🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Kosten Holz-Einschlag und Verfahrenweise nicht versteigerter Holz-Lose im Forstrevier Altenhof

Anfrage an: Forstamt Trier

Dokumente mit Informationen über:

- die Kosten für den Holz-Einschlag im Forstrevier Altenhof im Winter 2016/2017.

- das weitere Verfahren mit den am 03.06.2017 um 10:00Uhr in der Ortsgemeinde Trierweiler-Sirzenich nicht versteigerten Holz-Losen bzw. Holz-Poltern.

Dokumente oder elektronisch vorgehaltene Daten mit Informationen, über die Art und Weise der Bestimmung/Festlegung des marktüblichen Mindespreises für einen Fm Brennholz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2017
  • Frist
    8. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente mit …
An Forstamt Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Holz-Einschlag und Verfahrenweise nicht versteigerter Holz-Lose im Forstrevier Altenhof [#21710]
Datum
3. Juni 2017 18:43
An
Forstamt Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente mit Informationen über: - die Kosten für den Holz-Einschlag im Forstrevier Altenhof im Winter 2016/2017. - das weitere Verfahren mit den am 03.06.2017 um 10:00Uhr in der Ortsgemeinde Trierweiler-Sirzenich nicht versteigerten Holz-Losen bzw. Holz-Poltern. Dokumente oder elektronisch vorgehaltene Daten mit Informationen, über die Art und Weise der Bestimmung/Festlegung des marktüblichen Mindespreises für einen Fm Brennholz.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Forstamt Trier
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Juni 2017 und ihr Interesse an forstwirtschaftlic…
Von
Forstamt Trier
Betreff
AW: Kosten Holz-Einschlag und Verfahrenweise nicht versteigerter Holz-Lose im Forstrevier Altenhof [#21710]
Datum
7. Juni 2017 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Juni 2017 und ihr Interesse an forstwirtschaftlichen Fragen, die ich Ihnen im Rahmen vertretbaren Verwaltungsaufwandes gerne beantworte. Zu Frage 1: Holzeinschlagskosten Forstrevier Altenhof (Winter 2016/2017): Antwort: Steuerungsgröße ist das Kalenderjahr; Für den Winter 2016/2017 (ca. 6 Monate) wird mit einer Einschlagsgröße von 7000fm und Kosten von 210 000€ gerechnet. Der Jahreseinschlag liegt bei 11000 fm Holz in diesem Revier. Die Holzproduktionskosten schwanken jährlich in Bezug auf die eingeschlagenen Sortimente und gewählten Arbeitsverfahren. Durch die naturräumlichen Gegebenheiten (Hänge, Witterung) lassen sich die tatsächlichen Kosten nur auf den jeweiligen Einschlag vor Ort beziehen Zu Frage 2: Was passiert mit dem nicht zugeschlagenen Holz? Antwort: Das nicht versteigerte Holz wird weiterhin privaten Brennholzkunden zum Verkauf angeboten oder in vorhanden Rahmenverträge sogenannter Industrieholzkunden eingebunden. Es wird dann der stofflichen Verwertung (Zellstoff- Plattenproduktion, ect.) zugeführt. Zu Frage 3: Frage nach der Bestimmung des Marktpreises: Der Mindestpreis für unsere Versteigerung wird in eigener Zuständigkeit des Forstamtes jährlich neu festgelegt. Wir orientieren uns dabei: 1. am Vorjahrespreis und der aktuellen Marktentwicklung (Nachfrage; Ölpreisentwicklung, Witterungsverlauf ect.) 2. an der zentralen Markteinschätzung der Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt und den dort angesiedelten Servicestellen für Holzmarktfragen 3. an den Preisen, die die Gemeinderäte für ihrem Waldbesitz festlegen Dokumente oder elektronische Daten zur Mindestpreisermittlung halten wir nicht vor. Wir hoffen Ihnen mit diesen Antworten gedient zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen