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Kriterien zu Übersetzung von Informationsmaterial, sowie Aufwand

Auswahlkriterien zur Übersetzung, zu Informationsmaterial (wie Publikationen und Internetautritt), insbesondere Auswahlkriterien von sowohl Sprachen als auch Materialien. Außerdem jene, die Kosten für Übersetzungen und Zeitbedarf beinhalten.

Ergebnis der Anfrage

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10.01.2024: Ich hasse die Trennung meines Antrages; wobei ich noch die rechtliche Lage prüfen muss (und dann schaue, ob ich Vermittlung einlegen will).
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26.01.2024: Der EDSA kaut gerne Kaugummi...
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01.02.2024: ..., sehr geehrte Leserschaft, natürlich mit Informationsfreiheit...
..., wobei ich mir eingestehen muss, zu faul zu sein, zu prüfen, ob die Bearbeitung meines Antrags rechtswidrig verlängert wurde...
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16.02.2024: .... Endlich wurde mein Anliegen fertig bearbeitet. Leider bekam ich keinen Zugang bei Dokumenten vier und fünf; weil jemand sich auf 1049/2001

1. "Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b ('Datenschutz und Integrität des Einzelnen')" (S. 2 und 3) und
2. "Artikel 4 Absatz 2 erster Gedankenstrich ('Offenlegung würde den Schutz der geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person, einschließlich des geistigen Eigentums, beeinträchtigen')" (S.3)

berufen hat.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    16. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Guten Tag, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/…
An Europäischer Datenschutzausschuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriterien zu Übersetzung von Informationsmaterial, sowie Aufwand [#296094]
Datum
2. Januar 2024 18:18
An
Europäischer Datenschutzausschuss
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Guten Tag, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Auswahlkriterien zur Übersetzung, zu Informationsmaterial (wie Publikationen und Internetautritt), insbesondere Auswahlkriterien von sowohl Sprachen als auch Materialien. Außerdem jene, die Kosten für Übersetzungen und Zeitbedarf beinhalten.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 296094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296094/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäischer Datenschutzausschuss
Dear Sir/Madam, Thank you for your email. The offices of the EDPB Secretariat are closed until and including the…
Von
Europäischer Datenschutzausschuss
Betreff
Automatic reply: Kriterien zu Übersetzung von Informationsmaterial, sowie Aufwand [#296094]
Datum
2. Januar 2024 18:18
Status
Warte auf Antwort
Dear Sir/Madam, Thank you for your email. The offices of the EDPB Secretariat are closed until and including the 2 January 2023 for the holiday period. Please note that your e-mail has not been forwarded. We will respond to your message as soon as possible upon our return and wish you happy holidays. Kind regards,
Europäischer Datenschutzausschuss
[AtD] Case 2024-XX - Access to documents – Clarification request Sehr << Antragsteller:in >> vielen …
Von
Europäischer Datenschutzausschuss
Betreff
[AtD] Case 2024-XX - Access to documents – Clarification request
Datum
