Kosten für Umbenennung

Im April 2015 hat der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Aachen die Umbenennung von "Studentenwerk Aachen" zu "Studierendenwerk Aachen" beschlossen. Die kaufmännische Verwaltung schätzte die Kosten auf über 300.000 Euro (http://www.studentenwerk-aachen.de/de/aktuelles/beitrag/verwaltungsrat-stimmt-umbenennung-zu.html).

Bitte senden Sie mir:

- eine Übersicht der Kostenplanung, aus der sich die ursprünglich genannten 300.000 Euro zusammensetzen.
- eine Übersicht über die tatsächlich bisher entstandenen Kosten sowie gegebenfalls bereits im Budget eingeplanten Kosten.
- Sollte es Posten geben, die noch nicht definitiv beziffert werden können, benennen Sie diese Posten bitte und geben einen Schätzwert an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2016
  • Frist
    16. Februar 2016
  • 16 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für Umbenennung [#12509]
Datum
13. Januar 2016 21:55
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im April 2015 hat der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Aachen die Umbenennung von "Studentenwerk Aachen" zu "Studierendenwerk Aachen" beschlossen. Die kaufmännische Verwaltung schätzte die Kosten auf über 300.000 Euro (http://www.studentenwerk-aachen.de/de/aktuelles/beitrag/verwaltungsrat-stimmt-umbenennung-zu.html). Bitte senden Sie mir: - eine Übersicht der Kostenplanung, aus der sich die ursprünglich genannten 300.000 Euro zusammensetzen. - eine Übersicht über die tatsächlich bisher entstandenen Kosten sowie gegebenfalls bereits im Budget eingeplanten Kosten. - Sollte es Posten geben, die noch nicht definitiv beziffert werden können, benennen Sie diese Posten bitte und geben einen Schätzwert an.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten für Umbenennung" vom 13.01.20…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für Umbenennung [#12509]
Datum
16. Februar 2016 07:39
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kosten für Umbenennung" vom 13.01.2016 (#12509) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Kosten für Umbenennung" [#12509]
Datum
22. April 2016 09:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/12509 Weder auf meine Anfrage vom 13.01.2016, noch auf die Nachfrage vom 16.02.2016 hat das Studierendenwerk Aachen bis heute in irgendeiner Art reagiert. Ich möchte Sie daher bitten, Kontakt mit dem Studierendenwerk aufzunehmen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank und allerbeste Grüße. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.04.2016 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Kosten für Umbenennung" [#12509]
Datum
22. April 2016 09:48
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.04.2016 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 22.04.2016, AZ 209.2.3.1.11-1446/16 AZ 209.2.3.1.11-1446/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 22.04.2016, AZ 209.2.3.1.11-1446/16
Datum
20. Mai 2016 10:18
Status
Warte auf Antwort
AZ 209.2.3.1.11-1446/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang zu den Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Aachen Ihre E-Mail vom 22.04.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber dem Studierendenwerk Aachen im Rahmen eines Auskunftsersuchens mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 08.06.2016 Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-A…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 08.06.2016
Datum
22. Juli 2016 10:23
Status
Warte auf Antwort
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-1446/16 Betreff: Mein Schreiben vom 08.06.2016 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag auf Informationszugang zu den Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Aachen Mein Schreiben vom 08.06.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.1.3.1.11-1446/16, Meine E-Mail vom 22.07.2016 Aktenzeichen 209.1.3.1.11-1446/16, Meine E-Mail vom…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen 209.1.3.1.11-1446/16, Meine E-Mail vom 22.07.2016
Datum
27. Juli 2016 10:31
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.1.3.1.11-1446/16, Meine E-Mail vom 22.07.2016 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang zu den Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Aachen Rückmeldung des Studierendenwerks Aachen zu meinem Schreiben vom 08.06.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in das Studierendenwerk Aachen teilte mir soeben telefonisch mit, dass es aufgrund der derzeitigen Ferienzeit Fristverlängerung benötige. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich habe der Fristverlängerung dennoch stattgegeben und hoffe, dass Ihnen so die Informationen kommen können. Über den Fortgang werde ich Sie weiterhin unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Studierendenwerk Aachen AöR
Kosten für die Umbenennung Studentenwerk Aachen AöR in Studierendenwerk Aachen AöR Sehr geehrtAntragsteller/in im …
Von
Studierendenwerk Aachen AöR
Betreff
Kosten für die Umbenennung Studentenwerk Aachen AöR in Studierendenwerk Aachen AöR
Datum
13. September 2016 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang erhalten Sie ein Schreiben von Herrn Reitz, Geschäftsführer des Studierendenwerks Aachen AöR, zu Ihrem Antrag über Informationszugang zu den Kosten der Umbenennung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kosten für die Umbenennung Studentenwerk Aachen AöR in Studierendenwerk Aachen AöR [#12509] Einen schönen gute…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für die Umbenennung Studentenwerk Aachen AöR in Studierendenwerk Aachen AöR [#12509]
Datum
16. September 2016 07:25
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Einen schönen guten Morgen Herr Reitz und Frau Hilbig, haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Es freut mich, dass Sie die Informationen vorliegen haben und veröffentlichen möchten. An der vergleichsweise lebhaften Diskussion auf fragdenstaat.de können Sie erkennen, dass das Thema bereits jetzt schon mehrere Menschen interessiert. Ich möchte Sie bitten, die von Ihnen genannten "mehrere Hundert Euro" etwas genauer zu erklären. Wie hoch schätzen Sie den Arbeitsaufwand ein, welchen Stundensatz setzen Sie an, welche zusätzliche Kosten berücksichtigen Sie? Laut VerwGebO IFG NRW §1 dürfen Sie für eine "Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand" 10 bis 500 Euro verlangen. Ich gehe davon aus, dass es zumindest für die ursprünglich von der kaufmännischen Verwaltung des Studierendenwerks Aachen geschätzten 300.000 Euro bereits eine Kalkulation gibt, aus der sich die Summe ergibt. Für diese Angabe sollte sich der Aufwand also darauf beschränken, die entsprechende Kalkulation aus einer Akte herauszusuchen. Die sonstigen gewünschten Informationen sollten Sie meiner Meinung nach mit vergleichsweise geringem Aufwand ermitteln können: Mit entsprechenden Suchbefehlen sollten Sie aus Ihrer Buchhaltungssoftware schnell die bereits angefallenen Kosten finden können. Auch die noch nicht bezifferbaren Posten samt Schätzwert sollten meiner Meinung nach in Akten vorhanden sein. Nach VerwGebO IFG NRW §2 kann von "der Erhebung von Gebühren und Auslagen [...] auf Antrag [...] abgesehen werden". Da unter der Studierendenschaft in Aachen, der ich seit einigen Jahren angehöre, das Studierendenwerk in vielerlei Hinsicht eine große Rolle spielt und somit ein öffentliches Interesse an den gewünschten Informationen besteht, möchte ich Sie bitten, die geforderten Kosten zu erlassen oder zu senken. Sollte ich die gewünschten Informationen oder Teile daraus in Dokumenten wie z. B. Sitzungsprotokollen finden können, können Sie mir diese Verweise gerne möglichst detailliert nennen. Im Rahmen einer weiteren IFG-Anfrage bin ich gerne bereit, diese Protokolle oder Akten anzufragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte Sie bereits im April um Vermittlung in einer IFG-Anfrage an das Studiere…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten für Umbenennung“ [#12509]
Datum
16. September 2016 07:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte Sie bereits im April um Vermittlung in einer IFG-Anfrage an das Studierendenwerk Aachen gebeten. Nachdem Sie sich eingeschaltet haben, bekam ich vor wenigen Tagen eine allererste Antwort vom Studierendenwerk. Diese erste Antwort kam über acht Monate nach meiner ursprünglichen IFG-Anfrage und fast vier Monate, nachdem Sie sich an das Studierendenwerk wendeten. Ich möchte Sie noch einmal um Vermittlung bitten. In der Antwort teilte das Studierendenwerk mir zwar mit, dass die gewünschten Informationen prinzipiell vorhanden seien. Sie müssten allerdings zusammengestellt werden, was Gebühren in Höhe von "mehreren Hundert Euro" nach sich ziehe. Meiner Meinung nach sind Gebühren in dieser Höhe völllig überzogen. Die Informationen müssten bereits in Akten vorliegen bzw. sich mit geringem Aufwand erstellen lassen. Aus Gründen des öffentlichen Interesses an den Informationen bin ich außerdem der Meinung, dass das Studierendenwerk die Gebühren erlassen sollte. Ich habe dies in meiner Antwort an das Studierendenwerk dargelegt. Die Antwort finden Sie unter folgendem Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-umbenennung/#nachricht-54257 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank bereits vorab für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.09.2016 wird hiermit bestätigt. ----------------------------------------------…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kosten für Umbenennung“ [#12509]
Datum
16. September 2016 11:16
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.09.2016 wird hiermit bestätigt. --------------------------------------------------------------------------------------------------------- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kosten für die Umbenennung Studentenwerk Aachen AöR in Studierendenwerk Aachen AöR [#12509] Sehr geehrte Damen…
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für die Umbenennung Studentenwerk Aachen AöR in Studierendenwerk Aachen AöR [#12509]
Datum
31. Oktober 2016 09:42
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Umbenennung“ vom 13.01.2016 (#12509) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 259 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-1446/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang z…
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang zu den Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Aachen Ihre E-Mail vom 16.09.2016, 209.2.3.1.11-1446/16 Sehr geehrtAntragsteller/in das Studierendenwerk Aachen hatte mir die Antwort an Sie ebenfalls zugesandt. Hierzu hätte ich ohnehin noch einmal Stellung bezogen, da die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht noch nicht abgeschlossen ist. Bevor ich jedoch gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle auf die Frage der Gebühren eingehe ("Gebühren dürfen nicht der Abschreckung dienen"), bitte ich zu beachten, dass § 4 Abs. 1 IFG NRW den Zugangsanspruch auf vorhandene Informationen beschränkt. Durch diese Einschränkung wird klargestellt, dass eine öffentliche Stelle nicht verpflichtet ist, ihr nicht vorliegende Informationen zu beschaffen oder in irgendeiner Weise hervorzubringen, um so das Informationsbegehren erfüllen zu können. Das Informationszugangsrecht nach § 4 Abs. 1 IFG NRW gewährt einen Anspruch auf Offenlegung vorliegender Informationen, nicht aber auch ein Recht darauf, dass eine öffentliche Stelle rechtliche oder tatsächliche Bewertungen, Erläuterungen o.ä. abgibt. Ich habe daher zunächst mit Schreiben vom heutigen Tag das Studierendenwerk Aachen unter Hinweis auf § 4 Abs. 1 IFG NRW um Stellungnahme gebeten. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Schreiben vom 12.11.2016 Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Ad…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein Schreiben vom 12.11.2016
Datum
12. Januar 2017 15:05
Status
Warte auf Antwort
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-1446/16 Betreff: Mein Schreiben vom 12.11.2016 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag auf Informationszugang zu den Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Aachen Mein Schreiben vom 17.11.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein Schreiben vom 12.11.2016 [#12509] Sehr geehrt<< Anrede >> mittlerweile ist meine ursprünglic…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein Schreiben vom 12.11.2016 [#12509]
Datum
18. März 2018 11:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> mittlerweile ist meine ursprüngliche Anfrage über zwei Jahre alt. Ich habe immer noch keine zufriedenstellende Antwort des Studierendenwerks erhalten. Hat das Studierendenwerk zwischenzeitlich auf Ihre letzte Bitte um Stellungnahme reagiert? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Mein Schreiben vom 12.11.2016 [#12509] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.03.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Mein Schreiben vom 12.11.2016 [#12509]
Datum
19. März 2018 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.03.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16
Datum
20. April 2018 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang zu den Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Aachen Ihre Erinnerungsmail vom 16.03.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 16.03.2018 bitten Sie um Mitteilung, ob das Studierendenwerk Aachen auf meine letzte Stellungnahme reagiert hat. Das Studierendenwerk Aachen hat mit der Beantwortung meiner Stellungnahme vom 17.11.2016 ein Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Eine Übersendung des Antwortschreibens vom 20.02.2017 an Sie wurde nicht zugestimmt. Grundsätzlich wird in diesem Schreiben die Antragsberechtigung über die Internetseite www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> in Frage gestellt. Zu dieser Frage befindet sich die LDI NRW immer noch im Dialog mit der Landesregierung. Leider ist es in Ihrem Fall versäumt worden, Sie nicht weiter zu informieren. Ich bedaure dies und bitte daher um Entschuldigung. Zu der Frage, ob ein Antrag auf Informationszugang über die Internetplattform Fragdenstaat.de nach dem IFG NRW zulässig ist, wurde bereits im 22. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 100 (zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/22_DIB/DIB_22.pdf) und im 23. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 152 Stellung bezogen (zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/index.php). Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW sieht ausdrücklich vor, dass Anträge auch in elektronischer Form gestellt werden können. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten, insbesondere die Adressen der Antragsteller, nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Dies kommt insbesondere in folgenden Fallgruppen in Betracht: * Erlass eines Gebührenbescheides * Erlass eines Ablehnungsbescheides, wenn die Antragsteller Rechtsmittel einlegen wollen * aus materiell-rechtlichen Gründen (Geltendmachung eines rechtlichen Interesses oder erforderliche Einwilligung der Weitergabe anderer pbD) * Zusendung von Informationsmaterial per Post (Beispielsweise CD-ROM) Die Stellungnahme der Landesregierung zum 23. Bericht finden Sie hingehend auf der Seite des Landtags NRW (zu finden auf Seite 19). Es bleibt Ihnen unbenommen den Antrag auf Informationszugang unter Angabe Ihrer Postadresse erneut beim Studierendenwerk Aachen zu stellen und