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Landesumweltamt NRW: Monitoringkonzept für Klimaschutzziele und Klimaschutzplan nach Klimaschutzgesetz NRW

Antrag nach dem UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

in § 8 Abs. 1 Satz zum Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen (Klimaschutzgesetz NRW) heißt, dass die Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans von einem wissenschaftlich fundierten Monitonng begleitet werden. In der 2015-04-15 Publikation "Klimaschutzplan NRW - Die Roadmap zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen" des NRW Umweltministeriums (vgl. https://www.spd-fraktion-nrw.de/fileadmin/SPD/user_upload/Dokumente/mkulnv_15.04.2015_Medienservice_Klimaschutzplan.pdf) heißt es um dem Punkt "Klimafolgenmonitoring in Nordrhein-Westfalen": "Das Landesumweltamt dokumentiert die Folgen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen mit Hilfe verschiedener Indikatoren. Ziel des Klimafolgenmonitorings ist es, Effekte des Klimawandels in Natur und Umwelt frühzeitig zu erkennen." Ich bitte vor dem Hintergrund dieser Ausführungen um die elektronische Übermittlung des Monitoringkonzept für Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans nach dem Klimaschutzgesetz NRW als elektronisches Dokument.

Bitte beachten Sie folgendes:

Dies ist ein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) i.V.m. UIG BUND, da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG BUND betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG NRW/UIG Bund nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG NRW und § 39 Abs. 1 VwVfG NRW als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Falls Ihnen sehr umfangreiche Daten vorliegen sollten, senden Sie mir bitte zur Vermeidung von Kosten vorab eine Übersicht dieser Dokumente zu!

Ich verweise auf § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung per 2015-06-03:

Das Monitoringkonzept für Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans nach dem Klimaschutzgesetz NRW kann nicht übermittelt werden, da sich das Monitoringkonzept derzeit d.h. mit Stand 01.06.2015 in der Erarbeitung befindet. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt d.h. mit Stand 03.06.2015 noch keine Vorarbeiten zum Monitoring-Konzept Klimaschutzplan vorliegen, kann noch keine Aussage zum Fertigstellungstermin des Monitoringkonzepts für Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans nach dem Klimaschutzgesetz NRW gemacht werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Mai 2015
  • Frist
    27. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, in § 8 A…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landesumweltamt NRW: Monitoringkonzept für Klimaschutzziele und Klimaschutzplan nach Klimaschutzgesetz NRW [#9973]
Datum
25. Mai 2015 19:01
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem UIG NRW bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, in § 8 Abs. 1 Satz zum Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen (Klimaschutzgesetz NRW) heißt, dass die Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans von einem wissenschaftlich fundierten Monitonng begleitet werden. In der 2015-04-15 Publikation "Klimaschutzplan NRW - Die Roadmap zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen" des NRW Umweltministeriums (vgl. https://www.spd-fraktion-nrw.de/fileadmin/SPD/user_upload/Dokumente/mkulnv_15.04.2015_Medienservice_Klimaschutzplan.pdf) heißt es um dem Punkt "Klimafolgenmonitoring in Nordrhein-Westfalen": "Das Landesumweltamt dokumentiert die Folgen des Klimawandels in Nordrhein-Westfalen mit Hilfe verschiedener Indikatoren. Ziel des Klimafolgenmonitorings ist es, Effekte des Klimawandels in Natur und Umwelt frühzeitig zu erkennen." Ich bitte vor dem Hintergrund dieser Ausführungen um die elektronische Übermittlung des Monitoringkonzept für Klimaschutzziele und die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzplans nach dem Klimaschutzgesetz NRW als elektronisches Dokument. Bitte beachten Sie folgendes: Dies ist ein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) i.V.m. UIG BUND, da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG BUND betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG NRW/UIG Bund nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG NRW und § 39 Abs. 1 VwVfG NRW als Bürgeranfrage entgegen zu nehmen, zu prüfen und zu bescheiden. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Falls Ihnen sehr umfangreiche Daten vorliegen sollten, senden Sie mir bitte zur Vermeidung von Kosten vorab eine Übersicht dieser Dokumente zu! Ich verweise auf § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.5.2015 an das Landesamt für Natur, Umwelt und Ver…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.5.2015: Landesumweltamt NRW: Monitoringkonzept für Klimaschutzziele und Klimaschutzplan nach Klimaschutzgesetz NRW
Datum
1. Juni 2015 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.5.2015 an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zum Thema "Monitoringkonzept für Klimaschutzziele und Klimaschutzplan nach Klimaschutzgesetz NRW". Die Beantwortung finden Sie in der Anlage. Freundliche Grüße i.A. Matthias Nerger Ref. VII-2 Klimaschutz und Energiestrategien, Cluster EnergieRegion.NRW, EnergieAgentur.NRW Koordinierung Klimaschutzplan NRW Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Schwannstraße 3 40476 Düsseldorf Tel. 0211-4566-1427 Fax 0211-4566-1402 <<E-Mail-Adresse>> www.klimaschutz.nrw.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für die Zusendung des Bescheides in der im Betreff genannten…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG NRW Anfrage vom 25.5.2015 - Landesumweltamt NRW: Monitoringkonzept für Klimaschutzziele und Klimaschutzplan nach Klimaschutzgesetz NRW [#9973]
Datum
1. Juni 2015 16:33
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für die Zusendung des Bescheides in der im Betreff genannten Angelegenheit mit dem Aktenzeichen VII 12-14. Im Bescheid teilen Sie mit, dass das Monitoringkonzept sich derzeit noch in der Erarbeitung befinde. Wann soll die Erarbeitung des Monitoringkonzepts abgeschlossens sein? Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Vorarbeiten zum Monitoring-Konzept Klimasch…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
AW: IFG NRW Anfrage vom 25.5.2015 - Landesumweltamt NRW: Monitoringkonzept für Klimaschutzziele und Klimaschutzplan nach Klimaschutzgesetz NRW [#9973]
Datum
3. Juni 2015 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Vorarbeiten zum Monitoring-Konzept Klimaschutzplan vorliegen, kann noch keine Aussage zum Fertigstellungstermin gemacht werden. Freundliche Grüße i.A. Matthias Nerger Ref. VII-2 Klimaschutz und Energiestrategien, Cluster EnergieRegion.NRW, EnergieAgentur.NRW Koordinierung Klimaschutzplan NRW Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Schwannstraße 3 40476 Düsseldorf Tel. 0211-4566-1427 Fax 0211-4566-1402 <<E-Mail-Adresse>> www.klimaschutz.nrw.de