Leerstehende Gebäude im Besitz der BImA in Berlin, München, Köln, Hamburg, Frankfurt am Main

Guten Tag,

im Rahmen meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG*, bitte ich Sie mir Folgendes zuzusenden:

Eine Auflistung aller leerstehenden bzw. nicht genutzten Gebäude in

- Berlin
- München
- Köln
- Hamburg
- Frankfurt am Main

die im Besitz der Bundesimmobilienanstalt, einschließlich des Zeitpunktes der letzten Nutzung, sowie einer Angabe darüber, ob für diese Gebäude eine zukünftige Nutzung geplant ist und welcher Art diese Nutzung sein wird.

*Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    10. März 2023
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, im Rahmen meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG*, bitte ich Sie mir Folgendes zuzusenden: Eine Auflist…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Leerstehende Gebäude im Besitz der BImA in Berlin, München, Köln, Hamburg, Frankfurt am Main [#269761]
Datum
8. Februar 2023 13:57
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, im Rahmen meines Antrages nach dem IFG/UIG/VIG*, bitte ich Sie mir Folgendes zuzusenden: Eine Auflistung aller leerstehenden bzw. nicht genutzten Gebäude in - Berlin - München - Köln - Hamburg - Frankfurt am Main die im Besitz der Bundesimmobilienanstalt, einschließlich des Zeitpunktes der letzten Nutzung, sowie einer Angabe darüber, ob für diese Gebäude eine zukünftige Nutzung geplant ist und welcher Art diese Nutzung sein wird. *Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 269761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269761/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VORE.O1018-10/23; Ihr IFG-Antrag Sehr geehrte Frau Nguyen, anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tage vo…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
VORE.O1018-10/23; Ihr IFG-Antrag
Datum
14. Februar 2023 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Nguyen, anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tage vorab zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: VORE.O1018-10/23; Ihr IFG-Antrag [#269761] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Ich ha…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: VORE.O1018-10/23; Ihr IFG-Antrag [#269761]
Datum
14. Februar 2023 12:03
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Ich halte an meiner Anfrage trotz Gebühren fest. Sie hatten mich in Ihrem Schreiben darum gebeten, meine Anfrage aufgrund des Arbeitsaufwandes zu konkretisieren: Ich bitte um eine Gesamtauflistung des Leerstandes von Wohn- und Büroräumen. In meiner vorherigen Anfrage bat ich um eine Aufstellung der Städte Berlin, München, Köln, Hamburg und Frankfurt am Main. Gerne möchte ich die Anfrage auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland ausweiten und die Beschränkung auf die Städte aufheben. Vielen Dank vorab für Ihre Mühe und freundliche Grüße Monica Nguyen Anfragenr: 269761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269761/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VORE.O1018-10/23; Ihr IFG-Antrag Sehr geehrte Frau Nguyen, anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tage vo…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
VORE.O1018-10/23; Ihr IFG-Antrag
Datum
13. März 2023 14:17
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
558,1 KB
Sehr geehrte Frau Nguyen, anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tage vorab zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VORE.O1018-10/23; Ihr IFG-Antrag Sehr geehrte Frau Nguyen, anbei erhalten Sie mein Schreiben samt Anlagen vom heu…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
VORE.O1018-10/23; Ihr IFG-Antrag
Datum
30. März 2023 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Nguyen, anbei erhalten Sie mein Schreiben samt Anlagen vom heutigen Tage vorab zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: VORE.O1018-10/23; Ihr IFG-Antrag [#269761] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der In…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: VORE.O1018-10/23; Ihr IFG-Antrag [#269761]
Datum
6. April 2023 16:27
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Informationen. Gerne möchte ich nachfragen weshalb die Hausnummern nicht angegeben sind und ob diese noch ergänzt werden können. Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 269761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269761/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VORE.O1018-10/23; Ihr IFG-Antrag Sehr geehrte Frau Nguyen, anbei erhalten Sie mein Schreiben samt Anlagen vom heu…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
VORE.O1018-10/23; Ihr IFG-Antrag
Datum
26. April 2023 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Nguyen, anbei erhalten Sie mein Schreiben samt Anlagen vom heutigen Tage vorab zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: VORE.O1018-10/23; Ihr IFG-Antrag [#269761] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Ergänzung der Ha…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: VORE.O1018-10/23; Ihr IFG-Antrag [#269761]
Datum
26. April 2023 15:17
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Ergänzung der Hausnummern! Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 269761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269761/

