Kosten und Werbeorte safer-sexting

Wie viel hat die Entwicklung der Internetseite zu safer-sexting gekostet und welches Unternehmen wurde dazu beauftragt?

An welche Unternehmen wurde ein Werbeauftrag im Rahmen der Kampagne vergeben unter Angabe des Zeitraumes, des Mediums [Webseite, Bus, Plakat... o.ä.] und den Kosten für solche?

Sofern ein Unternehmen beauftragt wurde, das Angebots-, Bestell- und Bestätigungsschreiben sowie die Rechnung

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    16,27 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten und Werbeorte safer-sexting [#262287]
Datum
2. November 2022 00:15
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel hat die Entwicklung der Internetseite zu safer-sexting gekostet und welches Unternehmen wurde dazu beauftragt? An welche Unternehmen wurde ein Werbeauftrag im Rahmen der Kampagne vergeben unter Angabe des Zeitraumes, des Mediums [Webseite, Bus, Plakat... o.ä.] und den Kosten für solche? Sofern ein Unternehmen beauftragt wurde, das Angebots-, Bestell- und Bestätigungsschreiben sowie die Rechnung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262287/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 02.…
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kosten und Werbeorte safer-sexting [#262287]
Datum
17. November 2022 16:50
Status
Warte auf Antwort
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26,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 02. November 2022, dessen Eingang wir Ihnen hiermit gerne bestätigen. Bevor wir Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen, ist den betroffenen Beteiligten mit Blick auf mögliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Daher bitten wir um Verständnis, dafür, dass wir die Beantwortung des IFG-Antrags möglicherweise nicht bis Anfang Dezember 2022 abschließen können. Selbstverständlich werden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen hierzu melden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für Schwärzungen von Unterlagen bezüglich Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, aber auch hinsichtlich personenbezogener Daten nach § 11 Abs. 1 S. 1 IFG NRW i. V. m. § 1 VerwGebO IFG NRW, zu tragen haben. Die Berechnung der Gebühr richtet sich nach Punkt 1.3.3 der Anlage 1 VerwGebO IFG NRW unter Zugrundelegung der Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren. Für die betroffenen Unterlagen beträgt die Gebühr voraussichtlich 16,27 €. Je nach Rückmeldung der betroffenen Unternehmen kann diese auch geringer ausfallen. Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob Sie bereit sind, diese zu tragen. Bereits jetzt kann ich Ihnen aber mitteilen, dass Sie das Unternehmen, welches mit der Entwicklung der Webseite www.safer-sexting.de<http://www.safer-sexting.de> beauftragt wurde, dem dortigen Impressum entnehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für die Antwort. Ich erkläre mich bereit die Kosten bis …
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten und Werbeorte safer-sexting [#262287]
Datum
24. November 2022 14:14
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für die Antwort. Ich erkläre mich bereit die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 16,27 € zu tragen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262287/
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zwischenzeitlich sind hier die Rechnung…
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kosten und Werbeorte safer-sexting [#262287]
Datum
1. Dezember 2022 17:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zwischenzeitlich sind hier die Rechnungen eingegangen, die Sie ebenfalls angefragt hatten. Nach unserer Durchsicht enthalten diese keine weitergehenden Informationen, welche nicht bereits den anderen Dokumenten entnommen werden können und welche Sie erhalten werden. Da jedoch auch diese Rechnungen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten enthalten, welche zu schwärzen wären, würden auch hierfür Gebühren anfallen in Höhe von weiteren 13,22 €. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie gleichwohl auch die Übersendung der Rechnungen wünschen, oder insoweit verzichten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Zwischennachricht. Ich verzichte auf die Übersendung der Re…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten und Werbeorte safer-sexting [#262287]
Datum
1. Dezember 2022 17:57
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Zwischennachricht. Ich verzichte auf die Übersendung der Rechnung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262287/
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen die gewünschten, um Geschäfts- und Betr…
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kosten und Werbeorte safer-sexting [#262287]
Datum
20. Dezember 2022 17:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen die gewünschten, um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie um personenbezogene Daten bereinigten, Unterlagen. Der Gebührenbescheid geht Ihnen mit gesonderter Post zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo << Antragsteller:in >> ich habe die Dokumente erhalten. Ergänzend habe ich zwei Fragen. (1) Bes…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten und Werbeorte safer-sexting [#262287]
Datum
20. Dezember 2022 17:42
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> ich habe die Dokumente erhalten. Ergänzend habe ich zwei Fragen. (1) Besteht die Möglichkeit den Gebührenbescheid vorab per E-Mail zu erhalten? (2) Ich hatte die Kosten angefragt. Ich verstehe den Schutz betrieblicher Interessen. Ich bitte daher um Mitteilung der Gesamtkosten der Webseite (Macaw) und den Gesamtkosten der Groß/Werbeflächen (contrast). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262287/
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Nachfrage. Bei den Gesamtkosten handelt es sich jewei…
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kosten und Werbeorte safer-sexting [#262287]
Datum
21. Dezember 2022 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Nachfrage. Bei den Gesamtkosten handelt es sich jeweils um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, da Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen und Einzelpreise und damit auf die Preisgestaltung möglich sind. Da wir Bescheide grundsätzlich nicht vorab per E-Mail versenden, kann ich Ihnen leider auch insoweit nicht weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo << Antragsteller:in >> zu der letzten E-Mail nehme ich wie folgt Stellung. Ich begehre ausschli…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten und Werbeorte safer-sexting [#262287]
Datum
21. Dezember 2022 12:19
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> zu der letzten E-Mail nehme ich wie folgt Stellung. Ich begehre ausschließlich Mitteilung der Gesamtvergütung, diese stellt kein Geschäftsgeheimnis dar, mangels Bezugsgröße lassen sich aus der Gesamtvergütung mehrerer Verträge (wie übersandt nicht nur der Hauptvertrag sondern auch die Änderung der Webseite und ähnliche) ohne Einsicht in die Faktorberechnung (welche auch geschwärzt wurde) keinerlei Kalkulation schlussfolgern. Es ist weder bekannt mit welchem Satz ein einzelner Vertragsposten belegt ist noch wie viel Personal und Zeit durch die jeweiligen Einzelpositionen aufgewendet wurde. Die Frage nach der Gesamtvergütung bezieht sich nicht auf eine spezifische Änderung oder Leistung sondern vielmehr auf eine Vielzahl verschiedener Leistungen unter welcher auch bspw. Fremdleistungen enthalten sind. Zumal ist zu erwähnen, dass bereits in vielen Fällen die Gesamtkosten für eine Vielzahl verschiedener Dienstleistungen veröffentlicht wurden. Exemplarisch Vertrag und Gesamtkosten von Freshfields Bruckhaus Deringer Vertrag und Gesamtkosten vom Landeskriminalamt NRW (zu Werbekampagne mit Webentwicklung und Plakaten), einsehbar unter https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-und-werbeorte-zu-mach-dein-passwort-starkde/ In vielen Fällen ist die Angabe der Gesamtkosten problemlos und stellt ohne Rückschlüsse regelmäßig kein Betriebs und Geschäftsgeheimnis dar. Bitte prüfen Sie erneut und stellen mir die Gesamtkosten von macaw und contrast MEDIA SERVICE bereit. Ich danke Ihnen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262287/
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Da die Gesamtvergütung Rückschlüsse …
Von
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Kosten und Werbeorte safer-sexting [#262287]
Datum
21. Dezember 2022 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Da die Gesamtvergütung Rückschlüsse auf die Preisgestaltung für das Gesamtangebot zulässt, haben wir den betroffenen Unternehmen gemäß § 8 Satz 4 IFG NRW Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Unter Würdigung der Rückmeldung der Auftragnehmer ergibt sich, dass mit der Information zur Preisgestaltung Mitbewerbern Rückschlüsse auf die speziell verhandelten Konditionen möglich wären. Speziell bezogen auf die Kosten der Erstellung der Internetseite ist zu berücksichtigen, dass diese durch Konkurrenten analysierbar wären, sodass diese den Arbeitsaufwand zur Erstellung des Konzepts, Designs und der technischen Umsetzung einer gleichartigen Homepage einschätzen und in Relation zu den Gesamtkosten setzen könnten. Da die Einschätzung, ob etwas als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis zu bewerten ist, jeweils eine Frage des Einzelfalls darstellt, können leider keine Rückschlüsse aus anderen Fällen gezogen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Hallo << Antragsteller:in >> den Bescheid habe ich heute erhalten und die Zahlung entsprechend angewi…
An Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Kosten und Werbeorte safer-sexting [#262287]
Datum
23. Dezember 2022 11:53
An
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> den Bescheid habe ich heute erhalten und die Zahlung entsprechend angewiesen. Ich danke Ihnen um Informationsbereitstellung und wünsche Ihnen angenehme Feiertage und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262287 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262287/

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Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
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Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Dezember 2022 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen

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