Kosten Zoom und Cisco WebEx

die Kosten den Einsatz der Dienste Zoom und Cisco WebEx im Sommersemster 2020.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 20 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Zoom und Cisco WebEx [#201097]
Datum
18. Oktober 2020 15:52
An
Technische Universität Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kosten den Einsatz der Dienste Zoom und Cisco WebEx im Sommersemster 2020.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ vom 18.10.2020 (#20…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten Zoom und Cisco WebEx [#201097]
Datum
21. November 2020 08:24
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ vom 18.10.2020 (#201097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ vom 18.10.2020 (#20…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten Zoom und Cisco WebEx [#201097]
Datum
24. November 2020 08:26
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ vom 18.10.2020 (#201097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
Technische Universität Dortmund
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die Erinnerung. Gern hätten wir auf Ihre Frage geantwortet. Dies tun wir in…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
Kosten Zoom und Cisco WebEx [#201097]
Datum
24. November 2020 17:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die Erinnerung. Gern hätten wir auf Ihre Frage geantwortet. Dies tun wir in Briefform, wie wir Ihnen geschrieben haben. Dafür benötigen wir eine Adresse, an die wir unsere Antwort schicken können. Auf unsere diesbezügliche Mail haben Sie allerdings nicht reagiert. Senden Sie uns doch bitte Ihre Adresse, damit wir Ihnen die Antwort zukommen lassen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist bei mir keine Email eingegangen. Ich sehe jedoch auch keinen Grund eine A…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten Zoom und Cisco WebEx [#201097]
Datum
24. November 2020 18:19
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist bei mir keine Email eingegangen. Ich sehe jedoch auch keinen Grund eine Adresse anzugeben, da IFG-Anträge auch in elektronischer Form oder mündlich gestellt werden. Laut LDI NRW wäre auch eine anonyme Antragsstellung denkbar: https://fragdenstaat.de/anfrage/funkzellenabfragen-fuball-dusseldorfkoln-am-22122013-1/14299/anhang/2014_AEPPKln_31.01.pdf Ich bitte daher um eine Übersendung der Kosten für die Dienste Zoom und Cisco WebEx im Sommersemster 2020 per Email. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
Technische Universität Dortmund
Lieber Antragsteller/in stimmt und es tut mir leid. Ich habe Sie da mit einem anderen Antragsteller/in verwechsel…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
AW: Kosten Zoom und Cisco WebEx [#201097]
Datum
25. November 2020 09:51
Status
Warte auf Antwort
Lieber Antragsteller/in stimmt und es tut mir leid. Ich habe Sie da mit einem anderen Antragsteller/in verwechselt, der ebenfalls eine Anfrage bei uns gestellt hat. Es bleibt aber dabei, dass wir Ihre Anfrage in Briefform beantworten wollen. Zum Nachweis Ihrer Identität und damit wir Ihnen die Auskünfte postalisch zustellen können, teilen Sie uns bitte Ihre Anschrift mit. Unabhängig vom Erfordernis eines Identitätsnachweises möchte ich Sie darauf hinweisen, dass durch die grundrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit der Informationszugangsanspruch speziell in Bezug auf Hochschulen beschränkt wird. Nach § 2 Abs.3 IFG NRW gilt das IFG für Hochschulen nur, soweit die Universitäten nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilung und Prüfungen tätig werden. Hiervon erfasst werden auch alle sonstigen unmittelbar wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten, d.h. auch alle Forschung, Lehre und Prüfungen vorbereitenden und unterstützenden Tätigkeiten einschließlich der organisatorischen Betreuung und Sicherheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ [#201097] [#201097]
Datum
25. November 2020 09:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201097/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Technische Universität Dortmund mir ohne Postadresse keine Auskunft erteilt. M.E. ist dies nicht notwendig. In einem anderen Verfahren haben Sie sich entsprechend geäußert, die Universität geht hierauf jedoch nicht ein. Ich sehe keinen Sinn, mir nur per Post zu antworten und werde entsprechend auch keine Postadresse angeben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201097.pdf Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.11.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ [#201097] [#201097]
Datum
25. November 2020 09:58
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 25.11.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich werde Ihnen meine Adresse nicht mitteilen. Ich habe nun die Landesdatenschutzbea…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ [#201097] [#201097]
Datum
25. November 2020 09:58
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich werde Ihnen meine Adresse nicht mitteilen. Ich habe nun die Landesdatenschutzbeauftragte angerufen und um Vermittlung gebeten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 18.10.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 18.10.2020
Datum
2. Dezember 2020 15:05