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Kostenbescheid Sehr geehrte Frau Nguyen, mit IFG-Bescheid vom 30.03.2023 in Verbindung mit dem Ergänzungsbescheid…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Kostenbescheid
Datum
5. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Nguyen, mit IFG-Bescheid vom 30.03.2023 in Verbindung mit dem Ergänzungsbescheid vom 24.04.2023 habe ich Ihrem Antrag vom 08.02.2023 durch Übersendung der begehrten Auflistung entsprochen. Es ergeht der folgende Kostenbescheid: Es werden Gebühren in Höhe von 250,00 Euro festgesetzt. Begründung: Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen werden nach § 10 Abs. 1 S. 1 IFG Gebühren und Auslagen erhoben. Die Erhebung von Gebühren stellt somit den Grundsatz dar. Eine gesetzliche Ausnahme besteht nur für die Erteilung einfacher Auskünfte (§ 10 Abs. 1S.21IFG). Als einfache Auskünfte gelten insbesondere solche, die ohne oder nur mit sehr geringem Rechercheaufwand erteilt werden können (vgl. Schoch, IFG, 2. Auflage 2016, & 10 IFG Rn. 53). Die Gebühren werden auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 IFG i. V.m. § 1 Abs. 1 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und Teil A des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses in der Anlage der IFGGebV erhoben. Die Gebührenhöhe ist nach § 10 Abs. 2 IFG unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes zu bemessen. Für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft sieht Nr. 1.2 des Teils A des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses einen Gebührenbetrag in Höhe von 30,00 Euro bis 250,00 Euro vor. Zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Informationszugang war eine Auswertung von Bestandsdaten mit Datenabgleich unter Einbindung der Sparten Wohnen, Facility Management, Portfoliomanagement und Bundesforst mit abschließender Prüfung durch die Abteilung Geheimschutz auf sicherheitsrelevante Liegenschaften erforderlich Insgesamt ist für die Bearbeitung Ihres Antrags ab Erteilung des Kostenhinweises ein Verwaltungsaufwand in Höhe von neun Stunden und 20 Minuten für Beschäftigte des höheren Dienstes, von elf Stunden und 50 Minuten für Beschäftigte des gehobenen Dienstes sowie von vier Stunden für Beschäftigte des mittleren Dienstes entstanden. Die BImA legt bei der Bemessung der Gebühren unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 13.10.2020 (Az.: 10 C 23/19) für den Verwaltungsaufwand einen reinen Personalkostensatz ohne jegliche Sachkosten und sonstige kalkulatorische Kosten zugrunde. Dieser bereinigte Personalkostensatz betrug im Bearbeitungszeitraum bei der BImA für Beschäftigte des höheren Dienstes 61,00 € je Stunde, für Beschäftigte des gehobenen Dienstes 48,00 € je Stunde und für Beschäftigte des mittleren Dienstes 34,00 € je Stunde. Der zu fordernde Gebührenbetrag ist durch den Maximalwert des jeweils einschlägigen Gebührentatbestandes begrenzt. Somit ergibt sich folgende Berechnung: Aufwand Beschäftigte höherer Dienst: 9h20Min 61,00€ = 569,20 € Aufwand Beschäftigte gehobener Dienst: 11h50 Min 48,00 € = 568,00 € Aufwand Beschäftigte mittlerer Dienst: 4h 34,00 € = 136,00 € Gesamtaufwand: 1.291,20 € Der Betrag in Höhe von 1.291,20 € liegt außerhalb des Gebührenrahmens der hier anzuwendenden Nr. 1.2 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zur IFGGebV). Die Obergrenze des Gebührentatbestandes von 250,00 € ist daher als Kappungsgrenze anzuwenden. Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Informationszugang wird somit eine Gebühr in Höhe von 250,00 Euro festgesetzt. Der Betrag in Höhe von 250,00 Euro ist bis zum 10.07.2023 auf nachfolgende Bankverbindung einzuzahlen: Zahlungsempfänger: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben IBAN: DE89550104000000255343 BIC: AARBDE5SWDOM Kreditinstitut: Aareal Bank AG Wiesbaden Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 99932 / 1253000531 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn — Stabsbereich Recht, Ellerstraße 56, 53119 Bonn, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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