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Lärmmessung Kartbahn Haus der Jugend Tegelsbarg 2010

Anfrage nach dem HmbUIG

Guten Tag,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Ergebnis der Lärmmessung/Schallgutachten der Kartbahn am Haus der Jugend Tegelsbarg, das in Drucksache 19/7451 vom 08.10.2010 der Hamburgischen Bürgerschaft erwähnt wird.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 HmbUIG.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich beantrage, mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege zu erteilen. Soweit dafür Kosten, Auslagen oder Gebühren rechtmäßig festgesetzt werden, bin ich bereit, diese zu tragen.

Allerdings dürfte es sich um eine einfache schriftliche Auskunft handeln, die gemäß Umweltgebührenordnung Anlage 1 Nummer 9.1 gebührenfrei ist.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Julian Ladisch
Anfrage nach dem HmbUIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Ergebnis der Lärmmessung/Sc…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Julian Ladisch
Betreff
Lärmmessung Kartbahn Haus der Jugend Tegelsbarg 2010 [#287150]
Datum
28. August 2023 00:23
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem HmbUIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Ergebnis der Lärmmessung/Schallgutachten der Kartbahn am Haus der Jugend Tegelsbarg, das in Drucksache 19/7451 vom 08.10.2010 der Hamburgischen Bürgerschaft erwähnt wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 HmbUIG. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich beantrage, mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege zu erteilen. Soweit dafür Kosten, Auslagen oder Gebühren rechtmäßig festgesetzt werden, bin ich bereit, diese zu tragen. Allerdings dürfte es sich um eine einfache schriftliche Auskunft handeln, die gemäß Umweltgebührenordnung Anlage 1 Nummer 9.1 gebührenfrei ist. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Julian Ladisch Anfragenr: 287150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287150/ Postanschrift Julian Ladisch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sehr geehrte Dame…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Datum
28. August 2023 00:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Ladisch, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft als auskunftspflichtiger S…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN] Lärmmessung Kartbahn Haus der Jugend Tegelsbarg 2010 [#287150]
Datum
8. September 2023 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ladisch, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft als auskunftspflichtiger Stelle liegt ein Antrag auf Zugang zur amtlichen Information vor gem. §1 HmbUIG. Die amtliche Information bezieht sich auf das Lärmschutzgutachten Nr. DIV-599/10“ vom 16.08.2010, das in der Drucksache 19/7451 vom 08.10.2010 der Hamburgischen Bürgerschaft erwähnt wird. Hiermit erhalten Sie das beantragte anonymisierte Gutachten. Da es sich hier um die „Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft auch in elektronischer Form sowie die Zurverfügungstellung von Akten oder sonstigen Informationsträgern mit Zusammenstellungsaufwand“ gemäß Nummer 9.2 Anlage 1 der Umweltgebührenordnung (UmwGebO) vom 5. Dezember 1995 der jeweils gültigen Fassung handelt, fallen hierfür Gebühren an woraufhin ein Gebührenbescheid an Sie gesondert ergeht. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Gebührenbescheid 100 Euro Gebühr. Begründung: "Die Zurverfügungstellung von Akten mit Zusammenstellungsaufwan…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
11. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
100 Euro Gebühr. Begründung: "Die Zurverfügungstellung von Akten mit Zusammenstellungsaufwand besteht aus dem Prüfen des Lärmgutachtens und in der Folge dem Schwärzen der sensiblen Daten, sowie dem Einbeziehen der Anlagenbetreiberin zur Stellungnahme."
Julian Ladisch
Widerspruch gegen Gebührenbescheid
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Julian Ladisch
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen Gebührenbescheid
Datum
15. Oktober 2023
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abgabenachricht - Ihr Widerspruch vom 15.10.2023 Abgabe ans Rechtsamt
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Abgabenachricht - Ihr Widerspruch vom 15.10.2023
Datum
2. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Abgabe ans Rechtsamt