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Landesverordnung über die Zuständigkeit des Wasserrechts im Rahmen von Bergbauvorhaben vom 26.07.2023
Mit der Verordnung werden die Zuständigkeiten im Rahmen von Bergbauvorhaben auf die Oberste Wasserbehörde, sprich das zuständige Landesministerium übertragen. Die Unteren Wasserbehörden der Kreisverwaltungen haben dadurch keine Zuständigkeit mehr.
1. Warum wurde die Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt in der Form erlassen?
2. Warum wurden nicht die Unteren Wasserbehörden ermächtigt?
3. Welche Bergbaumaßnahmen sind derzeit in Schleswig-Holstein geplant oder beantragt?
Anfrage erfolgreich
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Datum24. August 2023
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26. September 2023
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