Geologie und Bergbau RLP seit 2014 verursacht hat. Der Prozess wird von der Fa. Contract KG , Karlsruhe , begleitet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2017
  • Frist
    12. August 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellu…
An Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014 [#23877]
Datum
11. Juli 2017 16:51
An
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung über alle Kosten die der Veränderungsprozess im Landesamt für Geologie und Bergbau RLP seit 2014 verursacht hat. Der Prozess wird von der Fa. Contract KG , Karlsruhe , begleitet.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susi Sorglos <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Empfangsbestätigung LTransG *Sehr geehrte Frau Sorglos, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 12.0…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Empfangsbestätigung LTransG
Datum
14. Juli 2017 09:21
Status
Warte auf Antwort
*Sehr geehrte Frau Sorglos, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 12.07.2017 betreffend "Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014 [#23877]" und teilen Ihnen mit, dass wir diese Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz behandeln werden. Ihr Antrag ist dem LGB am 12. 07. 2017 zugegangen. Wir haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das **Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz weitergeleitet. ***Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.* **Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Frau Sorglos, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal "Fragdenstaat.de" vom 11.07.201…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014 im LGB - Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
17. Juli 2017 16:13
Status
Warte auf Antwort
image001.png
34,1 KB


Sehr geehrte Frau Sorglos, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal "Fragdenstaat.de" vom 11.07.2017. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Ihrem Antrag nach Auskunft bzw. Einsicht nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kann nicht entsprochen werden, da die von Ihnen begehrte Auskunft keine Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 VIG umfasst. Auch aufgrund des Landestransparenzgesetzes kann Ihre Anfrage derzeit nicht bearbeitet werden. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz muss der Antrag die Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erkennen lassen. Dazu gehören der tatsächliche Vor- und Zuname sowie die Anschrift. Sinn und Zweck der Erkennbarkeit der Identität ist die Sicherstellung der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens. Bis zur Mitteilung Ihrer vollständigen Identitätsdaten kann Ihr Antrag nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz nicht bearbeitet werden. Vorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 2 LTranspG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> können sie mir die Kapitel / Titel Nummer nenne…
An Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014 im LGB - Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz [#23877]
Datum
27. Juli 2017 11:51
An
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> können sie mir die Kapitel / Titel Nummer nennen? Dann würde ich das selbst recherchieren. Diese Angaben sollten doch auch annonym möglich sein. Mit freundlichen Grüßen Susi Sorglos Anfragenr: 23877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin derzeit nicht im Büro. Eingehende E-Mails wer…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatic reply: Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014 im LGB - Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz [#23877]
Datum
27. Juli 2017 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin derzeit nicht im Büro. Eingehende E-Mails werden nicht weitergeleitet oder gelesen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Fleischhauer-Wagner, 06131/16-2679. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ...nun gut, ich heiße <<Antragsstellerin>> und hätte gerne gewusst, w…
An Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatic reply: Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014 im LGB - Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz [#23877]
Datum
9. August 2017 22:35
An
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ...nun gut, ich heiße <<Antragsstellerin>> und hätte gerne gewusst, was dieser Prozess, gekostet hat. Mit freundlichen Grüßen <<Antragsstellerin>> Anfragenr: 23877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte <<Antragsstellerin>>, nächste Woche ist der zuständige Kollege wieder aus dem Urlaub zur…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Automatic reply: Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014 im LGB - Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz [#23877]
Datum
11. August 2017 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte <<Antragsstellerin>>, nächste Woche ist der zuständige Kollege wieder aus dem Urlaub zurück und wird sich Ihrer Anfrage annehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014“ vo…
An Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Automatic reply: Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014 im LGB - Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz [#23877]
Datum
14. August 2017 22:15
An
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014“ vom 11.07.2017 (#23877) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Felix Münch Anfragenr: 23877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin derzeit nicht im Büro. Eingehende E-Mails wer…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Automatic reply: AW: Automatic reply: Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014 im LGB - Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz [#23877]
Datum
14. August 2017 22:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin derzeit nicht im Büro. Eingehende E-Mails werden nicht weitergeleitet oder gelesen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Fleischhauer-Wagner, 06131/16-2679. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte <<Antragsstellerin>>, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.08.2017. Urlaubsbedingt komme i…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Automatic reply: Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014 im LGB - Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz [#23877]
Datum
16. August 2017 17:05
Status
Sehr geehrte <<Antragsstellerin>>, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.08.2017. Urlaubsbedingt komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Trotz Mitteilung Ihres Namens kann Ihre Anfrage derzeit weiterhin nicht bearbeitet werden. Wie ich Ihnen in meiner E-Mail vom 17.07.2017 bereits mitgeteilt hatte, ist es zwingende Voraussetzung für einen Antrag nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz, dass der Antragsteller/die Antragstellerin seine bzw. ihre Identität mitteilt. Dazu gehören der tatsächliche Vor- und Zuname sowie die Anschrift. Sinn und Zweck der Erkennbarkeit der Identität ist die Sicherstellung der Durchführung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens. Sie haben uns bisher nur Ihren Namen, nicht jedoch Ihre Anschrift zukommen lassen. Bis zur Mitteilung Ihrer vollständigen Identitätsdaten kann Ihr Antrag nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz nicht bearbeitet werden. Vorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 2 LTranspG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße <<Antragsstellerin>> Anfragenr: 23877 Antwort an: <<E-…
An Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Automatic reply: Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014 im LGB - Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz [#23877]
Datum
16. August 2017 18:36
An
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße <<Antragsstellerin>> Anfragenr: 23877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte <<Antragsstellerin>>, auf Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat vom 11.07.2017 zu de…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Kosten des Veränderungsprozesses seit 2014 im LGB - Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
24. August 2017 10:32
Status
Sehr geehrte <<Antragsstellerin>>, auf Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat vom 11.07.2017 zu den Kosten des Veränderungsprozesses im Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Eine Aufstellung über alle Kosten, die der Veränderungsprozess im LGB seit dem Jahr 2014 verursacht hat, haben wir nicht erstellt. Sie würde u.a. auch die internen Kosten der Verwaltung umfassen, die wir nicht erhoben haben. An externen Kosten durch die Beratung der Firma CONTRACT KG, Köln, sind für den Veränderungsprozess bisher 75.386,69 Euro netto angefallen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Vorsorglich weise ich auf § 19 Abs. 2 LTranspG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz oder durch einen Informationszugang Ihre Rechte als verletzt ansehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen