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Landstraße Dringenberg - Neuenheerse

- die aktuelle Planung für die Landstraße Dringenberg - Neuenheerse

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2021
  • Frist
    29. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landstraße Dringenberg - Neuenheerse [#219307]
Datum
27. April 2021 10:03
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die aktuelle Planung für die Landstraße Dringenberg - Neuenheerse
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219307/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail. Zur Beantwortung Ihres Anliege…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Landstraße Dringenberg - Neuenheerse [#219307]
Datum
28. April 2021 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
25,3 KB


Guten Morgen Herr Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail. Zur Beantwortung Ihres Anliegens habe ich den Landesbetrieb Straßenbau NRW um Stellungnahme gebeten. Sobald mir der entsprechende Bericht vorliegt, erhalten Sie eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: L 953 Sanierung Dringenberg - Neuenheerse Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie Dank für Ihre Ma…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: L 953 Sanierung Dringenberg - Neuenheerse
Datum
5. Mai 2021 15:02
Status
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie Dank für Ihre Mail vom 27. April 2021, mit der Sie die Erhaltungsmaßnahme an der L 953 zwischen Dringenberg und Neuenheerse ansprechen. Ich beantworte diese gerne und zwar auf der Grundlage des Berichts des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Der Beginn der zu sanierenden Strecke befindet sich im Knotenpunkt L 820 L 953 (Burgstraße / Zur Dringe). Das Bauende bildet der Knotenpunkt L 953 / L 954 (Klusstraße). Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 3,2 km. Die Umsetzung erfolgt in vier Bauabschnitten, die aus Arbeitsschutzgründen jeweils unter Vollsperrung ausgeführt werden: · 1. Bauabschnitt [cid:image001.png@01D741BF.B67B1E80] Er erstreckt sich vom Ortsschild bis hinter Knotenpunkt Kühlsen. Es werden zuerst die Arbeiten an der Entwässerung sowie den Randanlagen und danach die Asphaltarbeiten ausgeführt. · 2. Bauabschnitt [cid:image007.png@01D741BF.B67B1E80] Erstreckt sich vom Ortsschild bis kurz über zufahrt Fischteiche „Beine“. Hier wird die Fahrbahn saniert. · 3. Bauabschnitt [cid:image008.png@01D741BF.B67B1E80] Erstreckt sich von „Beine“ bis zur Hälfte der Grundstückszufahrt „Fiele“. Es ist vorgesehen, Arbeiten an der Fahrbahn und an den Amphibienleiteinrichtungen auszuführen. · 4. Bauabschnitt [cid:image009.png@01D741BF.B67B1E80] Erstreckt sich von der Hälfte der Grundstückszufahrt „Fiele“ bis zum Tropfen L 954 „Klusstraße“. Hier wird neben der Fahrbahnsanierung auch die Kurve hinter „Fiele“ entschärft. Das Verkehrskonzept für die Sanierungsmaßnahme (Vollsperrung + Umleitungen) wurde mit allen zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange erörtert und abgestimmt. Der Beginn der Maßnahme ist in den Sommerferien 2021 vorgesehen. Das Ende ist witterungsabhängig im Frühjahr 2022 disponiert. Bei weiteren detaillierten Fragen steht Ihnen der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, die Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift zur Verfügung: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen