Kosten Forschungsvorhaben NAHiTAs - B1

1. die Kosten für den Straßenbau der B1 der OD Geltow im Rahmen des Forschungsvorhabens NAHiTAs, dabei insbesondere die Kostendifferenz zum einem "normalem" Ausbau der Straße ohne den besonderen neuen, emmissions"schluckenden" Belag.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2019
  • Frist
    14. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Forschungsvorhaben NAHiTAs - B1 [#157895]
Datum
12. Juli 2019 16:59
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. die Kosten für den Straßenbau der B1 der OD Geltow im Rahmen des Forschungsvorhabens NAHiTAs, dabei insbesondere die Kostendifferenz zum einem "normalem" Ausbau der Straße ohne den besonderen neuen, emmissions"schluckenden" Belag.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 12.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/i…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 12.07.2019
Datum
15. Juli 2019 12:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) mit E-Mail vom 12.07.2019 ist eingegangen und wird von der Unterzeichnenden bearbeitet. Erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter kann ich Ihnen mitteilen, in welcher Höhe ggf. Gebühren anfallen werden. Es findet die Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIGGebO) mit den in der Anlage enthaltenen Gebührentarifen Anwendung. Freundliche Grüße
Landesbetrieb Straßenwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem AIG vom 12.07.2019. Hinsichtlich Ihrer Anf…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag nach dem AIG vom 12.07.2019 - Kosten Forschungsvorhaben NAHiTAs - B1 [#157895]
Datum
16. Juli 2019 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem AIG vom 12.07.2019. Hinsichtlich Ihrer Anfrage zu ggf. anfallenden Gebühren kann ich derzeit noch keine Aussage treffen, da der sich der Projektverantwortliche für das maßgebliche Bauvorhaben bis Ende Juli 2019 im Urlaub befindet. Erst danach ist eine Rücksprache hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes zur Beantwortung der gestellten Fragen möglich. Dies ist ein maßgebliches Kriterium, ob die Erteilung der gewünschten Auskunft gebührenpflichtig ist oder nicht. Die Unterzeichnende wird eine zeitnahe Klärung herbei führen. Freundliche Grüße
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag nach dem AIG vom 12.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe mit dem zuständigen Bearbeiter sprec…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag nach dem AIG vom 12.07.2019
Datum
2. August 2019 13:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe mit dem zuständigen Bearbeiter sprechen können und werde nunmehr ihren Antrag nach dem AIG vom 12.07.2019 bescheiden. Kosten für die Erteilung der gewünschten Auskunft werden nicht anfallen. Um Ihnen den Bescheid mit der gewünschten Auskunft zustellen zu können, bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem AIG vom 12.07.2019 [#157895] Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie meine Postadre…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem AIG vom 12.07.2019 [#157895]
Datum
3. August 2019 23:39
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesbetrieb Straßenwesen
Kein Nachrichtentext
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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