Landesumweltamt NRW: Monitoringkonzept für Klimaschutzziele und Klimaschutzplan nach Klimaschutzgesetz NRW
Antrag nach dem UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
in § 8 Abs. 1 Satz zum Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen (Klimaschutzgesetz NRW) heißt, dass die Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans von einem wissenschaftlich fundierten Monitonng begleitet werden. In der 2015-04-15 Publikation "Klimaschutzplan NRW - Die Roadmap zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen" des NRW Umweltministeriums (vgl. https://www.spd-fraktion-nrw.de/fileadmin/SPD/user_upload/Dokumente/mkulnv_15.04.2015_Medienservice_Klimaschutzplan.pdf) heißt es um dem Punkt "Klimafolgenmonitoring in Nordrhein-Westfalen": "Das Landesumweltamt dokumentiert die Folgen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen mit Hilfe verschiedener Indikatoren. Ziel des Klimafolgenmonitorings ist es, Effekte des Klimawandels in Natur und Umwelt frühzeitig zu erkennen." Ich bitte vor dem Hintergrund dieser Ausführungen um die elektronische Übermittlung des Monitoringkonzept für Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans nach dem Klimaschutzgesetz NRW als elektronisches Dokument.
Bitte beachten Sie folgendes:
Dies ist ein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) i.V.m. UIG BUND, da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG BUND betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG NRW/UIG Bund nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG NRW und § 39 Abs. 1 VwVfG NRW als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Falls Ihnen sehr umfangreiche Daten vorliegen sollten, senden Sie mir bitte zur Vermeidung von Kosten vorab eine Übersicht dieser Dokumente zu!
Ich verweise auf § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Zusammenfassung per 2015-06-03:
Das Monitoringkonzept für Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans nach dem Klimaschutzgesetz NRW kann nicht übermittelt werden, da sich das Monitoringkonzept derzeit d.h. mit Stand 01.06.2015 in der Erarbeitung befindet. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt d.h. mit Stand 03.06.2015 noch keine Vorarbeiten zum Monitoring-Konzept Klimaschutzplan vorliegen, kann noch keine Aussage zum Fertigstellungstermin des Monitoringkonzepts für Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans nach dem Klimaschutzgesetz NRW gemacht werden.
Information nicht vorhanden
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Datum25. Mai 2015
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27. Juni 2015
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