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Koy Karpfen im Blücherpark

Im Weiher des Blücherparks befindet sich ein ungewöhnlich großer Koy Karpfen. Wahrscheinlich wurde er ausgesetzt. Ich bin nicht sicher, ob er dort überleben kann. An wen muss ich mich wenden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • 0 Follower:innen
Florian Von Stetten
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
Florian Von Stetten
Betreff
Koy Karpfen im Blücherpark [#257346]
Datum
18. August 2022 18:03
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Weiher des Blücherparks befindet sich ein ungewöhnlich großer Koy Karpfen. Wahrscheinlich wurde er ausgesetzt. Ich bin nicht sicher, ob er dort überleben kann. An wen muss ich mich wenden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Von Stetten Anfragenr: 257346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257346/ Postanschrift Florian Von Stetten << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Von Stetten
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. August 2022 18:03
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr geehrter Herr Von Stetten, als Cyprinus hat der Karpfen grundsätzlich einen geringen Sauerstoffbedarf und ka…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Koy Karpfen im Blücherpark [#257346]
Datum
22. August 2022 14:16
Status
image003.png
5,4 KB


Sehr geehrter Herr Von Stetten, als Cyprinus hat der Karpfen grundsätzlich einen geringen Sauerstoffbedarf und kann daher auch im Blücherparkweiher gut überleben. Wir haben aber aufgrund der besonderen derzeitigen Situation den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) jetzt die Herausnahme der Karpfen genehmigt. Die StEB wird sich um private Abnehmer kümmern, sollten Sie Interesse haben. Mit freundlichen Grüßen