Kosten HmbTG
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
kürzlich stellte ich eine Anfrage an das Bezirksamt Wandsbek bezüglich eines (augenscheinlich) öffentlichen Weges, der plötzlich an seinen Eingängen Schilder bekommen hat, nach denen dieser Weg als Privatgrund ausgewiesen wird. Ich wollte wissen, was es damit auf sich hat.
Nun erhielt ich eine Antwort. Ich wusste, dass Anfragen, nach dem HmbTG kostenpflichtig sein können. Allerdings erhielt ich für diese Anfrage einen Kostenrahmen von 30 bis 250 Euro, dem ich zunächst einwilligen müsse, damit meine Anfrage weiter bearbeitet werden kann.
Hier können Sie die vollständige Korrespondenz einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/plotzlicher-privatweg/
Nun frage ich Sie:
- Ist es gerechtfertigt, dass mir als Studenten zugemutet wird, bis zu 250 Euro für eine solche Information zu berechnen? Wenn nein, was gedenken Sie dagegen zu tun? Wenn ja, warum?
- Sehen Sie den Punkt, dass die Tatsache, dass Auskünfte nach dem HmbTG kostenpflichtig sind, Menschen mit einem geringen Einkommen davon ausschließt, von dem Gesetz Gebrauch zu machen? Wenn nein, wie argumentieren Sie? Wenn ja, was gedenken Sie dagegen zu tun?
- Meiner Meinung nach müssen die Auskünfte nach dem HmbTG kostenfrei sein. Wie stehen Sie dazu?
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre hoffentlich kostenfreie Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum20. März 2018
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21. April 2018
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