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Lärmschutzrecht bei Bahnstrecken (Bahnstrecke Coswig-Weinböhla)

Umbauten auf der Bahnstrecke zwischen Coswig und Weinböhla haben einen verstärkten Güterzugverkehr und damit eine höhere Belästigung durch Lärm und Erschütterung für die Anwohner zur Folge.
Daher fordere ich Einsicht in die Akten, um mich über die gesetzliche Lage bei Lärmbelästigung durch Bahnstrecken zu erkundigen.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    2. September 2011
  • Frist
    5. Oktober 2011
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Lärmschutzrecht bei Bahnstrecken (Bahnstrecke Coswig-Weinböhla)
Datum
2. September 2011 11:00
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Umbauten auf der Bahnstrecke zwischen Coswig und Weinböhla haben einen verstärkten Güterzugverkehr und damit eine höhere Belästigung durch Lärm und Erschütterung für die Anwohner zur Folge. Daher fordere ich Einsicht in die Akten, um mich über die gesetzliche Lage bei Lärmbelästigung durch Bahnstrecken zu erkundigen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Address removed >> << Address removed >>
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund Ihres Antrages teile ich Folgendes mit: Zu den von Ihnen angesprochenen Umb…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Lärmschutzrecht bei Bahnstrecken (Bahnstrecke Coswig-Weinböhla)
Datum
5. September 2011 09:26
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund Ihres Antrages teile ich Folgendes mit: Zu den von Ihnen angesprochenen Umbauten auf der Bahnstrecke zwischen Coswig und Weinböhla und einem verstärkten Güterzugverkehr und damit einer höheren Belästigung durch Lärm und Erschütterung für die Anwohner liegen hier keine Informationen vor. Ich weise darauf hin, dass das Bundesumweltministerium weder für Umbauten an Bahnstrecken noch für den Schutz gegen Lärm und Erschütterungen an Bahnstrecken zuständig ist. Ich rege an, dass Sie sich an das Bundesverkehrsministerium wenden. Möglicherweise liegen dort die erbetenen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen MR Dr. Franz-Josef Feldmann Leiter des Referates IG I 7 - Schutz vor Lärm und Erschütterungen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Anschrift: Postfach 12 06 29, 53048 Bonn Dienstgebäude: Robert-Schuman-Platz 3, Bonn - Bad Godesberg Fon: 0228 99 305 2440 Fax: 0228 99 305 3974 Mailfax: 0228 99 10 305 2440 <<email address>> <<email address>> www.bmu.de/laermschutz/aktuell/1690.php www.bmu.de
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