Letzte 15 Seiten des Lärmgutachten Bergisch Gladbacher Str. Tempo 30
Die letzten 15 Seiten des Lärmgutachtens, welches zur Einführung von Tempo 30 auf der Bergisch Gladbacher Str. geführt hat.
Ich gehe davon aus, dass ich durch die deutliche Reduzierung gegenüber meiner ursprünglichen Anfrage die Grenze einer einfachen Anfrage erreicht habe und die Beantwortung meiner Anfrage nun gebührenfrei erfolgt.
Zudem möchte ich auf die Pflichten der Behörde nach dem UIG hinweisen:
"§ 7 Abs. 1 UIG
(1) Die informationspflichtigen Stellen ergreifen Maßnahmen, um den Zugang zu den bei ihnen verfügbaren Umweltinformationen zu erleichtern. Zu diesem Zweck wirken sie darauf hin, dass Umweltinformationen, über die sie verfügen, zunehmend in elektronischen Datenbanken oder in sonstigen Formaten gespeichert werden, die über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar sind."
"§ 10 Abs. 1 und 2
(1) Die informationspflichtigen Stellen unterrichten die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch über die Umwelt. In diesem Rahmen verbreiten sie Umweltinformationen, die für ihre Aufgaben von Bedeutung sind und über die sie verfügen.
(2) Zu den zu verbreitenden Umweltinformationen gehören zumindest:
[…]
2. politische Konzepte sowie Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt;
3. Berichte über den Stand der Umsetzung von Rechtsvorschriften sowie Konzepten, Plänen und Programmen nach den Nummern 1 und 2, sofern solche Berichte von den jeweiligen informationspflichtigen Stellen in elektronischer Form ausgearbeitet worden sind oder bereitgehalten werden;
4. Daten oder Zusammenfassungen von Daten aus der Überwachung von Tätigkeiten, die sich auf die Umwelt auswirken oder wahrscheinlich auswirken;
[…]"
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei einem Lärmgutachten um eine Umweltinformation im Sinne des Gesetzes handelt.
Sollte meine Anfrage weiterhin gebührenpflichtig sein, so bitte ich darum mich bei der Formulierung einer gebührenfreien Anfrage im Rahmen des § 25 VwVfG zu unterstützen.
"VwVfG
§ 25 Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
(1) Die Behörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten."
Ich bitte darum meine Anfrage, so wie es § 5 Absatz 2 IFG NRW vorschreibt, unverzüglich zu bearbeiten.
"(2) Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Die inhaltliche Richtigkeit der Information ist nicht zu überprüfen. Die Ablehnung eines Antrages nach Absatz 1 oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information ist schriftlich zu erteilen und zu begründen; bei mündlicher Antragstellung gilt die Schriftform nur auf ausdrückliches Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Die informationssuchende Person ist im Falle der Ablehnung auch auf ihr Recht nach § 13 Abs. 2 hinzuweisen."
Ebenso möchte ich auf die Dienstvorschriften aus dem Handbuch der Stadt Köln hinweisen, wonach bei Bearbeitungszeiten von über drei Wochen ein Zwischenbescheid mit der Begründung für die übermäßig lange Bearbeitungszeit zu erteilen ist.
"3.4 Zwischenbescheid, Eingangsbestätigung, Abgabenachricht
(1) Kann eine Angelegenheit nicht innerhalb von drei Wochen bearbeitet werden, ist
der Eingang sofort durch Zwischenbescheid zu bestätigen, sofern sich dies nach der
Sachlage nicht erübrigt. Das gilt auch, wenn eine längere Bearbeitungszeit normal ist.
Dabei ist mitzuteilen, bis wann die Angelegenheit voraussichtlich erledigt werden
wird. Kann dieser Zeitpunkt nicht eingehalten werden, ist ein weiterer
Zwischenbescheid zu erteilen.
(2) In allen Fällen, in denen die allgemein übliche Bearbeitungszeit nicht eingehalten
werden kann, ist in der Eingangsbestätigung der Grund der Verzögerung zu nennen.
(3) Wird eine Angelegenheit an eine andere Dienststelle oder Behörde zur weiteren
oder endgültigen Erledigung abgegeben, ist eine Abgabenachricht zu erteilen."
Freundliche Grüße
<< Antragsteller:in >> Bitterich
Anfrage erfolgreich
-
Datum31. März 2021
-
4. Mai 2021
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Letzte 15 Seiten des Lärmgutachten Bergisch Gladbacher Str. Tempo 30 [#217120]
- Datum
- 31. März 2021 21:42
- An
- Kommunalverwaltung Köln
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Letzte 15 Seiten des Lärmgutachten Bergisch Gladbacher Str. Tempo 30 [#217120]
- Datum
- 27. April 2021 19:29
- An
- Kommunalverwaltung Köln
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Kommunalverwaltung Köln
- Betreff
- Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Thematik Lärmgutachten Bergisch Gladbacher Str. in Köln
- Datum
- 3. Mai 2021 15:46
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Thematik Lärmgutachten Bergisch Gladbacher Str. in Köln [#217120]
- Datum
- 4. Mai 2021 12:11
- An
- Kommunalverwaltung Köln
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- Eingangsbestätigung
- Datum
- 4. Mai 2021 12:11
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- Kommunalverwaltung Köln
- Betreff
- WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Thematik Lärmgutachten Bergisch Gladbacher Str. in Köln [#217120]
- Datum
- 6. Mai 2021 07:06
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- AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Thematik Lärmgutachten Bergisch Gladbacher Str. in Köln [#217120]
- Datum
- 8. Mai 2021 15:00
- An
- Kommunalverwaltung Köln
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- AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Thematik Lärmgutachten Bergisch Gladbacher Str. in Köln [#217120]
- Datum
- 20. Mai 2021 14:15
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Thematik Lärmgutachten Bergisch Gladbacher Str. in Köln [#217120]
- Datum
- 20. Mai 2021 14:31
- An
- Kommunalverwaltung Köln
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- Betreff
- AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Thematik Lärmgutachten Bergisch Gladbacher Str. in Köln [#217120]
- Datum
- 7. Juni 2021 10:59
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Thematik Lärmgutachten Bergisch Gladbacher Str. in Köln [#217120]
- Datum
- 21. Juni 2021 22:35
- An
- Kommunalverwaltung Köln
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- Kommunalverwaltung Köln
- Betreff
- Antrag nach dem IFG - Lärmgutachten Bergisch Gladbacher Straße
- Datum
- 24. Juni 2021 07:53
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Antrag nach dem IFG - Lärmgutachten Bergisch Gladbacher Straße [#217120]
- Datum
- 30. Juni 2021 13:00
- An
- Kommunalverwaltung Köln
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Kommunalverwaltung Köln
- Betreff
- Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Thematik Lärmgutachten Bergisch Gladbacher Str. in Köln [#217120]
- Datum
- 28. Juli 2021 07:55
- Status
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Hat die Farce tatsächlich ein Ende?
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