nicht über die Plattform Fragdenstaat.de. Beachten Sie jedoch, dass die LDI NRW zur Fragen der Antragstellung die oben aufgeführte Auffassung weiterhin vertritt. In einem Parallelfall hat ein/e Antragsteller/in nun unter Angabe seines/ihres Namens einen inhaltsgleichen Antrag auf Informationszugang neu gestellt. Gerne kann ich Sie auch nach Abschluss diese Parallelverfahrens über den Ausgang informieren. Das wäre aus meiner Sicht sinnvoll. Ich bitte daher diesbezüglich um Mitteilung. Bezüglich der Frage der Antragsberechtigung über www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> sehe ich im Moment keine Möglichkeit meine Auffassung gegenüber den betreffenden öffentlichen Stellen zum jetzigen Zeitpunkt durchzusetzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 [#12509] Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Ihnen für die sehr …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 [#12509]
Datum
15. Mai 2018 06:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte Ihnen für die sehr ausführliche Antwort danken. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich nach Abschluss des von Ihnen angesprochenen Parallelverfahrens über den Ausgang informieren. Verstehe ich Ihre Antwort richtig, dass das Studierendenwerk mir mit Schweigen antwortet, weil es der Ansicht ist, dass IFG-Anfragen über fragdenstaat.de nicht gültig sind? Wenn ich die Anfrage aber über meine persönliche E-Mail-Adresse noch einmal stelle, dürfte ich mit einer Antwort rechnen? Diese Auffassung finde ich zwar spannend, sie ist allerdings nicht der Kern, warum ich mich ursprünglich an Sie gewendet habe. Das Studierendenwerk veranschlagte damals „mehrere hundert Euro“, konnte mir aber nicht sagen, wie der Betrag zustande kommt. Konnten Sie in dieser Sache vom Studierendenwerk eine Aussage bekommen? Vielen Dank noch einmal für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 [#12509] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.05.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 [#12509]
Datum
16. Mai 2018 10:29
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.05.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfa…
Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang zu den Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Aachen Ihr E-Mail vom 15.05.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in offensichtlich haben Sie meine E-Mail vom 20.04.2018 anders verstanden: Wie bereits mitgeteilt, bleibt es Ihnen unbenommen den Antrag auf Informationszugang unter Angabe Ihrer Postadresse (nicht persönliche E-Mail Adresse) erneut beim Studierendenwerk Aachen zu stellen und nicht über die Plattform Fragdenstaat.de. Die LDI NRW vertritt auch nicht die Auffassung, dass Sie über eine Postadresse Ihren Antrag stellen müssen. Das hatte ich Ihnen auch mitgeteilt und stelle das noch einmal klar. Mir ist auch bewusst, dass dies nicht der Ansatzpunkt ist, weshalb Sie sich an die LDI NRW gewandt haben. Ich suche Möglichkeiten, dass Sie die begehrte Information erhalten können, ansonsten hätte ich das Vermittlungsverfahren nach § 13 IFG NRW bereits beendet. Ich kann Ihnen auch keine Prognose darüber abgeben, ob Sie so eine Auskunft erhalten werden. Über das Parallelverfahrens werde ich Sie nach Abschluss informieren. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kosten für die Umbenennung Studentenwerk Aachen AöR in Studierendenwerk Aachen AöR [#12509] Sehr geehrte …
An Studierendenwerk Aachen AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten für die Umbenennung Studentenwerk Aachen AöR in Studierendenwerk Aachen AöR [#12509]
Datum
17. August 2018 08:26
An
Studierendenwerk Aachen AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten für Umbenennung“ vom 13.01.2016 (#12509) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 914 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfa…
Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang zu den Kosten der Umbenennung des Studierendenwerks Aachen Meine E-Mail vom 18.05.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen begehrte Information ist in dem anderen Verfahren inzwischen zugegangen. Sie können die Informationen unter der Anfragenummer 20376 nachlesen. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 [#12509] Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen vielmals für I…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 [#12509]
Datum
31. August 2018 14:24
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen vielmals für Ihre umfangreiche Mithilfe. Da die Anfrage 20376 wortgleich zu meiner offenbar kopiert wurde, hat sich meine Anfrage erledigt. Warum das Studierendenwerk der Anfrage 20376 geantwortet hat und nicht meiner, bleibt allerdings ein Rätsel. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12509 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 [#12509] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.08.2018 wird hiermit bestätigt. In…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.11-1446/16 [#12509]
Datum
3. September 2018 10:20
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.08.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.