Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/a/225611/
Fristüberschreitung: Meine Anfrage datiert auf den 26.07.2021. Die Antwort der Senatskanzlei erfolgte am 29.10.2021. Selbst wenn ich die - nach Ablauf der gesetzlichen Beantwortungsfrist - erfolgte Fristverlängerung vom 07.09.2021 mit berücksichtige, hätte die Antwort am 29.09.2021 erfolgen müssen. Es liegen keine irgendwie gearteten Anhaltspunkte vor, dass die Antwort eine sonderliche Komplexität aufweist, gerade weil sich die Senatskanzlei lediglich darauf zurückzieht, dass keine Unterlagen zu erstellen sind.
Inhaltlich: Amtliche Informationen sind nicht nur vorhandene Dokumente. Vorliegend wurde auch keine Aufstellung verlangt, sondern die Angabe sämtlicher Lobbykontakte. Es ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich durchaus verankert, dass dazu im Zweifel auch eine Übersicht gehört, selbst wenn diese bislang nicht vorliegt, um im Anschluß daran konkrete Unterlagen anfordern zu können. Die Senatskanzlei hat hier auch eine Beratungspflicht.
Ich bitte, das Verhalten zu rügen und zu veranlassen, dass die Senatskanzlei ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Offenlegung nachkommt.
Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anhänge:
- 225611.pdf
Anfragenr: 225611
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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