Letzte Kontrollberichte zu Schlachthof eG, Gärtringen

Die drei letzten Kontrollberichte zu folgendem Betrieb:
Schlachthof eG
Riedbrunnenstr. 5
71116 Gärtringen

Ergebnis der Anfrage

01.08.2020: Kontrolle Schlachtung/ Tötung: Kein Verstoß

01.08.2020: Kontrolle zur Überprüfung des Hygienekonzeptes: Kein Verstoß

08.08.2020: Tierhaltungskontrolle mit Verstoß (siehe Anlage)

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Anlage 1:

Die Unternehmer ergreifen nicht die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Tiere unter Berücksichtigung ihres normalen Verhaltens gehandhabt und untergebracht werden.

-> 10-20% der Tiere mit Hitzestress, nahezu alle dreckig, siehe weitere Kontrollangaben/ Bilder

SH-Auftrieb von 8:30 - 9:30 am 08.08.2020 durch ▮▮▮▮▮

Begleitpapiere soweit obB, einige ohne eingetragenen Salmonellenstatus Ca. 20% der Tiere aufgrund der Temperaturen mit Hitzestress (Tachypnoe, aufsuchen von Wasserpfützen/ kühlen Stellen)
-> nahezu alle Tiere am Kontrolltag waren bereits um 9:00 dreckig (Futter/Boden/ Wasser/ Siffe)

in Bucht 5 (neuer Stall, von außen einzusehen, insg. 3 Tiere in der Bucht) 1 Schwein mit deutlichem Hitzestress (lag flach da, Zunge rausgestreckt, Tachypnoe), reagierte auf Ansprache, schien soweit orientiert (siehe Foto)

->▮▮▮▮▮ informiert, mit der Bitte, das Tier besonders im Auge zu behalten. Sie gab an, dass die Tiere von diesem Master sehr weit ausgemastet wurden (120?kg) und in unterschiedlichen Gruppen gehalten würden, weshalb es im Schlachthof deutliche Rangkampfe und Stress nach der Anlieferung gebe, deshalb seien diese Tiere öfters erst mal erschöpft, abgesehen von den ohnehin hohen Temperaturen.

in Bucht 8 waren 8 Schweine von denen 7 mindestens ein verkrüppeltes Ohr hatten (siehe Bilder). V.a. Länger zurück liegende Otthämatome oder Nekrosen 0.A.

-> ▮▮▮▮▮ gab an, dass von diesem Master schon mal eine Ladung solcher Tiere kam ▮▮▮▮▮ meinte, das wäre 1 Wurf/ erblich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. September 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die drei letzten …
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Letzte Kontrollberichte zu Schlachthof eG, Gärtringen [#196445]
Datum
1. September 2020 22:40
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die drei letzten Kontrollberichte zu folgendem Betrieb: Schlachthof eG Riedbrunnenstr. 5 71116 Gärtringen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196445/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem VIG. Wir werden den von Ihnen benannten Betr…
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Betreff
AW: Letzte Kontrollberichte zu Schlachthof eG, Gärtringen [#196445]
Datum
2. September 2020 08:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem VIG. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag anhören, wodurch sich die Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Auf Nachfrage werden Ihre Daten gemäß § 5 II Satz 3 VIG herausgegeben. Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich persönlich Dienstag und Mittwoch ganztags und in den ungeraden Kalenderwochen auch am Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten im Büro. Während meiner Abwesenheit können Sie sich in dringenden Fällen an das Sekretariat unter der Telefonnummer 07031/ 663- 1796 oder -1468 wenden oder per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Antrag auf Herausgabe der letzten drei Kontrollberichte der Schlachthof eG Landkreis Böblingen in Gärtringen -LIFG…
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Herausgabe der letzten drei Kontrollberichte der Schlachthof eG Landkreis Böblingen in Gärtringen
Datum
15. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
bescheid.pdf
228,9 KB
-LIFG- Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Antrag auf Herausgabe der letzten drei Kontrollberichte der Schlachthof eG Landkreis Böblingen in Gärtringen Erteilung von Informationen Az.: 34-9185.62 LIFG Be Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) ergeht folgende Entscheidung I. Die von Ihnen mit Antrag vom 01.09.2020 begehrten Informationen werden innerhalb einer Woche nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheides erteilt. i. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Gründe: am 01.09.2020 ging beim Landratsamt Böblingen, Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach dem LIFG über „fragdenstaat.de“ ein. Ihr Antrag bezog sich auf die Herausgabe der letzten drei Kontrollberichte der Schlachthof eG Landkreis Böblingen. Das Landratsamt Böblingen ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 LIFG für Anfragen nach dem LIFG die informationspflichtige Stelle. Als zuständige Behörde haben wir gemäß § 1 LIFG dem Rechtsanspruch auf Zugang zu Informationen, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger Interessen, stattzugeben. Personen, welche durch den vorliegenden Antrag auf Informationszugang betroffen sind, sind vor der behördlichen Entscheidung gema& § 8 LIFG schriftlich anzuhören, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Soweit der informationspflichtigen Stelle im Zeitpunkt Ihrer Entscheidung eine Einwilligung der betroffenen Person nicht zugegangen ist, gilt die Einwilligung gem. § 8 Abs. 1 S. 2 LIFG als verweigert und der Informationszugang bestimmt sich aufgrund der Abwägung nach § 5 Abs.1 LIFG. Demnach ist der Zugang zu den begehrten Informationen zu gewahren, soweit das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe das schutzwürdige Interesse am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Die Schlachthof e. G. Landkreis Böblingen wurde mit Schreiben vom 27.10.2020 hierzu angehört. Das Landratsamt Böblingen ist hierbei zu dem Ergebnis gekommen, dass das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe, der mit dem Antrag vom 01.09.2020 geforderten Informationen, das schutzwürdige Interesse am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Gegenwärtig besteht aufgrund der Recherchen von SOKO Tierschutz e.V. ein großes öffentliches Informationsinteresse an dem Thema Tierschutz bei der Schlachtung. So ist die Schlachthof eG Landkreis Böblingen zurzeit geschlossen. Es handelt sich also um einen aktuellen Themenbereich. Je eher ein Antrag die Öffentlichkeit aktuell interessierende Themen betrifft, desto eher besteht ein öffentliches Informationsinteresse [Beyerbach, in BeckOK InfoMedienR, 22. Ed. 1.11.2018, LIFG § 5 Rn. 6]. Das Interesse der Öffentlichkeit an diesem aktuellen Thema überwiegt daher Ihr Geheimhaltungsinteresse. Weitere Ablehnungsgründe, insbesondere solche nach § 9 Abs. 3 LIFG, liegen ebenfalls nicht vor. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Böblingen in 71034 Böblingen schriftlich, zur Niederschrift oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestatigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz einzulegen. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Wichtig: Wir wollen sicher, vertraulich und rechtsverbindlich mit Ihnen elektronisch kommunizieren. Daher ist die Einreichung eines Widerspruchs mit einer gewöhnlichen Mail unzulässig und damit formunwirksam! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Letzte Kontrollberichte zu Schlachthof eG, Gärtr…
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Letzte Kontrollberichte zu Schlachthof eG, Gärtringen [#196445]
Datum
16. Dezember 2020 21:13
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Letzte Kontrollberichte zu Schlachthof eG, Gärtringen“ vom 01.09.2020 (#196445) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196445/