3. Januar 2024 12:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Die in Ihrem Antrag enthaltene Beschreibung ermöglicht es uns nicht, konkrete Dokumente zu ermitteln, um Ihren Antrag zu beantworten. Wir bitten Sie daher, uns gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten genauere Angaben zu den von Ihnen angeforderten Dokumenten zu machen, z. B. Referenzen, Themen, Daten oder Zeiträume, in denen die Dokumente erstellt worden wären, Personen oder Einrichtungen, die die Dokumente erstellt haben. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, um die Dokumente, zu denen Sie Zugang beantragen, genauer zu definieren, bitten wir Sie dies uns mitzuteilen. Wir bitten Sie, diese Klarstellungen vorzulegen, damit wir die Dokumente im Rahmen Ihres Ersuchens identifizieren können. Bitte beachten Sie, dass diese Anfrage als abgeschlossen gilt, wenn innerhalb von 15 Arbeitstagen (d. h. bis 23. Januar) keine Antwort eingegangen ist. Dies hindert Sie natürlich nicht daran, zu irgendeinem Zeitpunkt in der Zukunft eine weitere Anfrage zu stellen. Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [AtD] Case 2024-XX - Access to documents – Clarification request [#296094] Guten Tag, ich bitte Sie um Präzi…
An Europäischer Datenschutzausschuss Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [AtD] Case 2024-XX - Access to documents – Clarification request [#296094]
Datum
3. Januar 2024 12:56
An
Europäischer Datenschutzausschuss
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte Sie um Präzisierung Ihrer Bitte, da ich stark davon ausgehe, dass Sie über interne Richtlinien zur Auswahl von Übersetzung von Dokumenten haben. Denn es wirkt für mich von außen betrachtet nach keinem System, wieso z. B. die Stellungnahmne 5/2023 auf viele Amtssprachen der EU übersetzt wurde, während es bei vielen anderen Materialien des EDSAs oft bei einer englischen "Rohfassung" bleibt. Zum Beispiel können Sie dies bei der deutschen Version der Seite "GDPR Cooperation and Enforcement" sehen, bei der man keinerfalls ausgehen kann, dass der Inhalt (außer "Grundgerüst") übersetzt wurde (s. Anhang). Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - german-translations-on-edpb-s-website.png Anfragenr: 296094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296094/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäischer Datenschutzausschuss
Automatic reply: [AtD] Case 2024-XX - Access to documents – Clarification request [#296094] Dear Sir/Madam, Than…
Von
Europäischer Datenschutzausschuss
Betreff
Automatic reply: [AtD] Case 2024-XX - Access to documents – Clarification request [#296094]
Datum
3. Januar 2024 12:56
Status
Warte auf Antwort
Dear Sir/Madam, Thank you for your message and for your interest in data protection. We will look into your request and get back to you within due time. Kind regards,
Europäischer Datenschutzausschuss
[AtD] Rechtssache 2024-01 – Antrag auf Zugang zu Dokumenten – Empfangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in &…
Von
Europäischer Datenschutzausschuss
Betreff
[AtD] Rechtssache 2024-01 – Antrag auf Zugang zu Dokumenten – Empfangsbestätigung
Datum
8. Januar 2024 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Ihr Antrag wird getrennt behandelt, teils als Antrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und teilweise als Auskunftsersuchen gemäß dem Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis. In Bezug auf den Teil, der als Antrag auf Zugang zu Dokumenten behandelt wird, bestätigen wir die Registrierung Ihres Antrags, die heute unter der Nummer 2024-01 registriert ist. Bitte verwenden Sie diese Referenznummer für weitere Korrespondenz. Wir prüfen derzeit Ihre Anfrage und geben Ihnen innerhalb von 15 Werktagen (26.01.2024) eine Antwort. Bitte beachten Sie, dass die spezifische Datenschutzerklärung des EDSA zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten auf der Website des EDSA abrufbar ist und über diesen Link eingesehen werden kann: https://edpb.europa.eu/edpb-specific-privacy-statements_en. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen,
Europäischer Datenschutzausschuss
RE: [AtD] Case 2024-XX - Access to documents – Clarification request [#296094] Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Europäischer Datenschutzausschuss
Betreff
RE: [AtD] Case 2024-XX - Access to documents – Clarification request [#296094]
Datum
26. Januar 2024 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie in unserer E-Mail vom 8. Januar 2024 erwähnt, bearbeiten wir sie in zwei Teilen: teilweise als Auskunftsersuchen, das gemäß dem Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis beantwortet wird, und teilweise als Antrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001. Die heutige Antwort richtet sich an Ihr Auskunftsersuchen. In der Geschäftsordnung des EDSA ist in Artikel 23 Absatz 3 festgelegt, dass die Arbeitssprache des EDSA Englisch ist, und in Artikel 23 Absatz 4, dass die vom Ausschuss gemäß den Artikeln 64 bis 66 DSGVO offiziell angenommene Dokumente (wie Leitlinien, Stellungnahmen oder verbindliche Beschlüsse) in den Amtssprachen der EU zur Verfügung gestellt werden, während andere angenommene Dokumente oder Zusammenfassungen davon in alle Amtssprachen der EU übersetzt werden, wenn der Ausschuss dies beschließt. Darüber hinaus werden die Jahresberichte des EDSA gemäß Artikel 35 auf unserer Website in englischer Sprache zur Verfügung gestellt und seine Zusammenfassungen werden in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Gemäß dessen Artikel 39.1 werden alle vom Board angenommenen finalisierten Dokumente auf der Website des Ausschusses veröffentlicht, es sei denn, der Ausschuss beschließt etwas anderes. Gemäß der gleichen Bestimmung ist unsere Website in englischer Sprache, und wir übersetzen unsere Pressemitteilungen und die statischen Teile unserer Website in alle EU-Amtssprachen. Die jüngste Aktualisierung solcher statischen Teile war die Seite „Zusammenarbeit und Durchsetzung der DSGVO“, die Sie in Ihrer Anfrage erwähnt haben und für die Übersetzungen noch im Gange sind. Gemäß Artikel 39.2 werden Reden in ihrer Originalsprache zur Verfügung gestellt und Nachrichten werden auf unserer Website in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Die Übersetzung anderer Mitteilungen und Materialien (z. B. Broschüren, Infografiken, Videos) erfolgt ad hoc. Der EDSA-Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen (KMU-Leitfaden) stellt einen besonderen Fall dar: es gab keine formelle Verpflichtung für den Ausschuss, es zu übersetzen, aber die Übersetzungen in 16 EU-Amtssprachen und Norwegisch wurden ad hoc bereitgestellt, nachdem mehrere unserer Mitglieder (nationale Datenschutzbehörden) ihr Interesse an der Übersetzung des KMU-Leitfadens in ihre jeweilige Landessprache bekundet hatten. Darüber hinaus sieht Artikel 23.4 der oben genannten Geschäftsordnung vor, dass einige auf unserer Website verfügbare Dokumente nicht übersetzt werden. Unsere Praxis ist beispielsweise, dass Leitlinien nicht übersetzt werden, bevor sie endgültig werden (d. h. die nach der öffentlichen Konsultation angenommene Fassung). Bitte beachten Sie, dass der Übersetzungsprozess Zeit braucht und verschiedene Schritte abgeschlossen werden müssen, bevor wir Übersetzungen von hoher Qualität veröffentlichen können. Der EDSA hat eine Vereinbarung mit dem Übersetzungsdienst der EU-Kommission. Gemäß dieser Vereinbarung kann sich der EDSA bei der Übersetzung von vom Ausschuss angenommenen Dokumenten bis zu einer bestimmten maximalen Anzahl von übersetzten Seiten pro Jahr auf den Übersetzungsdienst der EU-Kommission verlassen. Sobald diese Schwelle erreicht ist und/oder für andere Arten von Dokumenten und Materialien, wendet sich der EDSA an den kostenpflichtigen Übersetzungsdienst des „Centre de Traduction des organes de l’Union européenne“ (CdT). Grundsätzlich werden die Übersetzungen von EDSA-Dokumenten von Mitgliedern des Ausschusses überprüft. Im Jahr 2020 beschloss der EDSA, dass, sobald die Frist, welche den nationalen Behörden für das Korrekturlesen der Dokumente des EDSA gegeben wurde, abgelaufen ist und eine oder mehrere von ihnen ihre Korrekturlesung nicht vorgelegt haben, der EDSA auf seiner Website die übersetzten, aber nicht korrekturgelesenen Dokumente veröffentlichen kann, wobei durch ein Kennzeichen verdeutlicht wird, dass diese Dokumente nicht korrekturgelesen wurden. Im Falle eines Korrekturlesens durch die nationalen Behörden nach der Veröffentlichung auf unserer Website wird die entsprechende Übersetzung auf der Website des EDSA aktualisiert. Um den Übersetzungsprozess von Pressemitteilungen zu erleichtern, haben wir unseren Mitgliedern zuvor die Möglichkeit geboten, vor dem Korrekturlesen ein maschinelles Übersetzungstool zu verwenden. Sieben unserer Mitglieder haben sich für diese Lösung entschieden (Estland, Finnland, Italien, Lettland, Slowakei, Slowenien, Spanien), was auch mögliche Verzögerungen und Unterschiede in der Geschwindigkeit der Verfügbarkeit übersetzter Pressemitteilungen erklärt. Bitte beachten Sie, dass Übersetzungen auch anderen Einschränkungen in Bezug auf Ressourcen und Budget unterliegen, mit Einschränkungen, die sich aus konkurrierenden Prioritäten ergeben, und der Gesamtarbeit des Teams, das für die Aufgaben im Zusammenhang mit Übersetzung, Korrekturlesen und Veröffentlichung zuständig ist. Da das zuständige Team sich um mehrere weitere Aufgaben kümmert, wie z. B. die Organisation aller EDSA-Sitzungen, in denen Dokumente des EDSA erörtert und angenommen werden (360 Sitzungen im Jahr 2023), ist es oft nicht möglich, den schnellen Prozess der Übersetzung aller Materialien sicherzustellen. So kam der Ausschuss beispielsweise in der Plenarsitzung des EDSA vom Mai 2021 aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel und der Anzahl der Seiten, die in der Vereinbarung zwischen dem EDSA und dem Übersetzungsdienst der Kommission festgelegt wurden, überein, dass die Kohärenz-Stellungnahmen nach Artikel 64.1 DSGVO nur in die Sprache der nationalen Behörde, die den Antrag auf Stellungnahme eingereicht hat, und, auf Antrag einer anderer nationaler Behörden, in deren Landessprache übersetzt werden. Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Fragen. Bitte beachten Sie, dass unsere Antwort auf den anderen Teil Ihrer Anfrage, der als Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (Atd-Antrag 2024-01) behandelt wird, folgen wird. Wenn Sie weitere Klarstellungen oder Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen,
Europäischer Datenschutzausschuss
[AtD] - Fall 2024-01 - Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Verlängerung der Frist Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Europäischer Datenschutzausschuss
Betreff
[AtD] - Fall 2024-01 - Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Verlängerung der Frist
Datum
26. Januar 2024 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> dieses Schreiben bezieht sich auf Ihren Antrag für den Teil, der als Zugang zu Dokumenten behandelt wurde, die am 8. Januar 2023 unter dem Aktenzeichen 2024-01 registriert wurden. Ihr Antrag wird gerade bearbeitet. Jedoch befinden wir uns nicht in der Lage Ihren Antrag innerhalb der Frist von 15 Arbeitstagen, welche heute am 26/01/2024 verstreicht, zu bearbeiten. Aufgrund interner Konsultationen und einer gründlichen Analyse Ihrer Anfrage ist eine längere Frist erforderlich Deshalb haben wir die Frist, im Einklang mit Artikel 7(3) der Verordnung (EU) Nr 1049/2001 bezüglich Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, um 15 Arbeitstage verlängert. Die neue Frist verstreicht am 16/02/2024. Wir entschuldigen uns für diese Verzögerung und für Umstände welche dies möglicherweise herbeiführt. Mit freundlichen Grüßen

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Europäischer Datenschutzausschuss
[AtD] Fall 2024/01 - Antrag auf Zugang zu Dokumenten- Antwort des EDSA Sehr << Antragsteller:in >> be…
Von
Europäischer Datenschutzausschuss
Betreff
[AtD] Fall 2024/01 - Antrag auf Zugang zu Dokumenten- Antwort des EDSA
Datum
16. Februar 2024 11:16
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten finden Sie in Anhangen die Antwort der stellvertretenden Vorsitzende des EDSA, Frau Irene Loizidou-Nicolaidou, and die Dokumenten. Mit besten Grüßen