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang zu den Kosten für den Einsatz von Zoom und WebEx im Sommersemester 2020 vom 18.10.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-10679/20 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang gestellt zu haben. Mit Email vom 25.11.2020 haben Sie den Antragsteller gebeten, seine Postanschrift bekannt zu geben, um sicherzustellen, dass es sich bei ihm um eine antragsberechtigte, natürliche Person handelt und um ihm die Auskunft postalisch zustellen zu können. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Nach § 4 Absatz 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Da der Antrag keinen Formvorschriften unterliegt, ist gegen die elektronische Beantragung per Email nichts einzuwenden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten, insbesondere die Adresse des Antragstellers, nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Dies kommt insbesondere in folgenden Fallgruppen in Betracht: * Erlass eines Gebührenbescheides * Erlass eines Ablehnungsbescheides, wenn die Antragsteller Rechtsmittel einlegen wollen * aus materiell-rechtlichen Gründen (Geltendmachung eines rechtlichen Interesses oder erforderliche Einwilligung der Weitergabe anderer pbD) * Zusendung von Informationsmaterial per Post (beispielsweise CD-ROM). Im vorliegenden Fall ist für mich nicht ersichtlich, ob und falls ja, welche dieser Fallgruppen hier in Betracht kommt. Ich habe Herrn Antragsteller/in eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 18.10.2020 [#201097] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreihei…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 18.10.2020 [#201097]
Datum
7. Dezember 2020 08:18
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ vom 18.10.2020 (#201097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 18.10.2020 [#201097] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreihei…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 18.10.2020 [#201097]
Datum
14. Dezember 2020 16:12
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ vom 18.10.2020 (#201097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 18.10.2020 [#201097] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreihei…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 18.10.2020 [#201097]
Datum
17. Dezember 2020 12:58
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ vom 18.10.2020 (#201097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
Technische Universität Dortmund
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) …
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
AW: Kosten Zoom und Cisco WebEx [#201097]
Datum
18. Dezember 2020 17:17
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 18.10.2020. Hierzu wurde nunmehr ein ablehnender Bescheid erlassen. Da bei ablehnenden Bescheiden gem. § 5 Abs. 2 Satz 3, 1. Halbsatz IFG NRW ein Schriftformerfordernis besteht und es einer Zustellung bedarf, bitte ich um Mitteilung einer Postanschrift, unter welcher der Bescheid zugestellt werden kann. Alternativ biete ich Ihnen gerne an, den Bescheid persönlich an der TU Dortmund gegen Empfangsbekenntnis entgegenzunehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ [#201097] [#201097]
Datum
18. Dezember 2020 17:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201097/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde darauf besteht, mir die Antwort auf meinen Antrag per Post zuzusenden, ich jedoch keine Postadresse angeben möchte und auch gerne auf meine Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen verzichte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201097.pdf - 2020-12-18_1-image001.png Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ [#201097] [#201097]
Datum
21. Dezember 2020 07:07
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.12.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte geben Sie bei künftigen Schreiben in dieser Sache das am 2.12. mitgeteilte Az.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Neue E-Nr.: 11367/20 - Vermittlung bei Anfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ [#201097] [#201097]
Datum
21. Dezember 2020 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte geben Sie bei künftigen Schreiben in dieser Sache das am 2.12. mitgeteilte Az. 209.2.3.1.11-10679/20 an. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 18.10.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 18.10.2020
Datum
21. Dezember 2020 11:11
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang zu den Kosten für den Einsatz von Zoom und WebEx im Sommersemester 2020 vom 18.10.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-10679/20 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in mit mail vom 18.12. haben Sie Herrn Antragsteller/in mitgeteilt, dass Sie in der Sache einen ablehnenden Bescheid erlassen haben. Um diesen zustellen zu können, baten Sie um Mitteilung einer Postanschrift, alternativ boten Sie an, den Bescheid persönlich an der TU Dortmund gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen. Mit Schreiben vom selben Tag hat Herr Antragsteller/in mich erneut um Vermittlung gebeten. Er sei bereit, auf die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, zu verzichten und bittet weiterhin um Zusendung der Ablehnung per mail. Um die Angelegenheit für beide Seiten zu erleichtern, möchte ich auf eine weitere Möglichkeit hinweisen: Zweifellos erfordert die Ablehnung eines Informationszugangsantrags einen schriftlichen Bescheid. Da hier der Antragsteller ausdrücklich darauf verzichtet, hätten Sie die Möglichkeit, ihm mitzuteilen, dass Sie beabsichtigen, seinen Antrag abzulehnen. Diese Mitteilung könnte die (dem eigentlichen Bescheid vorweggenommene) Begründung der Ablehnung enthalten und den Hinweis, dass der förmliche Bescheid folgt, sobald Sie eine zustellfähige Adresse genannt bekommen haben. Ihnen ein Frohes Weihnachtsfest und mit freundlichen Grüßen
Technische Universität Dortmund
Sehr geehrteAntragsteller/in wir wurden darüber informiert, dass Sie in o.g. Angelegenheit die Landesbeauftragte …
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
WG: Kosten Zoom und Cisco WebEx [#201097]
Datum
4. Januar 2021 15:32
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir wurden darüber informiert, dass Sie in o.g. Angelegenheit die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen um weitere Vermittlung gebeten haben. Auch durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde darauf hingewiesen, dass bei ablehnenden Bescheiden ein Schriftformerfordernis nach dem IFG NRW besteht. Hinsichtlich der Begründung kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag nach § 4 Abs. 1 IFG NRW abzulehnen war, da einerseits der Anwendungsbereich des IFG NRW nicht eröffnet ist und des Weiteren ein Versagungsgrund nach § 8 Satz 1 IFG NRW vorliegt. Weiterhin biete ich Ihnen natürlich gerne an, den Bescheid, welchem Sie die ausführliche Begründung entnehmen können, auf dem Postweg zu übermitteln oder persönlich gegen Empfangsbekenntnis entgegenzunehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in dann machen Sie bitte den Bescheid fertig und kommen Sie bitte auf mich zu, wenn die…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kosten Zoom und Cisco WebEx [#201097]
Datum
7. Januar 2021 16:51
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in dann machen Sie bitte den Bescheid fertig und kommen Sie bitte auf mich zu, wenn dieser zur Abholung bereit wäre. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
Technische Universität Dortmund
Sehr geehrteAntragsteller/in da aufgrund der derzeitigen Situation die Gebäude der TU Dortmund verschlossen sind,…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
AW: WG: Kosten Zoom und Cisco WebEx [#201097]
Datum
11. Januar 2021 17:42
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in da aufgrund der derzeitigen Situation die Gebäude der TU Dortmund verschlossen sind, ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Die Abholung ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr möglich. Teilen Sie mir doch gerne Ihren Terminwunsch mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verzichte vorerst auf Abholung meines Bescheids und beantrage die Zusendung eine…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kosten Zoom und Cisco WebEx [#201097]
Datum
21. Januar 2021 08:48
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verzichte vorerst auf Abholung meines Bescheids und beantrage die Zusendung einer Kopie meiner personenbezogenen Daten in einem gängigen elektronischen Format nach Art. 15, Abs. 3 DSGVO. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
Technische Universität Dortmund
Antrag auf Informationszugang: [#201097], [#202296], [#204335], [#202278] Sehr geehrteAntragsteller/in zum oben g…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
Antrag auf Informationszugang: [#201097], [#202296], [#204335], [#202278]
Datum
2. Februar 2021 15:44
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zum oben genannten Betreff nehme ich Bezug auf Ihre E-Mails vom 21.01.2021 und 22.01.2021. Diesbezüglich kann ich Ihnen mitteilen, dass wir folgende Daten von Ihnen gespeichert haben: Vorname: Antragsteller/in Nachname: Antragsteller/in E-Mail-Adressen: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang: [#201097], [#202296], [#204335], [#202278] [#201097] Sehr geehrte<< Anred…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang: [#201097], [#202296], [#204335], [#202278] [#201097]
Datum
2. Februar 2021 16:28
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die von Ihnen ausgestellten Bescheide sind ebenfalls personenbezogen Daten und müssen m.E. auch in der Datenkopie enthalten seien. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang: [#201097], [#202296], [#204335], [#202278] [#201097] Sehr << Anrede >&…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang: [#201097], [#202296], [#204335], [#202278] [#201097]
Datum
24. Februar 2021 12:00
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben die Frist für mein Auskunftsersuchen überschritten. Ich fordere eine sofortige Zusendung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Technische Universität Dortmund hat meinen Antrag auf eine Datenkopie nach Art.…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ (Az: 209.2.3.1.11-10679/20) [#201097] [#201097]
Datum
