Kosten HmbTG

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

kürzlich stellte ich eine Anfrage an das Bezirksamt Wandsbek bezüglich eines (augenscheinlich) öffentlichen Weges, der plötzlich an seinen Eingängen Schilder bekommen hat, nach denen dieser Weg als Privatgrund ausgewiesen wird. Ich wollte wissen, was es damit auf sich hat.

Nun erhielt ich eine Antwort. Ich wusste, dass Anfragen, nach dem HmbTG kostenpflichtig sein können. Allerdings erhielt ich für diese Anfrage einen Kostenrahmen von 30 bis 250 Euro, dem ich zunächst einwilligen müsse, damit meine Anfrage weiter bearbeitet werden kann.
Hier können Sie die vollständige Korrespondenz einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/plotzlicher-privatweg/

Nun frage ich Sie:
- Ist es gerechtfertigt, dass mir als Studenten zugemutet wird, bis zu 250 Euro für eine solche Information zu berechnen? Wenn nein, was gedenken Sie dagegen zu tun? Wenn ja, warum?
- Sehen Sie den Punkt, dass die Tatsache, dass Auskünfte nach dem HmbTG kostenpflichtig sind, Menschen mit einem geringen Einkommen davon ausschließt, von dem Gesetz Gebrauch zu machen? Wenn nein, wie argumentieren Sie? Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu tun?
- Meiner Meinung nach müssen die Auskünfte nach dem HmbTG kostenfrei sein. Wie stehen Sie dazu?

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre hoffentlich kostenfreie Auskunft.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2018
  • Frist
    21. April 2018
  • 0 Follower:innen
Iver Breese
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, kürzlich stellt…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Iver Breese
Betreff
Kosten HmbTG [#27159]
Datum
20. März 2018 13:29
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, kürzlich stellte ich eine Anfrage an das Bezirksamt Wandsbek bezüglich eines (augenscheinlich) öffentlichen Weges, der plötzlich an seinen Eingängen Schilder bekommen hat, nach denen dieser Weg als Privatgrund ausgewiesen wird. Ich wollte wissen, was es damit auf sich hat. Nun erhielt ich eine Antwort. Ich wusste, dass Anfragen, nach dem HmbTG kostenpflichtig sein können. Allerdings erhielt ich für diese Anfrage einen Kostenrahmen von 30 bis 250 Euro, dem ich zunächst einwilligen müsse, damit meine Anfrage weiter bearbeitet werden kann. Hier können Sie die vollständige Korrespondenz einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/plotzlicher-privatweg/ Nun frage ich Sie: - Ist es gerechtfertigt, dass mir als Studenten zugemutet wird, bis zu 250 Euro für eine solche Information zu berechnen? Wenn nein, was gedenken Sie dagegen zu tun? Wenn ja, warum? - Sehen Sie den Punkt, dass die Tatsache, dass Auskünfte nach dem HmbTG kostenpflichtig sind, Menschen mit einem geringen Einkommen davon ausschließt, von dem Gesetz Gebrauch zu machen? Wenn nein, wie argumentieren Sie? Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu tun? - Meiner Meinung nach müssen die Auskünfte nach dem HmbTG kostenfrei sein. Wie stehen Sie dazu? Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre hoffentlich kostenfreie Auskunft. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Anfrage vom 20.03.2018 Sehr geehrter Herr Breese, herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 20.03.2018. Da Sie in der S…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Anfrage vom 20.03.2018
Datum
26. März 2018 16:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Breese, herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 20.03.2018. Da Sie in der Sache nicht die Herausgabe von bestimmten amtlichen Aufzeichnungen begehren (vgl. § 2 Abs. 1 HmbTG), sondern inhaltliche Fragen formulieren, wird Ihre E-Mail als allgemeine rechtliche Anfrage und nicht als Auskunftsantrag nach dem HmbTG ausgelegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass seitens der Justizbehörde das Verwaltungshandeln des Bezirksamtes Wandsbek im Zusammenhang mit Ihrem konkreten Auskunftsantrag nicht bewertet werden kann. Hierfür ist die Justizbehörde nicht zuständig. Dessen ungeachtet kann aber allgemein darauf hingewiesen werden, dass gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen nach dem HmbTG Gebühren erhoben werden. Diese richten sich nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) i.V.m. dem Gebührengesetz. Gemäß Nummer 1.1.1 HmbTGGebO betragen die Gebühren für die Erteilung von Auskünften mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand Euro 30 bis 250. Sowohl § 3 HmbTGGebO als auch die Verordnung über Freiheit von Verwaltungsgebühren in bestimmten Fällen sehen eine Gebührenbefreiung für die dort genannten Personengruppen und Organisationen vor. Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass das von Ihnen verwendete Musteranschreiben von FragdenStaat die Bitte enthält, bei einer gebührenpflichtigen Auskunft die Gebührenpflicht und die Höhe der Gebühren vorab mitzuteilen, was hier nach den von Ihnen übersandten Unterlagen geschehen ist. Mit freundlichem Gruß