Liegenschaften der BImA

Adressen und Grundstücksgrößen aller Liegenschaften der BImA, Stichtag 01. Januar eines jeden Jahres, für die Jahre 2010-2017.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Mai 2018
  • Frist
    30. Juni 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Adressen und Gru…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liegenschaften der BImA [#30102]
Datum
29. Mai 2018 10:48
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Adressen und Grundstücksgrößen aller Liegenschaften der BImA, Stichtag 01. Januar eines jeden Jahres, für die Jahre 2010-2017.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ihr Antrag nach dem IFG vom 29.05.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen eine Zwischennachricht z…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG vom 29.05.2018
Datum
29. Juni 2018 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen eine Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 29. Mai 2018 sowie Informationen zum Datenschutz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 29.05.2018 [#30102] Sehr geehrt<< Anrede >> Meine Postanschrift laute…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 29.05.2018 [#30102]
Datum
2. Juli 2018 16:35
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Meine Postanschrift lautet: Eine Übersicht über die Liegenschaften der BImA mit Erwerbsdatum wäre ebenfalls hilfreich. Bis wann kann ich mit den Informationen rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30102 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem IFG vom 29.05.2018 [#30102] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank …
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Antrag nach dem IFG vom 29.05.2018 [#30102]
Datum
2. Juli 2018 16:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie kann vor dem 17.07.2018 nicht gelesen oder bearbeitet werden; Ihre E-Mail wird auch nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen können Sie die E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> senden. Mit freundlichen Grüßen