8. März 2021 09:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Technische Universität Dortmund hat meinen Antrag auf eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO nicht ordnungsgemäß bearbeitet. Mir wurde nur ein Teil meiner personenbezogenen Daten zugesendet. Ich beantrage eine Verfolgung der Verstöße. Sie finden alle mit der Behörde ausgetauschten Nachrichten unter diesen Adressen: https://fragdenstaat.de/a/201097/ https://fragdenstaat.de/a/202296/ https://fragdenstaat.de/a/202278/ https://fragdenstaat.de/a/204335/ Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201097.pdf - 2020-12-18_1-image001.png - 2021-01-04_1-image001.png - 2021-01-11_1-image001.png - 2021-02-02_1-image001.png Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.03.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ (Az: 209.2.3.1.11-10679/20) [#201097] [#201097]
Datum
8. März 2021 12:06
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.03.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie haben die Frist für mein Auskunftsersuchen überschritten. Ich fordere eine sofo…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Kosten Zoom und Cisco WebEx“ [#201097]
Datum
17. März 2021 00:35
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben die Frist für mein Auskunftsersuchen überschritten. Ich fordere eine sofortige Zusendung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie haben die Frist für mein Auskunftsersuchen überschritten. Ich fordere eine sofo…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ [#201097]
Datum
22. März 2021 23:11
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben die Frist für mein Auskunftsersuchen überschritten. Ich fordere eine sofortige Zusendung und habe bereits Beschwerde beim LDI NRW eingereicht! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
Technische Universität Dortmund
Sehr Antragsteller/in es besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, dass wir Ihnen den Bescheid postalisch zuko…
Von
Technische Universität Dortmund
Betreff
AW: „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ [#201097]
Datum
25. März 2021 10:15
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,4 KB


Sehr Antragsteller/in es besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, dass wir Ihnen den Bescheid postalisch zukommen lassen, wenn Sie uns eine Postanschrift mitteilen. Alternativ können Sie diesen gerne persönlich gegen Empfangsbekenntnis an der TU Dortmund entgegennehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihnen steht weiterhin die Möglichkeit offen, mir meine Datenkopie per E-Mail oder U…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „Kosten Zoom und Cisco WebEx“ [#201097]
Datum
25. März 2021 18:08
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihnen steht weiterhin die Möglichkeit offen, mir meine Datenkopie per E-Mail oder Upload-Funktion auf FragDenStaat hochzuladen. Die Erhebung einer Postadresse widerspricht zudem dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
Technische Universität Dortmund
<<E-Mail-Adresse>>
Von
Technische Universität Dortmund
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. April 2021
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Mein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO [#201097] Sehr << Anrede >> ich habe vor drei Monaten ein A…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO [#201097]
Datum
22. April 2021 08:56
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe vor drei Monaten ein Auskunftsersuchen gestellt, dass von Ihrem Justiziariat nur unvollständig erfüllt wurde. Mein Ersuchen und die nachfolgenden Nachrichten können Sie hier finden: https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-zoom-und-cisco-webex/#nachricht-558920 . Ich bitte darum, dass Sie eine vollständige Erfüllung meines Auskunftsersuchens anregen. Weiterhin möchte ich anmerken, dass die Erhebung einer Postadresse ohne weitere Notwendigkeit (da meinerseits auf die Möglichkeit der Wahrnehmung von Rechtsmitteln verzichtet wurde) dem Grundsatz der Datensparsamkeit entgegensteht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO [#201097] Sehr << Anrede >> ich möchte Sie an Ihre Pfli…
An Technische Universität Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO [#201097]
Datum
31. Mai 2021 12:45
An
Technische Universität Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte Sie an Ihre Pflicht nach Art. 38, Abs. 4 DSGVO erinnern, nach der ich Sie bezüglich meines Aufkunftsersuchens zu Rate ziehen kann. Ich bitte daher um eine Sachstandsmitteilung zu meinem Auskunftsersuchen und meiner Beschwerde bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO [#201097] Sehr << Anrede >> ich habe am 08.03.2021 eine…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO [#201097]
Datum
16. Juni 2021 17:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe am 08.03.2021 eine Beschwerde gegen ein unvollständig beantwortetes Auskunftsersuchen eingereicht, seitdem sind nun mehr als 3 Monate vergangen, sodass meine Beschwerde nun von Ihnen aufgegriffen werden sollte. Ich bitte um Mitteilung des Aktenzeichens und des Sachstandes meiner Beschwerde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Mein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO [#201097] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.06.2021 wird hiermit bestä…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Mein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO [#201097]
Datum
17. Juni 2021 06:52
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.06.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Ihre E-Mail vom 08.03.2021 Von: [geschwärzt] ([geschwärzt]) An: […
Von: [geschwärzt] ([geschwärzt]) An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt] Durchwahl: [geschwärzt] Betreff: Ihre E-Mail vom 08.03.2021 Az. LDI NRW: 211.4.2.8-10679/20 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre o.a. E-Mail. Ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt zu einer Rückäußerung komme. Insbesondere aufgrund der vielen Anfragen, Eingaben und sonstigen Aufgaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie kann eine Antwort derzeit nicht so zeitnah erfolgen, wie es für die betroffenen Personen und auch für uns wünschenswert wäre. Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen. Ihrer Schilderung zufolge habe die Technische Universität Dortmund Ihren Antrag nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nicht vollständig beantwortet. Den von Ihnen übersandten Anlagen entnehme ich, dass die Universität Ihnen mit E-Mail vom 02.02.2021 Ihnen die Daten, die dort über Sie gespeichert sind, mitgeteilt hat. Sie sind jedoch der Auffassung, dass die Auskunft auch einen an Sie gerichteten Ablehnungsbescheid für einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz umfassen müsse. Dieser konnte Ihnen noch nicht zugestellt werden, weil der Hochschule weder eine Postanschrift von Ihnen bekannt ist, noch die mehrfach angebotene Möglichkeit, den Bescheid gegen Empfangsbekenntnis abzuholen, von Ihnen wahrgenommen wurde. Nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts komme ich zu dem Ergebnis, dass sich vorliegend keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben ergeben. Zwar stellt gemäß Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO die verantwortliche Stelle grundsätzlich eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Bei elektronischer Antragstellung soll dies gemäß Art 15 Abs. 3 Satz 3 DS-GVO in einem gängigen elektronischen Format geschehen. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die zu beauskunftenden Daten nicht unbefugten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Hierauf ist auch insbesondere bei mündlicher oder elektronischer Auskunftserteilung zu achten. Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität eines Antragstellers auf Datenauskunft, so kann er nach Art. 12 Abs. 6 DS-GVO zusätzliche Informationen zur Bestätigung der Identität nachfordern (z. B. eine Postadresse bei elektronischem Auskunftsantrag). Da es vorliegend offenbar um die Kopie eines Bescheids geht, welcher der Zustellung bedarf, ist das hier beschriebene Auskunftsverhalten der Hochschule datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Ich gehe davon aus, dass die Einhaltung der Datenschutzvorschriften in diesem Fall gewährleistet und insoweit auch für die Zukunft sichergestellt ist. Daher betrachte ich die Angelegenheit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ===================================================================== [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 08.03.2021 [#201097] Sehr << Anrede >> wie Sie bereits festgestellt haben, habe i…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 08.03.2021 [#201097]
Datum
17. August 2021 13:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie Sie bereits festgestellt haben, habe ich einen Anspruch auf die Übersendung einer Kopie in einem elektronischen Format. Sie wenden jedoch ein, dass der Verantwortliche bei begründeten Zweifeln an meiner Identität weitere Informationen zur Feststellung dieser einholen kann. Ich kann nicht sehen wie dies hier der Fall ist, insbesondere wie anhand einer Postadresse meine Identität geprüft werden kann: 1.: Es bestehen von Seiten der Universität anscheinend keine Zweifel an meiner Identität, weshalb mir bereits am 02.02.2021 eine Teilauskunft übersendet werden konnte. Davon umfasst sind auch die bei anderen Verfahren genutzten E-Mail-Adressen, sodass die Universität meiner Person auch Daten zuordnen konnte, zu denen abgesehen von meinem Namen kein Verknüpfungspunkt besteht. 2.: Der Verantwortliche hat weder dargelegt, dass er Zweifel an meiner Identität hat noch, welche Zweifel einer Auskunftserteilung entgegensprechen. 3.: Eine Postadresse kann hier nicht der Identifikation meiner Person dienen, da diese der Behörde bisher nicht bekannt ist und daher kein Abgleich erfolgen kann. Eine Adresse wäre in diesem Kontext nur ein weiteres personenbezogenes Datum ohne Nutzen. Da die Kommunikation während der gesamten Zeit über diese E-Mail-Adresse erfolgte, ist dies die einzig wirksame Art zur Sollte der Postweg ausschließlich im Sinne einer sicheren Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO beabsichtigt worden seien, kann ich dem Verantwortlichen gerne einen PGP-Schlüssel bereitstellen. Zudem kann ich Ihre Schlussfolgerung nicht nachvollziehen, dass das Vorgehen der Universität datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden ist, obwohl es sich beim Bescheid oder beim Inhalt der Akte zum Fall eindeutig um personenbezogene Daten handelt, die Art. 15 DSGVO unterfallen. Ob der Bescheid Bestandteil eines IFG-Verfahrens ist, ändert nichts am Personenbezug. Ich bitte um Neueinschätzung des Falls oder eine nähere Erklärung, warum die Universität nicht verpflichtet wird, mir die Auskunft zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201097/