Lärm durch Klappenauspuffanlagen
Wir wohnen an einer Kreuzung zweier Landstraßen. Seit einiger Zeit nimmt der Lärm durch extrem laute Fahrzeuge mit sogenannten Klappenauspuffanlagen immer mehr zu. Die haben nicht nur sehr laute Fahrgeräusche, sondern es knallt auch noch bei jedem Schaltvorgang.
Unsere Wahrnehmung deckt sich mit den Feststellungen der zuständigen Polizeibehörde, die bestätigt, dass solche Fahrzeuge immer häufiger vorkommen.
Als ich kürzlich eine Anzeige gegen den Fahrer eines besonders lauten Mercedes Typ AMG C 43 erstattete, bekam ich die unten angehängte Mail des zuständigen Polizeibeamten. Darin teilt er mit, dass das Fahrzeug mit dieser extrem lauten Klappenauspuffanlage, bei der jeder Lastwechsel einen Gewehrschuss ähnlichen Knall verursacht, offenbar des Segen des KBA bekommen hat und man daher nichts dagegen tun könne.
Es ist sicher keine Neuigkeit, dass nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen Lärm auf Dauer krank macht. Da frage ich mich allerdings, warum das KBA Abgasanlagen genehmigt, deren einziger Zwecke darin besteht, das zugehörige Fahrzeug möglichst laut zu machen.
Ein Wert von 85 db gilt bereits als gesundheitlich bedenklich. Das genannte Fahrzeug hat aber schon ein Standgeräusch von 95 db. Das Fahrgeräusch, besonders wenn ordentlich auf’s Gaspedal getreten wird, ist aber noch weitaus höher. Vom Knallen bei jedem Schaltvorgang mal ganz abgesehen.
Es wäre technisch überhaupt kein Problem, das Fahrzeug so auszustatten, dass es wesentlich leiser wäre. Der Lärm, der von den Fahrzeugen ausgeht, mag von den Fahrern ja als „sportlicher Sound“ empfunden werden. Für die Anwohner an Straßen, an denen die dann ihre Fahrzeuge gerne mal so richtig „aufdrehen“ ist er aber Terror. Da helfen auch Schallschutzverglasungen nicht mehr viel. Vor ein paar Jahren hat es solche Anlagen noch nicht gegeben. Inzwischen fahren immer mehr Fahrzeuge der gehobenen Preisklassen damit rum.
Mich würde interessieren, mit welcher Begründung das KBA solchen Fahrzeugen eine Betriebserlaubnis erteilt. Es kann doch nicht sein, dass die Gesundheit vieler durch den Egoismus und die Rücksichtslosigkeit einzelner geschadet wird und das KBA diese auch noch unterstützt, indem solche Fahrzeuge bzw. Abgasanlagen genehmigt werden.
Die Antwort der zuständigen Polizeidienstelle zu o. g. Sachverhalt:
Ich möchte Ihnen auf ihre Mail hin eine Rückmeldung geben!
Bei dem gemeldeten Fahrzeug W – B 367 handelt es sich um einen DB AMG C 43 mit einer Nennleistung von 270 KW.
Der nervige Lärm im Zusammenhang mit dem Fahrzeugverkehr hat nicht nur subjektiv sondern auch objektiv extrem zugenommen. Wir sind bestrebt, die Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen, die mit illegalem Tuning unterwegs sind.
Bei dem oben genannten Fahrzeug wird serienmäßig durch den Hersteller eine legale Klappenauspuffanlage verbaut. Diese wird im Genehmigungsverfahren für die gesamte Serie durch das Kraftfahrbundesamt geprüft und für zulässig erklärt.
In diesem Verfahren wir ebenfalls festgelegt, welche Standgeräusche (hier: 95 Db) bei einer vorgegebenen Drehzahl (hier: 3750 U/min) vorliegen müssen. Fahrgeräusche können durchaus höher liegen.
Der PKW wurde bereits in der Vergangenheit von einem meiner Mitarbeiter überprüft. Das Fahrzeug entspricht der Serie!
Leider können wir Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. November 2019
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17. Dezember 2019
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