LIFG-Anfrage zu zwei Anfragen, die per Mail an das KM gestellt wurden (Thematik 1: Mailweiterleitungen + Verfügung Stellen von Räumen / Thematik 2: Impfaktionen auf dem Schulgelände)

Am Dienstag, 20. Juli 2021 um 12:17 Uhr ich an (KM) eine Mail mit folgendem Betreff geschrieben: "Unser Telefonat bzgl. Weitergabe von Mails durch Schulleitungen sowie Verfügung Stellen von Räumen der Schule / Rechtsgrundlagen / Hinweise des KM dazu".

Weiterhin habe ich am Donnerstag, 22. Juli 2021 um 22:01 Uhr eine Mail an das Büro von über (KM) geschrieben mit dem Betreff
"Zu Hd. Frau Ministerin Schopper - Thematik: Impfaktionen auf dem
Schulgelände". Diese Mail wurde auch im CC parallel an die E-Mail-Adresse der Poststelle geschickt.

Parallel finden Sie in der Anlage die 2 Mails von mir.

Ich möchte Sie nun bitten, dass Sie mir im Rahmen des LIFG die Aktenzeichen für diese beiden Anfragen zukommen lassen. Zudem bitte ich Sie, mir den jeweiligen Bearbeitungsstand zu nennen. Weiterhin bitte ich Sie darum, mir die zuständigen Mitarbeiter zu nennen. Zudem bitte ich Sie, mir die Daten, Informationen, Akten, usw. zu nennen und in Kopie auszuhändigen, welche zur Bearbeitung meiner Anfragen unter den Aktenzeichen den Akten hinzugefügt wurden. Zudem bitte ich Sie um eine Kopie der ausgelösten Kommunikation infolge meiner Anfrage.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2021
  • Frist
    4. September 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am Dienstag, 20. Juli 2021…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LIFG-Anfrage zu zwei Anfragen, die per Mail an das KM gestellt wurden (Thematik 1: Mailweiterleitungen + Verfügung Stellen von Räumen / Thematik 2: Impfaktionen auf dem Schulgelände) [#225881]
Datum
31. Juli 2021 08:19
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am Dienstag, 20. Juli 2021 um 12:17 Uhr ich an [geschwärzt] ([geschwärzt]) eine Mail mit folgendem Betreff geschrieben: "Unser Telefonat bzgl. Weitergabe von Mails durch Schulleitungen sowie Verfügung Stellen von Räumen der Schule / Rechtsgrundlagen / Hinweise des KM dazu". Weiterhin habe ich am Donnerstag, 22. Juli 2021 um 22:01 Uhr eine Mail an [geschwärzt] über [geschwärzt] ([geschwärzt]) geschrieben mit dem Betreff "Zu Hd. Frau Ministerin [geschwärzt] - Thematik: Impfaktionen auf dem Schulgelände". Diese Mail wurde auch im CC parallel an die E-Mail-Adresse der Poststelle geschickt. Parallel finden Sie in der Anlage die 2 Mails von mir. Ich möchte Sie nun bitten, dass Sie mir im Rahmen des LIFG die Aktenzeichen für diese beiden Anfragen zukommen lassen. Zudem bitte ich Sie, mir den jeweiligen Bearbeitungsstand zu nennen. Weiterhin bitte ich Sie darum, mir die zuständigen Mitarbeiter zu nennen. Zudem bitte ich Sie, mir die Daten, Informationen, Akten, usw. zu nennen und in Kopie auszuhändigen, welche zur Bearbeitung meiner Anfragen unter den Aktenzeichen den Akten hinzugefügt wurden. Zudem bitte ich Sie um eine Kopie der ausgelösten Kommunikation infolge meiner Anfrage. Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 225881 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Unser Telefonat bzgl. Weitergabe von Mails durch Schulleitungen sowie Verfügung Stellen von Räumen der Schule / Re…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Unser Telefonat bzgl. Weitergabe von Mails durch Schulleitungen sowie Verfügung Stellen von Räumen der Schule / Rechtsgrundlagen / Hinweise des KM dazu
Datum
31. Juli 2021
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
geschwärzt
1,5 MB
E-Mail-Ausdruck der ersten E-Mail vom 20. Juli 2021, auf die sich in der Anfrage bezogen wird.
<< Anfragesteller:in >>
Zu Hd. Frau Ministerin XXXXXXX - Thematik: Impfaktionen auf dem Schulgelände Ausdruck der zweiten E-Mail inkl. Anl…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Zu Hd. Frau Ministerin XXXXXXX - Thematik: Impfaktionen auf dem Schulgelände
Datum
31. Juli 2021
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Ausdruck der zweiten E-Mail inkl. Anlagen, gesendet am 22.7.2021. Auf diese Mail wird sich ebenso in der Anfrage bezogen. Das Anschreiben wurde mit Dateiname "Mail_an_KM_2.pdf" gekennzeichnet. Die anderen zwei Dateien sind die Anlagen.
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre E-Mails an das Kultusministerium vom 20. Juli 2021 s…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
12. August 2021 18:21
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,7 KB


Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre E-Mails an das Kultusministerium vom 20. Juli 2021 sowie vom 22. Juli 2021 haben Sie sich mit einem Aktenauskunftsbegehren an das Kultusministerium gewandt. Sie bitten um - die Überlassung der Aktenzeichen für diese beiden Anfragen - die Nennung des jeweiligen Bearbeitungsstands - die Nennung der zuständigen Mitarbeiter - die Überlassung (in Kopie) von Daten, lnformationen, Akten usw., die zur Bearbeitung Ihrer Anfragen hinzugefügt wurden - die Überlassung einer Kopie der aufgrund Ihrer Anfragen ausgelösten Kommunikation. Die Aktenzeichen liegen Ihnen bereits vor und sind auf unserem Antwortschreiben zu Ihren Anfragen abgedruckt. Die beiden Anfragen sind aus Sicht des Kultusministeriums abgeschlossen. Ihr Schreiben wurde vom Bearbeiter, der dem Ihnen vorliegenden Schreiben vom 12. August 2021 entnommen werden kann, bearbeitet. Ihnen liegt schließlich sämtlicher elektronische Schriftwechsel zwischen Ihnen und dem Kultusministerium bereits vor. Insofern wird Ihr Antrag nach § 9 Absatz 3 Nr. 4 LIFG zurückgewiesen. Im Übrigen wurde Ihre E-Mail vom 22. Juli 2021 mit Eingangsstempel, datiert vom 23. Juli 2021, vom Büro von Frau Ministerin an den Bearbeiter mit der Bemerkung "zur Kenntnis" weitergeleitet. Ihre Mail vom 22. Juli 2021 (Betr.: "Zu Hd. Frau Ministerin Schopper - Thematik: Impfaktion auf dem Schulgelände") sowie Ihre dazu erfolgte Nachfrage mit Ihrer Mail vom 2. August 2021 sowie Ihre Mail an den oben erwähnten Bearbeiter wurden jeweils am 2. August 2021 registriert. Die Akte wurde mit einem Aktenvermerk mit folgendem Inhalt angelegt: "Aktenvermerk: Nachfolgendes Schreiben soll versandt werden." Weitere Dokumente oder Korrespondenz wurden in die Akte nicht aufgenommen. Der Aktenvermerk wurde abgeschlossen mit der Abschlussverfügung ("zum Versand" und "z.d.A.") sowie den Signaturen des Bearbeiters, der stellvertretenden Referatsleitung sowie dem Abteilungsleiter. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5 in 70178 Stuttgart Klage erhoben werden. Die Klage kann innerhalb der angegebenen Frist auch mündlich zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle am Sitz des Verwaltungsgerichts Stuttgart erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre Schreiben vom 20. Juli 2021 und vom 22. Juli 2021 Eingang der Mails von mir (außerhalb LIFG gestellt) wird be…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Schreiben vom 20. Juli 2021 und vom 22. Juli 2021
Datum
12. August 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
650,1 KB
Eingang der Mails von mir (außerhalb LIFG gestellt) wird bestätigt. Leider werden die dort aufgeworfenen Fragen nicht ausreichend beantwortet, da es zu einem Missverständnis gekommen ist. Die Mail war als Privatperson geschrieben, wurde aber dienstlich behandelt. Dennoch wurde die LIFG-Anfrage an sich richtig und ordnungsgemäß beantwortet. Alles weitere im angehängten Schreiben des KM.

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<< Anfragesteller:in >>
per Mail: AW: Ihre Schreiben vom 20. Juli 2021 und vom 22. Juli 2021 Ich verweise in meiner Rückantwort darauf, da…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
per Mail: AW: Ihre Schreiben vom 20. Juli 2021 und vom 22. Juli 2021
Datum
12. August 2021
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Ich verweise in meiner Rückantwort darauf, dass eine private Anfrage wohl infolge eines Missverständnisses als dienstlich betrachtet wurde. Die LIFG-Anfrage wurde aber erfolgreich beantwortet, da mir ja der Status meiner privaten Mails beantwortet wurde. Inhaltlich wurden in dieser LIFG-Anfrage ja auch keine Anfragen gestellt, weswegen ich nun auch meine bisherige Anfrage in LIFG-fähige anfragen umformuliert habe und erneut stelle. Dann sollte es auch kein Missverständnis mehr geben, denn meine Anfragen nach dem LIFG sind definitiv privat. Links zu den neuen LIFG-Anfragen befinden sich im Dokument. Anfrage wird als erfolgreich durchgeführt geschlossen.