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Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
-Tierschutz- Landesinformationsfreiheitsgesetz; Bescheid vom 15.12.2020 Az.:: 34-9185.65 LIFG Be Sehr geehrteAntr…
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Via
Briefpost
Betreff
-Tierschutz- Landesinformationsfreiheitsgesetz; Bescheid vom 15.12.2020
Datum
19. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
528,5 KB
Az.:: 34-9185.65 LIFG Be Sehr geehrteAntragsteller/in Gemäß dem Bescheid vom 15.12.2020 erteilen wir Ihnen auf Ihren Antrag vom 01.09.2020 gemäß § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz folgende Informationen: 01.08.2020: Kontrolle Schlachtung/ Tötung: Kein Verstoß 01.08.2020: Kontrolle zur Überprüfung des Hygienekonzeptes: Kein Verstoß 08.08.2020: Tierhaltungskontrolle mit Verstoß (siehe Anlage) <<Schlussformel>> ============================================================= Anlage 1: Die Unternehmer ergreifen nicht die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Tiere unter Berücksichtigung ihres normalen Verhaltens gehandhabt und untergebracht werden. -> 10-20% der Tiere mit Hitzestress, nahezu alle dreckig, siehe weitere Kontrollangaben/ Bilder SH-Auftrieb von 8:30 - 9:30 am 08.08.2020 durch ▮▮▮▮▮ Begleitpapiere soweit obB, einige ohne eingetragenen Salmonellenstatus Ca. 20% der Tiere aufgrund der Temperaturen mit Hitzestress (Tachypnoe, aufsuchen von Wasserpfützen/ kühlen Stellen) -> nahezu alle Tiere am Kontrolltag waren bereits um 9:00 dreckig (Futter/Boden/ Wasser/ Siffe) in Bucht 5 (neuer Stall, von außen einzusehen, insg. 3 Tiere in der Bucht) 1 Schwein mit deutlichem Hitzestress (lag flach da, Zunge rausgestreckt, Tachypnoe), reagierte auf Ansprache, schien soweit orientiert (siehe Foto) ->▮▮▮▮▮ informiert, mit der Bitte, das Tier besonders im Auge zu behalten. Sie gab an, dass die Tiere von diesem Master sehr weit ausgemastet wurden (120?kg) und in unterschiedlichen Gruppen gehalten würden, weshalb es im Schlachthof deutliche Rangkampfe und Stress nach der Anlieferung gebe, deshalb seien diese Tiere öfters erst mal erschöpft, abgesehen von den ohnehin hohen Temperaturen. in Bucht 8 waren 8 Schweine von denen 7 mindestens ein verkrüppeltes Ohr hatten (siehe Bilder). V.a. Länger zurück liegende Otthämatome oder Nekrosen 0.A. -> ▮▮▮▮▮ gab an, dass von diesem Master schon mal eine Ladung solcher Tiere kam ▮▮▮▮▮ meinte, das wäre 1 Wurf/ erblich?