Liste interner Weisungen

eine Liste der in Ihrem elektronischen Ablagesystem vorhandenen internen Weisungen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. Januar 2017
  • Frist
    14. Februar 2017
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste der i…
An Jobcenter Landkreis Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste interner Weisungen [#19878]
Datum
13. Januar 2017 09:50
An
Jobcenter Landkreis Harburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste der in Ihrem elektronischen Ablagesystem vorhandenen internen Weisungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Landkreis Harburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.01.2017. In Ihrem Antrag wünschen Sie: "ein…
Von
Jobcenter Landkreis Harburg
Betreff
Liste interner Weisungen [#19878]
Datum
26. Januar 2017 12:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.01.2017. In Ihrem Antrag wünschen Sie: "eine Liste sämtlicher in elektronischen Ablagesystem vorhandenen internen Weisungen des Jobcenters." Diesem Antrag fehlt die Konkretisierung welche Informationen von Ihnen begehrt werden. Aus diesem Grund stelle ich Ihren Antrag bis zur Konkretisierung zurück. In diesem Zusammenhang weise ich Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 EUR zuzüglich Auslagen anfallen können. Dabei ist es zunächst unerheblich in welcher Form (schriftlich oder elektronisch) Ihnen diese Informationen zur Verfügung gestellt werden. Entgegen Ihrer Annahme handelt es sich bei der Erstellung der Liste nicht um eine einfache Auskunft im Sinne des IFG, sondern erfordert einen erheblichen Aufwand. Eine erste Stichprobe zur Erstellung dieser Liste hat ergeben, dass der Aufwand sich nur insoweit von der Übersendung sämtlicher interner Weisungen unterscheidet, als das die Dateien nicht geöffnet bzw. die Papierweisungen nicht inhaltlich (wegen Namensangaben) geprüft werden müssen. Angesichts der Vielzahl an internen Weisungen, welche aufgrund der undifferenzierten Anforderung gewünscht werden, verursacht die Durchsicht der diversen Ablagen und Ordner nach einer vorsichtigen Schätzung mindestens den halben zeitlichen Aufwand wie die Übersendung aller Weisungen. Ich bitte daher um Mitteilung, welche Informationen konkret begehrt werden oder ob Sie den Antrag in der gestellten Form aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurückziehen. Bei Ihrem unbestimmten Antrag ist bereits jetzt abzusehen, dass die Zusammenstellung der gewünschten Information (Übersicht der vorhandenen internen Weisungen) einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Bei Ihrem unbestimmten Antrag ist daher absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann und hierfür Gebühren (wie oben bereits mitgeteilt) nach § 10 IFG i.V.m. der IFGGebV) entstehen werden. Die genaue Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau beziffert werden. Ich verweise an dieser Stelle auch auf den Gesprächsverlauf unter https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-landkreis-harburg/. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> mir genügt eine Liste der Titel der in Ihrem elektronischen Ablagesystem vorh…
An Jobcenter Landkreis Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste interner Weisungen [#19878]
Datum
26. Januar 2017 20:23
An
Jobcenter Landkreis Harburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> mir genügt eine Liste der Titel der in Ihrem elektronischen Ablagesystem vorhandenen Weisungen. Sollte Ihnen das die Arbeit erleichtern, hilfsweise auch anstelle der Titel die Dateinamen oder andere Metadaten, die einen Rückschluss auf den Inhalt der jeweiligen Weisung zu lassen. Ich gehe davon aus, dass das Jobcenter Harburg über ein beispielhaft geführtes elektronisches Ablagesystem verfügt und daher die gewünschten Informationen im Rahmen einer einfachen Auskunft geliefert werden können. Ich weise darauf hin, dass meine Anforderung ausdrücklich allein die in Ihrem _elektronischen_ Ablagesystem vorhandenen Weisungen umfasst. Dass Papierweisungen nicht inhaltlich geprüft werden müssen - wie Sie richtig ausführen - ergibt sich insofern aus meiner Sicht bereits aus der Anfrage selbst. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Jobcenter Landkreis Harburg
Sehr geehrtAntragsteller/in eine solche Liste aller vorhandenen Weisungen in unserem elektronischen Ablagesystem …
Von
Jobcenter Landkreis Harburg
Betreff
AW: Liste interner Weisungen [#19878]
Datum
31. Januar 2017 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in eine solche Liste aller vorhandenen Weisungen in unserem elektronischen Ablagesystem gibt es leider nicht. Um Ihnen eine Übersicht zur Verfügung zu stellen, ist die Durchsicht von ca. 14.000 Verzeichnissen erforderlich. Um dies zu bewältigen ist ein enormer Zeitlicher Aufwand erforderlich. Ich gehe davon aus, dass wir auf Grund der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter (ein Sachbearbeiter (Stundenkostensatz 20,79 Euro) von keiner einfachen Anfrage ausgehen können. Eine ganz genaue Kostenaufstellung kann erst nach Abschluss der Arbeiten erfolgen, da der genaue zeitliche Umfang aktuell nicht bestimmt werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Landkreis Harburg
AW: Eingesetztes elektronisches Ablagesystem [#20094] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vo…
Von
Jobcenter Landkreis Harburg
Betreff
AW: Eingesetztes elektronisches Ablagesystem [#20094]
Datum
31. Januar 2017 10:50
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.01.2017. Im Jobcenter Landkreis Harburg verwenden wir die Datei-Ablage, die durch das von uns genutzte Betriebssystem Windows, in unterschiedlichen Versionen, bereitgestellt wird. Hierbei handelt es sich um eine einfache Auskunft, für die seitens des Jobcenters Landkreis Harburg keine Gebühren erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen