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Kriterien zur Einstufung von invasiven Arten, gebiets fremden Arten und Einstufung als etablierten Arten

Mit welchen Kriterien werden Tier- und Insektenarten als

1) invasiven Arten Kategorisiert
2) Gebiets fremden Arten Kategorisiert

3) und unter welchen Bedingungen werden diese dann eine etablierte Arten angesehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit welchen Krite…
An Bundesamt für Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriterien zur Einstufung von invasiven Arten, gebiets fremden Arten und Einstufung als etablierten Arten [#236835]
Datum
5. Januar 2022 14:59
An
Bundesamt für Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit welchen Kriterien werden Tier- und Insektenarten als 1) invasiven Arten Kategorisiert 2) Gebiets fremden Arten Kategorisiert 3) und unter welchen Bedingungen werden diese dann eine etablierte Arten angesehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236835/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Naturschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vom 5. Januar 2022. Hie…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Kriterien zur Einstufung von invasiven Arten, gebiets fremden Arten und Einstufung als etablierten Arten [#236835]
Datum
6. Januar 2022 16:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vom 5. Januar 2022. Hiermit bestätigen wir Ihnen deren Eingang. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Naturschutz
Ihre Anfrage "Kriterien zur Einstufung von invasiven Arten, gebietsfremden Arten und Einstufung als etablierten Ar…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Kriterien zur Einstufung von invasiven Arten, gebiets fremden Arten und Einstufung als etablierten Arten [#236835]
Datum
31. Januar 2022 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage "Kriterien zur Einstufung von invasiven Arten, gebietsfremden Arten und Einstufung als etablierten Arten" vom 5. Januar 2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o.g. Anfrage können wir Ihnen folgende Fachinformationen zu Ihren drei Fragen "Mit welchen Kriterien werden Tier- und Insektenarten als 1) invasiven Arten Kategorisiert 2) Gebiets fremden Arten Kategorisiert 3) und unter welchen Bedingungen werden diese dann eine etablierte Arten angesehen?" geben. Zur fachlichen Einordnung einer Art hinsichtlich Invasivität, Status und Etablierung hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Umweltbundesamt eine kriterienbasierte Methodik entwickelt und publiziert. Die aktuell in Anwendung befindliche Version 1.3 der "Methodik der naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung für gebietsfremde Arten" ist in der Schriftenreihe BfN-Skripten als Band 401 erschienen und als pdf-Datei unter https://www.bfn.de/sites/default/file... verfügbar. Zusätzlich wird die Methodik in Kurzform online in unserem Internetangebot Neobiota.de unter https://neobiota.bfn.de/invasivitaets... vorgestellt. Detaillierte Fachinformationen zu Ihren drei Fragen sind in der publizierten Methodik vorhanden und dort speziell zum Thema "Kriterien invasiv" im Kapitel 4.1.2 A "Hauptkriterium - Gefährdung der Biodiversität", zum Thema "Kriterien gebietsfremd" im Kapitel 3.1 "Definitionen und Begriffsklärungen" und zum Thema "Kriterien Etablierung" im Kapitel 4.1.1.3 "Status" zu finden. Die Ausführungen in der Methodik sind selbsterklärend, so dass wir hier auf eine reine Wiederholung aufgrund des textlichen Umfangs verzichten. Mit freundlichen Grüßen