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Ladesäulen der TotalEnergies Deutschland

- Verträge und sonstige Vereinbarungen im Hinblick auf die Installation, Wartung und/oder den Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum mit der TotalEnergies Deutschland, insbesondere Unterlagen aus denen finanzielle oder sonstige Verpflichtungen und Leistungen der Vertragsparteien hervorgehen

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  • Datum
    9. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
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Paul Hermann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Vert…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Paul Hermann
Betreff
Ladesäulen der TotalEnergies Deutschland [#280813]
Datum
9. Juni 2023 23:57
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verträge und sonstige Vereinbarungen im Hinblick auf die Installation, Wartung und/oder den Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum mit der TotalEnergies Deutschland, insbesondere Unterlagen aus denen finanzielle oder sonstige Verpflichtungen und Leistungen der Vertragsparteien hervorgehen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Hermann Anfragenr: 280813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280813/ Postanschrift Paul Hermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Paul Hermann

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